Betreff
Fraktionsantrag Nr. 012/2011 der SPD-Fraktion zum Bebauungsplan 380 Staudtstraße vom 16.02.2011
Vorlage
VI/009/2011
Aktenzeichen
Ref: VI T.1300
Art
Beschlussvorlage

Mit den nachstehenden Antworten ist der o. a. Fraktionsantrag bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Folgende Antworten zu den im Antrag gestellten Fragen:

1.      Gibt es alternative Flächen für die Errichtung des MPI und die Erweiterung der Universität, die sowohl die planungsrechtlichen, zeitlichen als auch die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen?

Nein.

 

 

2.      Hat eine Alternativprüfung stattgefunden, die den Vorgaben des novellierten Naturschutzgesetzes entspricht?

Einer Alternativprüfung, nach den Vorgaben des novellierten Naturschutzgesetzes gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG wurde entsprochen. Nach der bundesrechtlichen Regelung ist zu prüfen, ob Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermeidbar sind, wenn „zumutbare Alternativen“ gegeben sind. Insoweit wurde bei der Planung berücksichtigt, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen. Die Zumutbarkeit ist nicht gegeben, wenn für das Baugebiet bzw. die Vorhaben z. B. keine örtliche und funktionale Verbindung zu den bestehenden Universitätseinrichtungen gegeben ist.
(Hinweis: weitere Ausführungen hierzu in der Vorlage UVPA 08.02.2011 zum BP 380 S. 142 ff. bzw. Anlage 2 S. 10 ff. und das Schreiben zum BP 380 von Referat VI vom 25.01.2011, das den Fraktionen vorliegt. Die naturschutzrechtlich erforderlichen Genehmigungen für den Eingriff sind von der unteren und höheren Naturschutzbehörde  bereits erteilt bzw. in Aussicht gestellt.)

 

 

 

3.      Wie sieht das Verkehrskonzept für die zukünftige Erschließung des Südgeländes mit den geplanten Erweiterungsflächen aus?

Zusätzlich zu der Erschließung des Uni-Südgeländes über die vorhandenen Verkehrsanlagen ist geplant, den Bereich südlich der Staudtstraße durch eine neue Anliegerstraße über die Staudtstraße zu erschließen. Das Baugebiet nördlich der Staudtstraße wird ausschließlich über die Kurt-Schumacher-Straße / Staudtstraße erschlossen. Eine Fahrverbindung für den Autoverkehr zur Erwin-Rommel- / Sebaldusstraße ist nicht vorgesehen.

 

 

4.      Welche Veränderungen sind für den ÖPNV geplant?

Zur Verbesserung des ÖPNV / Busangebotes wurde bereits der Takt der Linie 30 E verdichtet. Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wird u. a. auch die Busanbindung von Norden untersucht.

 

 

5.      Wie viele Stellplätze werden im Bebauungsplan festgeschrieben?

Im Bebauungsplan werden keine privaten Stellplätze festgeschrieben. Der bauordnungsrechtliche Nachweis der Stellplätze richtet sich nach der gültigen Stellplatzsatzung der Stadt. Im Bebauungsplan sind an der Staudtstraße ca. 80 öffentliche Stellplätze vorgesehen.

 

 

6.      Vorausgesetzt das MPI wird nach den derzeitigen Plänen errichtet, welche Baukörper sind auf der restlichen Fläche noch möglich?

Innerhalb der verbleibenden überbaubaren Flächen sind Solitärbauten zulässig, die einen seitlichen Grenzabstand und die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten.

 

 

7.      Welche Regelungen können noch in den Bebauungsplan aufgenommen werden um eine Riegelbebauung entlang der Staudtstraße auszuschließen?

Um eine „Riegelbebauung“ entlang der Staudtstraße auszuschließen, bedarf es keiner weiteren Festsetzungen im Bebauungsplan, da die diesbezüglich wirkenden und anzuwendenden planungsrechtlichen Regelungen ausreichen.

 

 

8.      Welche Fußwegeverbindungen sind insbesondere während des Betretungsverbots im Naturschutzgebiet geplant?

Im Bebauungsplan sind Fußwegeverbindungen innerhalb des Baugebietes vorgesehen bzw. festgelegt, sodass das Gebiet so wie bereits das südliche Universitätsgelände für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Fußwegverbindungen berücksichtigen alle Himmelsrichtungen und schließen an das vorhandene Wegenetz an.

 

9.      Wie können diese noch verbessert werden, um die Naherholungsfunktion des Gebietes zu stärken?

Die Fußwegverbindungen könnten noch verbessert werden und die Naherholungsfunktion stärken, wenn die im damaligen städtebaulichen Rahmenplan geplante mittige Wegeachse im Röthelheimpark bis an die Staudtstraße realisiert wird. Für die Nahverholung entstünde so eine Verbindung zwischen dem offenen Universitätsareal und der Grünanlage im Röthelheimpark.
(Hinweis: Hierzu auch Vorlagen und Beschlüsse Stadtrat 27.03.1996, UVPA 06.07.1999.)

 

 

10.  Sind die jetzigen Entwürfe für das MPI noch hinsichtlich verbrauchter Fläche und Gebäudehöhe reduzierbar, um einen geringeren Eingriff unter Berücksichtigung der Anforderungen des MPI zu erreichen?

Der Entwurf für das MPI erfüllt das notwendige Raumprogramm und kann nicht in der Fläche oder Gebäudehöhe reduziert werden. Der Entwurf nutzt die im Bebauungsplan zulässige Geschossigkeit z. B. in der fünften Geschossebene nicht voll aus. Dennoch ist es bauordnungsrechtlich ein fünftes Vollgeschoss.

 

 

11.  Wenn dies der Fall ist, sind diese Vorgaben auf den restlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans noch übertragbar?

Nein mit Bezug auf die Antwort davor.

 

 

12.  Kann bei der Fassadengestaltung Material verwendet werden, das den Vogelschutz berücksichtigt?

Bei der weiteren Planung wird die Vorhabenträgerin den Belang des Vogelschutzes berücksichtigen. Dies ist auch bereits im Bebauungsplan angegeben.

 

 

13.  Wie wird sichergestellt, dass das Naturschutzgebiet nach der Aufwertung durch die Ausgleichsmaßnahmen weiter gepflegt und so der neue, verbesserte Standard gehalten wird?

Im Erschließungsvertrag werden die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geregelt und sichergestellt u. a. die Maßnahmen und Pflege im Naturschutzgebiet.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 012/2011