Betreff
Gutachten Rödl + Partner: Sporthallen als steuerpflichtige Betriebe
Vorlage
II/086/2011
Aktenzeichen
II/201-2
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


Im Gutachten von Rödl & Partner wird vorgeschlagen, sämtliche Erlanger Sporthallen in einem steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art [BgA] zusammenzufassen. Lt. Gutachten lässt sich durch Einnahmeerhöhungen [79.000 € ] und Vorsteuerabzug beim Aufwand [69.000 € ] eine Verbesserung des Haushaltes von 148.000 € p.a. erreichen.

Zu diesem Vorschlag teilt die Kämmerei den Mitgliedern des HFPA folgendes mit:

 

Einnahmeverbesserungen:

Wie im Gutachten von Rödl & Partner dargestellt, ist die Einnahmeerzielungsabsicht zwingende Voraussetzung für die Annahme eines BgA. Mit den derzeitigen äußerst geringen Einnahmen aus den Schulsporthallen [lt. Gutachten ca. 32.000 € insgesamt bzw. ca. 1.400 € pro Sporthalle] kann eine Einnahmeerzielungsabsicht gegenüber der Finanzverwaltung aller Voraussicht nach nicht nachgewiesen werden. Die angeregte Einnahmeverbesserung ist daher Grundvoraussetzung für die Annahme eines BgA. Diese Einnahmeverbesserung kann nach Einschätzung der Kämmerei aus folgendem Grund allerdings nur „auf Kosten“ der Sportvereine realisiert werden:      
Nach einer Verfügung der OFD Hannover sind bei der Beurteilung einer nachhaltigen Einnahmeerzielungsabsicht Einnahmen und Ausgaben, hier mögliche städtische Zuschüsse an Vereine und Mieteinnahmen aus den Hallennutzungen zu saldieren. Übersteigen die Zuschüsse die Miete liegen netto nur Ausgaben vor, mit der Folge, dass die Miete steuerlich nicht als Einnahme anerkannt wird. Diese Verfügung bindet derzeit nur Finanzämter im Bezirk der OFD Hannover, nach Kenntnis der Kämmerei wird allerdings eine bundeseinheitliche Anwendung in den Finanzministerien des Bundes und der Länder in Erwägung gezogen.     
Um steuerlich einen BgA gegenüber der Finanzverwaltung durchsetzen zu können, ist es daher nach Einschätzung der Kämmerei erforderlich, die erwarteten Mehreinnahmen i.H.v. 79.000 € vollständig auf die Sportvereine überzuwälzen. Um die von Rödl & Partner angestrebte Verbesserung des Haushaltes  zu erreichen, müssen die Nutzer der Sporthallen darüber hinaus mit der Mehrwertsteuer belastet werden [21.000 € bei Gesamteinnahmen von 111.000 €]. Da ein Vorsteuerabzug auf Seiten der Vereine unwahrscheinlich ist, wird die Mehrbelastung der Vereine 100.000 € [79.000 € Mehreinnahmen Stadt und 21.000 € Umsatzsteuer, die die Stadt an das Finanzamt weiterleiten muss] betragen Ob diese Mehrbelastung den Vereinen zuzumuten ist, ist bereits im Vorfeld der weiteren steuerlichen Prüfung des Vorschlags per Grundsatzbeschluss der zust. politischen Gremien zu entscheiden

 

Kostenersparnis:

Im Gutachten wird eine steuerpflichtige Nutzung der Sporthallen von ca. 33% zu Grunde gelegt. Dieser Nutzungsanteil ist nach Auffassung der Kämmerei aus folgendem Grund zu hoch angesetzt:    
Bis 2003 musste auch bei den Großsporthallen [Fr.-Sponsel-Halle, Sporthalle am Europakanal, K.-H.-Hiersemann-Halle, Sporthalle am Emmy-Noether-Gymnasium und Egon-von-Stephani-Halle] zwischen steuerpflichtiger und steuerfreier Nutzung unterschieden werden. Der steuerpflichtige Anteil lag seinerzeit zwischen 20% und 25%, lediglich in der K.-H.-Hiersemann-Halle lag er – bedingt durch den Ligasport der HG - bei 40%.
Da die unternehmerische Nutzung der Schulsporthallen eher geringer sein dürfte als bei den Großsporthallen, ist der laut Gutachten erwartete Vorsteuerabzug [mindestens 69.000 €] nach Auffassung der Kämmerei eher zu hoch angesetzt.

Um zu diesem Punkt belastbares Datenmaterial zu erhalten, wird die Kämmerei bei ein oder zwei „durchschnittlichen“ Sporthallen Nutzungsanteile, Betriebskosten, Investitionskosten, Umsatzsteuerbelastung usw. ermitteln,, um für die Entscheidungsfindung weitere Daten zu erhalten.

Diese Prüfung erscheint auch im Hinblick auf die von Rödl & Partner nach eigener Aussage nur sehr grob geschätzten Einmalkosten von 120.000 € geboten.

 

Verbindliche Auskunft und Zeithorizont:

Rödl & Partner und die Kämmerei sehen die Einbindung der Finanzverwaltung in die BGA-Thematik als zwingend an. Da eine Anfrage an das Finanzamt mit dem Ziel einer verbindlichen Auskunft allerdings sehr gezielt zu stellen ist, müssen alle Vorplanungen und Entscheidungen getroffen sein, bevor der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft gestellt werden kann. Mit einem Antworteingang der Finanzverwaltung dürfte daher erst in der zweiten Jahreshälfte 2011 zu rechnen sein.

Die Ausweisung eines Konsolidierungsbeitrags aus Vorsteuererstattung im Jahr 2011 ist daher nicht realistisch. Andrerseits sollten nicht schon zu den Haushaltsberatungen 2011 Beträge für die Installation von Verbrauchserfassungsgeräten u.ä. veranschlagt werden, da die hierfür notwendigen Kosten derzeit nicht beziffert werden können.
Die Kämmerei empfiehlt daher, das von Rödl&Partner ausgewiesene Einsparpotential sowie die Mehraufwendungen ein Jahr später als vorgeschlagen zu beschließen (Wirksamkeit somit ab 2012 ff)
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Anlagen: