Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen - Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum - Bereich Innenstadt
Vorlage
610.3/012/2011
Aktenzeichen
VI/61/610.3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum, Bereich Innenstadt wird in der vorgelegten Fassung (Anlage) beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

1        Verbessertes Erscheinungsbild der Innenstadt

2        Unterstützung von Gewerbetreibenden und Gastronomen durch die Aufbereitung
      der Richtlinie in anschaulicher, bebilderter Form, welche Arten von Sondernutzungen
      in der Innenstadt von Erlangen zulässig sind.

3        Die Richtlinie bildet eine Grundlage für die Verwaltung bei der Ausübung ihres
      Ermessens und soll ein gleichmäßiges Verwaltungshandeln sicher stellen (Beachtung
      des Gleichheitsgrundsatzes).

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?).

 

Die Nutzung der öffentlichen Straßen – zu denen auch die Fußgängerzonen gehören – ist jedermann im Rahmen ihres Zwecks und der Verkehrsvorschriften gestattet. Nutzungen wie zum Beispiel Warenauslagen, die über diesen „Gemeingebrauch“ hinausgehen, werden als „Sondernutzungen“ bezeichnet. Sie bedürfen einer besonderen Erlaubnis, über die die Stadt Erlangen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat.

 

Die Stadt Erlangen arbeitet im Rahmen der Innenstadtentwicklung an einer Vielzahl von koordinativen Maßnahmen zur umfassenden Aufwertung der Innenstadt. Neben einer inhaltlichen und finanziellen Unterstützung privater Baumaßnahmen werden die Flächen der städtischen Straßen und Plätze umgestaltet und aufgewertet. Die Innenstadt erhält nach und nach ein deutlich attraktiveres Aussehen mit funktional und gestalterisch aufgewerteten Gebäuden und öffentlichen Räumen. Aber nicht nur bauliche Rahmenbedingungen bestimmen die Atmosphäre und die Aufenthaltsqualität der Innenstadt.

 

 

Auch die Auslagen der Geschäfte und die Außenbestuhlung der Gaststätten tragen wesentlich zum Gesamteindruck bei. Wie wichtig dieser Aspekt ist, wurde auch im Rahmen des kürzlich verabschiedeten städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes betont.

 

Die in der „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum“ definierten Regeln zur Warenpräsentation sollen vorrangig dazu beitragen, die teilweise vorhandenen, sehr großen bzw. sehr vielfältigen Warenauslagen auf ein verträgliches Maß zu bringen. Die Auswahl des in der Innenstadt vorhandenen Warenangebotes kann nur wahrgenommen werden, wenn nicht einzelne Händler durch ihre raumgreifenden und aufdringlichen Auslagen das Gesamtbild dominieren.

 

Durch die Anwendung der vorliegenden Richtlinie kommt es zu keinen maßgeblichen Veränderungen in der Genehmigung von Sondernutzungen, da die Grundlagen der Richtlinie bereits gängige Praxis im Verwaltungshandeln sind und bereits jetzt zu einer Verbesserung des Stadtbildes geführt haben. Die Erlanger Praxis wurde im Rahmen der städtebaulichen Einzelhandelskonzeptuntersuchungen von den externen Experten, auch im Vergleich mit anderen Städten als angemessen und qualitätsvoll eingestuft.

 

Die Richtlinie soll den Bürgerinnen und Bürgern als Handreichung bei der Beantragung von Sondernutzung dienen, die Abstimmung innerhalb der Verwaltung erleichtern und zukünftig als Grundlage für Entscheidungen und Genehmigungen herangezogen werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Arbeitsgruppe  5  „Gewerbe und Einzelhandel“ wurde über den Entwurf der Richtlinie informiert.

        Nach dem Gutachten des UVPA und dem Beschluss des Stadtrates soll die Richtlinie zusammen mit dem SEHK den Einzelhändlern in einer Informationsveranstaltung vorgestellt werden.

      Die Richtlinie soll in gedruckter Form und als Download den Interessenten kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600, Kostenstelle 610.390
                                                                            Kostenträger 511.0061

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

…..              sind nicht vorhanden

 

Die Druckkosten belaufen sich für eine Auflage von 1000 Stück auf rund 2000,-- Euro.

Der Druck der Richtlinie wird durch das Programm „Soziale Stadt“ unterstützt.


Anlagen:


Anlage 1:   Entwurf - Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum -
                                  Bereich Innenstadt