Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im
Gutachten von Rödl & Partner wird vorgeschlagen, sämtliche Erlanger
Sporthallen in einem steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art [BgA]
zusammenzufassen. Lt. Gutachten lässt sich durch Einnahmeerhöhungen [79.000 € ]
und Vorsteuerabzug beim Aufwand [69.000 € ] eine Verbesserung des Haushaltes
von 148.000 € p.a. erreichen.
Zu
diesem Vorschlag teilt die Kämmerei den Mitgliedern des HFPA folgendes mit:
Einnahmeverbesserungen:
Wie
im Gutachten von Rödl & Partner dargestellt, ist die
Einnahmeerzielungsabsicht zwingende Voraussetzung für die Annahme eines BgA.
Mit den derzeitigen äußerst geringen Einnahmen aus den Schulsporthallen [lt.
Gutachten ca. 32.000 € insgesamt bzw. ca. 1.400 € pro Sporthalle] kann eine
Einnahmeerzielungsabsicht gegenüber der Finanzverwaltung aller Voraussicht nach
nicht nachgewiesen werden. Die angeregte Einnahmeverbesserung ist daher
Grundvoraussetzung für die Annahme eines BgA. Diese Einnahmeverbesserung kann
nach Einschätzung der Kämmerei aus folgendem Grund allerdings nur „auf Kosten“
der Sportvereine realisiert werden:
Nach einer Verfügung der OFD Hannover sind bei der Beurteilung einer
nachhaltigen Einnahmeerzielungsabsicht Einnahmen und Ausgaben, hier mögliche
städtische Zuschüsse an Vereine und Mieteinnahmen aus den Hallennutzungen zu
saldieren. Übersteigen die Zuschüsse die Miete liegen netto nur Ausgaben vor,
mit der Folge, dass die Miete steuerlich nicht als Einnahme anerkannt wird.
Diese Verfügung bindet derzeit nur Finanzämter im Bezirk der OFD Hannover, nach
Kenntnis der Kämmerei wird allerdings eine bundeseinheitliche Anwendung in den
Finanzministerien des Bundes und der Länder in Erwägung gezogen.
Um steuerlich einen BgA gegenüber der Finanzverwaltung durchsetzen zu können,
ist es daher nach Einschätzung der Kämmerei erforderlich, die erwarteten
Mehreinnahmen i.H.v. 79.000 € vollständig auf die Sportvereine überzuwälzen. Um
die von Rödl & Partner angestrebte Verbesserung des Haushaltes zu erreichen, müssen die Nutzer der
Sporthallen darüber hinaus mit der Mehrwertsteuer belastet werden [21.000 € bei
Gesamteinnahmen von 111.000 €]. Da ein Vorsteuerabzug auf Seiten der Vereine
unwahrscheinlich ist, wird die Mehrbelastung der Vereine 100.000 € [79.000 €
Mehreinnahmen Stadt und 21.000 € Umsatzsteuer, die die Stadt an das Finanzamt
weiterleiten muss] betragen Ob diese Mehrbelastung den Vereinen zuzumuten ist,
ist bereits im Vorfeld der weiteren steuerlichen Prüfung des Vorschlags per
Grundsatzbeschluss der zust. politischen Gremien zu entscheiden
Kostenersparnis:
Im
Gutachten wird eine steuerpflichtige Nutzung der Sporthallen von ca. 33% zu
Grunde gelegt. Dieser Nutzungsanteil ist nach Auffassung der Kämmerei aus
folgendem Grund zu hoch angesetzt:
Bis 2003 musste auch bei den Großsporthallen [Fr.-Sponsel-Halle, Sporthalle am
Europakanal, K.-H.-Hiersemann-Halle, Sporthalle am Emmy-Noether-Gymnasium und
Egon-von-Stephani-Halle] zwischen steuerpflichtiger und steuerfreier Nutzung
unterschieden werden. Der steuerpflichtige Anteil lag seinerzeit zwischen 20%
und 25%, lediglich in der K.-H.-Hiersemann-Halle lag er – bedingt durch den
Ligasport der HG - bei 40%.
Da die unternehmerische Nutzung der Schulsporthallen eher geringer sein dürfte
als bei den Großsporthallen, ist der laut Gutachten erwartete Vorsteuerabzug
[mindestens 69.000 €] nach Auffassung der Kämmerei eher zu hoch angesetzt.
Um
zu diesem Punkt belastbares Datenmaterial zu erhalten, wird die Kämmerei bei
ein oder zwei „durchschnittlichen“ Sporthallen Nutzungsanteile, Betriebskosten,
Investitionskosten, Umsatzsteuerbelastung usw. ermitteln,, um für die
Entscheidungsfindung weitere Daten zu erhalten.
Diese
Prüfung erscheint auch im Hinblick auf die von Rödl & Partner nach eigener
Aussage nur sehr grob geschätzten Einmalkosten von 120.000 € geboten.
Verbindliche Auskunft und
Zeithorizont:
Rödl
& Partner und die Kämmerei sehen die Einbindung der Finanzverwaltung in die
BGA-Thematik als zwingend an. Da eine Anfrage an das Finanzamt mit dem Ziel
einer verbindlichen Auskunft allerdings sehr gezielt zu stellen ist, müssen
alle Vorplanungen und Entscheidungen getroffen sein, bevor der Antrag auf
Erteilung einer verbindlichen Auskunft gestellt werden kann. Mit einem
Antworteingang der Finanzverwaltung dürfte daher erst in der zweiten
Jahreshälfte 2011 zu rechnen sein.
Die
Ausweisung eines Konsolidierungsbeitrags aus Vorsteuererstattung im Jahr 2011
ist daher nicht realistisch. Andrerseits sollten nicht schon zu den
Haushaltsberatungen 2011 Beträge für die Installation von Verbrauchserfassungsgeräten
u.ä. veranschlagt werden, da die hierfür notwendigen Kosten derzeit nicht
beziffert werden können.
Die Kämmerei empfiehlt daher, das von
Rödl&Partner ausgewiesene Einsparpotential sowie die Mehraufwendungen ein
Jahr später als vorgeschlagen zu beschließen (Wirksamkeit somit ab 2012 ff).
Anlagen: