Unbefristete Erhöhung der Bedarfsanerkennung für den Kinderhort St. Kunigund von 75 auf 82 Plätze rückwirkend ab 01.09.2010.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Kindertageseinrichtung Kinderhort St. Kunigund, Holzschuherring 40, 91058 Erlangen hatte in der Vergangenheit eine Betriebserlaubnis sowie eine Bedarfsanerkennung von 75 Plätzen für Schulkinder. Durch die Nutzung weiterer Räumlichkeiten konnte im Jahr 2008 die Betriebserlaubnis von 75 auf 82 Hortplätze erhöht werden.
Von den 82 Plätzen der Stammeinrichtung sind 75 Plätze durch die Stadt Erlangen bedarfsanerkannt. Von dem Träger wurden die zusätzlichen sieben Plätze mit Erlanger Kindern belegt und eine Förderung der Betriebskosten beantragt. Der Antrag wurde von der Verwaltung jeweils nur für ein Kindergartenjahr bewilligt, da in Eltersdorf eine im innerstädtischen Vergleich deutlich überdurchschnittliche Versorgungsquote von ca. 80% erreicht wird. Experten- und Nutzerbefragungen vor Ort zeigen jedoch übereinstimmend, dass in diesem Sprengel auch von einer deutlich überdurchschnittlichen Bedarfslage auszugehen ist. Alle Betreuungsplätze, einschließlich der jeweils befristet anerkannten Plätze, waren in den vergangenen Jahren stets voll belegt. Für einen signifikanten Rückgang der Nachfrage in diesem Sprengel liegen der Jugendhilfeplanung keine Hinweise vor.
Eine unbefristete Erhöhung der Bedarfsanerkennung von 75 auf 82 Plätze ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird daher von der Jugendhilfeplanung befürwortet.
Unabhängig von den oben beschriebenen 82 Hortplätzen gibt es seit zwei Jahren noch eine weitere Hortgruppe mit derzeit 14 Plätzen, die in den Räumen des ehemaligen Pfarrhauses untergebracht ist. Diese eigenständige Gruppe ist ausschließlich mit Kindern aus Nürnberg belegt. Die Betriebskostenförderung für diese Plätze erfolgt deshalb nicht über die Stadt Erlangen, sondern über die Stadt Nürnberg.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Eine unbefristete Erhöhung der Bedarfsanerkennung für den Hort St. Kunigund von 75 auf 82 Plätze.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Keine Mehrkosten gegenüber
der bisherigen Förderung
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
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Personalkosten
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind vorhanden auf
IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk 530 101, Kst. 512090 KTr. 365
211 00
sind nicht vorhanden
Anlagen: