Mit den nachstehenden Antworten ist der o. a. Fraktionsantrag bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Folgende Antworten zu den im
Antrag gestellten Fragen:
1.
Gibt es
alternative Flächen für die Errichtung des MPI und die Erweiterung der Universität,
die sowohl die planungsrechtlichen, zeitlichen als auch die eigentumsrechtlichen
Voraussetzungen erfüllen?
Nein.
2.
Hat eine
Alternativprüfung stattgefunden, die den Vorgaben des novellierten Naturschutzgesetzes
entspricht?
Einer Alternativprüfung, nach den Vorgaben des novellierten Naturschutzgesetzes
gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG wurde entsprochen. Nach der bundesrechtlichen Regelung
ist zu prüfen, ob Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermeidbar sind,
wenn „zumutbare Alternativen“ gegeben sind. Insoweit wurde bei der Planung berücksichtigt,
den mit dem Eingriff verfolgten Zweck mit geringeren Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu erreichen. Die Zumutbarkeit ist nicht gegeben, wenn für
das Baugebiet bzw. die Vorhaben z. B. keine örtliche und funktionale Verbindung
zu den bestehenden Universitätseinrichtungen gegeben ist.
(Hinweis: weitere Ausführungen hierzu in der Vorlage UVPA 08.02.2011 zum BP 380
S. 142 ff. bzw. Anlage 2 S. 10 ff. und das Schreiben zum BP 380 von
Referat VI vom 25.01.2011, das den Fraktionen vorliegt. Die
naturschutzrechtlich erforderlichen Genehmigungen für den Eingriff sind von der
unteren und höheren Naturschutzbehörde
bereits erteilt bzw. in Aussicht gestellt.)
3.
Wie sieht
das Verkehrskonzept für die zukünftige Erschließung des Südgeländes mit den
geplanten Erweiterungsflächen aus?
Zusätzlich zu der Erschließung des Uni-Südgeländes über die vorhandenen Verkehrsanlagen
ist geplant, den Bereich südlich der Staudtstraße durch eine neue Anliegerstraße
über die Staudtstraße zu erschließen. Das Baugebiet nördlich der Staudtstraße
wird ausschließlich über die Kurt-Schumacher-Straße / Staudtstraße erschlossen.
Eine Fahrverbindung für den Autoverkehr zur Erwin-Rommel- / Sebaldusstraße ist
nicht vorgesehen.
4.
Welche
Veränderungen sind für den ÖPNV geplant?
Zur Verbesserung des ÖPNV / Busangebotes wurde bereits der Takt der Linie 30 E
verdichtet. Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wird u. a. auch die
Busanbindung von Norden untersucht.
5.
Wie viele
Stellplätze werden im Bebauungsplan festgeschrieben?
Im Bebauungsplan werden keine privaten Stellplätze festgeschrieben. Der
bauordnungsrechtliche Nachweis der Stellplätze richtet sich nach der gültigen
Stellplatzsatzung der Stadt. Im Bebauungsplan sind an der Staudtstraße ca. 80
öffentliche Stellplätze vorgesehen.
6.
Vorausgesetzt
das MPI wird nach den derzeitigen Plänen errichtet, welche Baukörper sind auf
der restlichen Fläche noch möglich?
Innerhalb der verbleibenden überbaubaren Flächen sind Solitärbauten zulässig,
die einen seitlichen Grenzabstand und die Festsetzungen des Bebauungsplanes
einhalten.
7.
Welche
Regelungen können noch in den Bebauungsplan aufgenommen werden um eine
Riegelbebauung entlang der Staudtstraße auszuschließen?
Um eine „Riegelbebauung“ entlang der Staudtstraße auszuschließen, bedarf es
keiner weiteren Festsetzungen im Bebauungsplan, da die diesbezüglich wirkenden
und anzuwendenden planungsrechtlichen Regelungen ausreichen.
8.
Welche
Fußwegeverbindungen sind insbesondere während des Betretungsverbots im
Naturschutzgebiet geplant?
Im Bebauungsplan sind Fußwegeverbindungen innerhalb des Baugebietes vorgesehen
bzw. festgelegt, sodass das Gebiet so wie bereits das südliche Universitätsgelände
für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Fußwegverbindungen
berücksichtigen alle Himmelsrichtungen und schließen an das vorhandene Wegenetz
an.
9.
Wie können
diese noch verbessert werden, um die Naherholungsfunktion des Gebietes zu
stärken?
Die Fußwegverbindungen könnten noch verbessert werden und die Naherholungsfunktion
stärken, wenn die im damaligen städtebaulichen Rahmenplan geplante mittige
Wegeachse im Röthelheimpark bis an die Staudtstraße realisiert wird. Für die
Nahverholung entstünde so eine Verbindung zwischen dem offenen
Universitätsareal und der Grünanlage im Röthelheimpark.
(Hinweis: Hierzu auch Vorlagen und Beschlüsse Stadtrat 27.03.1996, UVPA
06.07.1999.)
10. Sind die jetzigen Entwürfe für das MPI noch
hinsichtlich verbrauchter Fläche und Gebäudehöhe reduzierbar, um einen
geringeren Eingriff unter Berücksichtigung der Anforderungen des MPI zu
erreichen?
Der Entwurf für das MPI erfüllt das notwendige Raumprogramm und kann nicht
in der Fläche oder Gebäudehöhe reduziert werden. Der Entwurf nutzt die im
Bebauungsplan zulässige Geschossigkeit z. B. in der fünften Geschossebene nicht
voll aus. Dennoch ist es bauordnungsrechtlich ein fünftes Vollgeschoss.
11. Wenn dies der Fall ist, sind diese Vorgaben
auf den restlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans noch übertragbar?
Nein mit Bezug auf die Antwort davor.
12. Kann bei der Fassadengestaltung Material
verwendet werden, das den Vogelschutz berücksichtigt?
Bei der weiteren Planung wird die Vorhabenträgerin den Belang des Vogelschutzes
berücksichtigen. Dies ist auch bereits im Bebauungsplan angegeben.
13. Wie wird sichergestellt, dass das
Naturschutzgebiet nach der Aufwertung durch die Ausgleichsmaßnahmen weiter
gepflegt und so der neue, verbesserte Standard gehalten wird?
Im Erschließungsvertrag werden die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
geregelt und sichergestellt u. a. die Maßnahmen und Pflege im Naturschutzgebiet.
Anlagen: Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 012/2011