Betreff
Antrag 126/2010 der FDP-Stadtratsfraktion, "Einführung von Contracting mit Theater Erlangen und Kulturprojektbüro"
Vorlage
20/021/2010
Aktenzeichen
20/AL/KWB
Art
Beschlussvorlage

1        Für das Kulturprojektbüro wird ab dem Haushaltsjahr 2012 und für das Theater ab dem Haushaltsjahr 2013 ein Sonderbudgetierungsmodell mit folgenden Verfahrenskonditionen angestrebt:

1.1              Innerhalb eines Dreijahreszeitraums werden Fehlbeträge und Überschüsse des jeweiligen Sach- und Personalkostenbudgets in vollem Umfang übertragen.

1.2              Alle drei Jahre werden die Budgets abgerechnet, wobei Defizite in vollem Umfang übertragen werden und Überschüsse nach den dann geltenden Übertragungsquoten den jeweiligen Budgetrücklagen zugeführt werden.

1.3              In einem Dreijahresturnus werden die Budgethöhen im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens neu verhandelt und vom Stadtrat beschlossen.

2        Die Verwaltung wird beauftragt bezüglich Kulturprojektbüro zum Haushaltsjahr 2012 und Theater voraussichtlich zum Haushaltsjahr 2013 (sofern bis zu diesem Zeitpunkt die Umbauarbeiten im Markgrafentheater abgeschlossen sind) im Zuge der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren Vorschläge für die entsprechenden Budgethöhen auszuarbeiten und Produkte, Projekte, Ziele für die Laufzeiten der jeweiligen Budgetierungsvereinbarungen vorzuschlagen.

3        Der Antrag 126/2010 der FDP-Stadtratsfraktion ist damit erledigt.

 


Die FDP-Stadtratsfraktion hat die Einführung von „Contracting“ im dem Theater Erlangen und dem Kulturprojektbüro beantragt. Dabei wird auf ein (Budgetierungs-)Modell Bezug genommen, das für die Volkshochschule Erlangen beschlossen ist.

 

Als „Contracting“ wird üblicher Weise die Übertragung von eigenen Aufgaben des Rechtssubjekts auf ein Dienstleistungsunternehmen bezeichnet. Die Kämmerei sieht den Antrag der FDP-Stadtratsfraktion jedoch nicht als ein in diesem Sinne völlig neues Modell der Verwaltungsmodernisierung an sondern als eine Sonderform des (bestehenden) Erlanger Budgetierungsmodells, das allgemein aufbaut auf die Fixierung bestimmter finanzieller Rahmenbedingungen für die Budgets (laufende Budgetmittel, Budgetrücklagemittel usw.) und auf die Festlegung damit zu erreichender konkreter Ziele, die in den Arbeitsprogrammen von den Fachämtern dargelegt und von den Fachausschüssen – gegebenenfalls mit Änderungen – beschlossen werden.

 

Auch das für die VHS beschlossene Modell stellt eine Sonderform der Budgetierung dar, die in den Punkten (vollständige) Übertragung von Budgetüberschüssen und der (unveränderlichen) Budgetbemessung von den Standardbudgetierungsregeln abweicht. Auch der Antrag der FDP-Stadtratsfraktion ist unter diesem Aspekt als eine Sonderform der Erlanger Budgetierung zu sehen, der darauf abzielt, die für die städtischen Dienststellen bei der Übertragung von Budgetüberschüssen in das Folgejahr geltende 20 : 80 - Regelung zugunsten einer
100 : 0 - Regelung, also einer vollständigen Übertragung nicht verbrauchter Budgetmittel zu modifizieren. Weiterhin beabsichtigt der Antrag (über die für die VHS geltenden Regelungen hinaus), die Vereinbarung konkreter Ziele als ein effektives Controllinginstrument gegenüber Fachausschuss und Stadtrat auszubauen.

 

Sonderformen des Erlanger Budgetierungsmodells, die über das betreffende Haushaltsjahr hinaus eine bestimmte Budgetausstattung garantieren, haben für die betreffenden Dienststellen – siehe VHS – sicherlich große Vorteile, lassen doch solche Modelle keine Sparvorgaben durch den Kämmerer mehr zu. Dies bedeutet aber für Dienststellen, die von diesen Budgetierungsmodellen nicht profitieren, Nachteile. Folgendes Beispiel mag dies belegen: Gilt es die zum Haushalt 2010 von der Rechtsaufsichtsbehörde verfügte Sparauflage von acht Mio. € zu erfüllen, sind aber bestimmte Bereiche durch besondere Budgetierungsmodelle von Sparzwängen ausgenommen, müssen die verbleibenden Dienststellen einen umso größeren Beitrag leisten, um die gesetzte Sparauflage umzusetzen. Der Kämmereileiter vermag einen solchen Reaktionsmechanismus nicht als „gerecht“ empfinden.

 

Für künftige Budgetierungssondermodelle sollten deshalb Lösungen gesucht werden, die einerseits dem Theater und dem Kulturprojektbüro Planungssicherheit über das betreffende Haushaltsjahr hinaus bringen, aber andererseits nach bestimmten Zeitabständen Budgetanpassungen und Budgetabrechnungen zulassen, um zu vermeiden, dass die sonstigen Dienststellen bei notwendigen Sparauflagen nicht übermäßig belastet werden. Umgekehrt wären aber auch in bestimmten Zeitabständen Budgetverbesserungen zu verhandeln.

 

Weiterhin gilt es zu beachten, dass der Kontrakt der VHS nur bestimmte (Sach-)Kosten des Produkts „VHS“ umfasst. Beispielsweise bleiben Personalaufwendungen unberücksichtigt. Das Produkt „VHS“ wird somit durch den bestehenden Kontrakt nicht vollständig abgebildet. Die im „Neuen Steuerungsmodell“ geforderte (finanzielle und inhaltliche) Produktverantwortung ist nur teilweise umgesetzt. Aus Sicht der Kämmerei sollte angestrebt werden, für das Theater und das Kulturprojektbüro eine umfassendere Produktverantwortung zu definieren.

 

Wie im Antrag der FDP-Stadtratsfraktion formuliert, ist die Festlegung eines Budgetrahmens ohne Definition konkreter längerfristiger Ziele, die über die jährlichen Festlegungen im Arbeitsprogramm hinaus gehen, als Controllinginstrument nicht ausreichend. Dementsprechend ist auch in diesem Punkt anzustreben, vom bestehenden VHS-Kontrakt abzuweichen.

 

Die grundsätzlichen Stellungnahmen von Theater und Kulturprojektbüro zum FDP-Antrag – auch zum Zeitplan der Antragsbearbeitung – sind in der Anlage beigefügt.

Während das Theater ein Sonderbudgetierungsmodell erst nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen im Markgrafentheater anstrebt, sieht das Kulturprojektbüro durchaus das Haushaltsjahr 2012 für ein „Contracting“ als möglich an. Dabei strebt die Kämmerei an, die Verhandlungen zur Budgetbemessung im Zuge des üblichen Verfahrens zur Haushaltsplanaufstellung, also im Frühsommer 2011, zwischen Fachbereich und Finanzreferat zu führen.

 

Wie im Vermerk IV/KPB/SAO vom 20.12.2010 dargelegt, beabsichtigt das Kulturprojektbüro Ziele, Inhalte und Produkte bis einschließlich 2014 zu formulieren. In Verbindung mit der entsprechenden Budgetbemessung sollen diese als Vorschlag für einen Drei-Jahres-Kontrakt in die Haushaltsberatungen 2012 eingebracht werden.

 


Anlagen:

Antrag 126/2010 der FDP-Stadtratsfraktion

Vermerk IV/44/RBI vom 9.12.2010

Vermerk IV/KPB/SAO vom 20.12.2010