Betreff
Aurachtalbahn, Protokollvermerk aus der 1. Sitzung des UVPA am 25.01.2011, TOP 10
Vorlage
613/049/2011
Aktenzeichen
VI/613/T. 1327
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß Protokollvermerk vom 25.01.2011 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob die Flächen der Aurachtalbahn planfestgestellt bzw. als Bahnfläche gewidmet sind oder nicht.

Die Bahnlinie ist bereits im Jahre 1894 eröffnet worden. Für die Strecke ist kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden, da es dieses rechtliche Instrument damals noch nicht gab.

Die Strecke ist derzeit noch auf ganzer Länge als Bahnfläche gewidmet. Nach Auskunft des Eisenbahnbundesamtes kann aber jederzeit mit einer Entwidmung von Trassenstücken im stillgelegten Abschnitt westlich des Bahnhofes Frauenaurach gerechnet werden. Auch wenn die Stadt von einem Entwidmungsverfahren erführe, welches pflichtmäßig nur im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist, könne sie die Entwidmung nicht verhindern.

Häufig betreibt die Immobilientochter der Bahn die Entwidmung und den Verkauf von Bahnflächen an einen Investor parallel. Da für eine Trassensicherung die Darstellung im FNP nicht ausreichend ist, müssten hierzu weitergehende planungsrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Eine Sicherung ist auch angezeigt, weil sonst bei entwidmeter Bahnstrecke im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A3 für die Aurachtalbahn kein Durchlass mehr errichtet werden könnte. Dies würde nicht nur eine spätere Reaktivierung der Bahntrasse als StUB oder Eisenbahn unmöglich machen, sondern auch eine als Interimslösung oder bei Nichtverwirklichung einer Bahnnutzung auf Dauer vorgesehene Nutzung als Radwegeverbindung zwischen Kriegenbrunn und Frauenaurach verhindern.

Die Verwaltung wird die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung der Trasse abklären und entsprechende Maßnahmen einleiten.