Die Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum, Bereich Innenstadt wird in der vorgelegten Fassung (Anlage) beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
1 Verbessertes Erscheinungsbild der Innenstadt
2
Unterstützung von Gewerbetreibenden und
Gastronomen durch die Aufbereitung
der Richtlinie in anschaulicher,
bebilderter Form, welche Arten von Sondernutzungen
in der Innenstadt von Erlangen
zulässig sind.
3
Die Richtlinie bildet eine Grundlage für die
Verwaltung bei der Ausübung ihres
Ermessens und soll ein
gleichmäßiges Verwaltungshandeln sicher stellen (Beachtung
des Gleichheitsgrundsatzes).
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?).
Die Nutzung der öffentlichen Straßen – zu denen auch die Fußgängerzonen gehören – ist jedermann im Rahmen ihres Zwecks und der Verkehrsvorschriften gestattet. Nutzungen wie zum Beispiel Warenauslagen, die über diesen „Gemeingebrauch“ hinausgehen, werden als „Sondernutzungen“ bezeichnet. Sie bedürfen einer besonderen Erlaubnis, über die die Stadt Erlangen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat.
Die Stadt Erlangen arbeitet im Rahmen der Innenstadtentwicklung an einer
Vielzahl von koordinativen Maßnahmen zur umfassenden Aufwertung der Innenstadt.
Neben einer inhaltlichen und finanziellen Unterstützung privater Baumaßnahmen
werden die Flächen der städtischen Straßen und Plätze umgestaltet und
aufgewertet. Die Innenstadt erhält nach und nach ein deutlich attraktiveres
Aussehen mit funktional und gestalterisch aufgewerteten Gebäuden und
öffentlichen Räumen. Aber nicht nur bauliche Rahmenbedingungen bestimmen die
Atmosphäre und die Aufenthaltsqualität der Innenstadt.
Auch die Auslagen der Geschäfte und die Außenbestuhlung der Gaststätten
tragen wesentlich zum Gesamteindruck bei. Wie wichtig dieser Aspekt ist, wurde
auch im Rahmen des kürzlich verabschiedeten städtebaulichen
Einzelhandelskonzeptes betont.
Die in der „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im
öffentlichen Raum“ definierten Regeln zur Warenpräsentation sollen vorrangig
dazu beitragen, die teilweise vorhandenen, sehr großen bzw. sehr vielfältigen
Warenauslagen auf ein verträgliches Maß zu bringen. Die Auswahl des in der
Innenstadt vorhandenen Warenangebotes kann nur wahrgenommen werden, wenn nicht
einzelne Händler durch ihre raumgreifenden und aufdringlichen Auslagen das
Gesamtbild dominieren.
Durch die Anwendung der vorliegenden Richtlinie kommt es zu keinen
maßgeblichen Veränderungen in der Genehmigung von Sondernutzungen, da die
Grundlagen der Richtlinie bereits gängige Praxis im Verwaltungshandeln sind und
bereits jetzt zu einer Verbesserung des Stadtbildes geführt haben. Die Erlanger
Praxis wurde im Rahmen der städtebaulichen Einzelhandelskonzeptuntersuchungen
von den externen Experten, auch im Vergleich mit anderen Städten als angemessen
und qualitätsvoll eingestuft.
Die Richtlinie soll den
Bürgerinnen und Bürgern als Handreichung bei der Beantragung von Sondernutzung
dienen, die Abstimmung innerhalb der Verwaltung erleichtern und zukünftig als
Grundlage für Entscheidungen und Genehmigungen herangezogen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Arbeitsgruppe 5
„Gewerbe und Einzelhandel“ wurde über den Entwurf der Richtlinie
informiert.
Nach
dem Gutachten des UVPA und dem Beschluss des Stadtrates soll die Richtlinie
zusammen mit dem SEHK den Einzelhändlern in einer Informationsveranstaltung
vorgestellt werden.
Die Richtlinie soll in
gedruckter Form und als Download den Interessenten kostenlos zur Verfügung
gestellt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600,
Kostenstelle 610.390
Kostenträger 511.0061
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
….. sind nicht vorhanden
Die Druckkosten belaufen sich für eine Auflage von 1000 Stück auf rund 2000,-- Euro.
Der Druck der Richtlinie wird durch das Programm „Soziale Stadt“ unterstützt.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf - Richtlinie
zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum -
Bereich
Innenstadt