Betreff
Überprüfung der Verkehrssituation Frauenauracher Straße, Entschärfung des Unfallschwerpunktes, Fraktionsantrag Nr. 037/2010 der Freien Wählergemeinschaft Erlangen vom 25.03.2010
Vorlage
613/034/2010/1
Aktenzeichen
VI/61 T. 1327
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Fraktionsantrag 037/2010 der Freien Wählergemeinschaft Erlangen ist hiermit behandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln  die Planung eines signalisierten Knotenpunktes zu erstellen und diese im UVPA beschließen zu lassen. Die dafür benötigten Planungskosten in Höhe von 20.000 € sind im Zuge der HH-Mittelanmeldungen für den Haushalt 2012 anzumelden. In diesem Zusammenhang werden die bisherigen Investitionsmittel im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Investitionsplanung 2011 – 2015 bei der Anmeldung angepasst


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung ist die Planung für eine Signalisierung des Knotenpunktes Frauenauracher Straße / Gundstraße im Jahr 2012 vorgesehen. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel werden für den Investitionshaushalt 2012 angemeldet. Da die Beschlussvorlage nicht in die Tagesordnung des HFPA für den Februar 2011 aufgenommen wurde, ist der Beschluss der Gutachten aus dem UVPA und HFPA gemäß Protokollvermerk vom 25.01.2011 nicht möglich. Der Beschluss über die Anmeldung von Haushaltsmitteln wird daher erneut dem UVPA vorgelegt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im UVPA am 25.01.2011 wurde die als Beschluss vorgelegte Vorlage 613/034/2010 als Gutachten mit 9 gegen 4 Stimmen gefasst, da noch Haushaltsmittel für 2011 angemeldet werden sollten. Dies sollte im nächsten HFPA erfolgen. Die Gutachten des UVPA und HFPA sollten im Stadtrat beschlossen werden.

 

Das Gutachten vom 25.01.2010 wurde allerdings nicht in die Tagesordnung des HFPA am 15.02.2011 aufgenommen. Die entsprechende Mittelanmeldung von 20.000,-€ soll nun im Zuge der Aufstellung des HH 2012 für den Finanzhaushalt erfolgen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß Protokollvermerk vom 25.01.2011 (s. Anlage 1) sollten die Kosten für einen Kreisverkehr der beschlossenen Lichtsignalanlage gegenübergestellt werden. In der Vorlage vom 25.01.2011 waren für die Trassierungsvarianten frühere skizzenhaften Entwürfe dargestellt, die zwar für eine grobe Abschätzung der Leistungsfähigkeit, aber nur bedingt für eine Kostenschätzung geeignet sind. Nach Vergabe der Entwurfsplanung nach HOAI Leistungsphase 3 an externe Ingenieurbüros sind für die Lichtsignalanlage fundiertere Angaben möglich.

 

Basierend auf der aktuellen Planungstiefe sind derzeit folgende Aussagen zu den Kosten möglich: Die grob geschätzten Kosten für den signalisierten Knotenpunkt betragen ca. 810.000,- € zzgl. ca. 260.000,- € für die Ablösung der kapitalisierten Erhaltungskosten. Die Einrichtung eines Kreisverkehrs würde 678.000,- € ohne Zebrastreifen bzw. 710.000,- € mit Zebrastreifen kosten (s. Anlage 2). Gemäß den Empfehlungen geltender Richtlinien sowie den Erfahrungen anderer Städte sollten für den Kreisverkehr an allen Zufahrten Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) eingerichtet werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:
- Planungskosten
- Baukosten


ca.   20.000,-€
ca. 810.000,-€

bei IPNr.: 541.408

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten
- kapitalisierte Erhaltungskosten


ca. 260.000,-€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             in Höhe von 760.000,- € sind derzeit (lt. Entwurf des Investitionsprogramms
                  Stand: 02.11.2010) bei IvP-Nr. 541.408 für das Jahr 2014 vorgesehen.
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             Planungsmittel in Höhe von 20.000,-€ sind nicht vorhanden.

 

Gemäß Investitionsprogramm 2010 – 2014 sind bei IvP-Nr. 541.408 für das Jahr 2014 760.000,- € vorgesehen. Die Planungskosten in Höhe von 20.000,- € sind im Zuge der HH-Anmeldungen für den Haushalt 2012 zusätzlich anzumelden. In diesem Zusammenhang werden die bisherigen Investitionsmittel im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Investitionsplanung 2011 – 2015 bei der Anmeldung angepasst.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:        Vorlage 613/034/2010 vom 25.01.2011

Anlage 2:        Kostengegenüberstellung Kreisverkehr – LSA durch Amt 66

Anlage 3:        Fraktionsantrag der Freien Wählergemeinschaft Nr. 037/2010

Anlage 4:        Skizze Kreisverkehrsanlage an der Frauenauracher Str. / Gundstr.

Anlage 5:        Skizze Signalanlage an der Kreuzung Frauenauracher Str. /Gundstr..