Betreff
Fraktionsantrag der Erlanger Linke zum Thema "Parkraumbewirtschaftung für alle Dienststellenparkplätze in Erlangen"
Vorlage
243/004/2010
Aktenzeichen
VI/243-10/BDA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.  Der Antrag der Erlanger Linke gilt somit als bearbeitet.

 


Verwaltungsparkplätze (Stand 2009)

Die Stadtverwaltung Erlangen stellte 2009 eine Anzahl von 566 Stellplätzen auf insgesamt 15 verschiedenen Parkflächen für ihre MitarbeiterInnen zur Verfügung. Die einzelnen Parkflächen befinden sich entweder auf eigener Fläche oder sind bei Amt 23 bzw. von privat angemietet.
Die Vergabe und Verrechnung der einzelnen Stellplätze richtet sich nach den städtischen Parkrichtlinien (ParkRL).

Parkplätze für Mitarbeiter (Stand 2009)

Status

Stellplätze

Innenhof Schuhstr. 40

Eigene Fläche

50

Hochstraße Ost

Eigene Fläche

100

Hochstraße West

Eigene Fläche

57

Friedrichstr. 19-21

Eigene Fläche

16

Wasserturmstr.

Eigene Fläche

4

Sponselhalle

Eigene Fläche

18

Frankenhof

Eigene Fläche

3

Museumswinkel

Eigene Fläche

66

Henkestraße (Wegfall 04/2010)

Anmietung bei Amt 23

31

Mozartstraße

Anmietung bei Amt 23

27

Münchner Str.

Anmietung bei Amt 23

1

Parkhaus Großparkplatz

Anmietung bei Amt 23

18

Parkhaus Schuhstraße

Anmietung von privat

148*

Schuhstr. 30

Anmietung von privat

24

Tiefgarage Nägelsbachstraße

Anmietung von privat

3

GESAMT

 

566

* davon 84 Stellplätze aufgrund Erbpachtvertrag kostenfrei


In den 566 Stellplätzen sind enthalten:

- 4 Stellplätze für Schwerbehinderte
- 4 Stellplätze für Stadtratsmitglieder
- 15 Stellplätze für Dienstfahrzeuge
- ca. 220 Stellplätze für dienstlich genutzte Privatfahrzeuge

Der jährliche Aufwand für die Stellplätze beläuft sich auf 81.565,00 €. Durch die Verrechnung von Stellplatzentgelten nach den städtischen Parkplatzrichtlinien werden Erträge in Höhe von rund 48.000,00 € jährlich erzielt.

Die Höhe des jeweiligen Stellplatzentgeltes richtet sich nach den konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Parkplatzes, nach der sozialen Leistungsfähigkeit des Parkberechtigten sowie nach dem Grad der dienstlichen Nutzung. Die einzelnen Entgeltbeträge liegen zwischen
5,11 € und 25,56 € pro Monat (siehe auch Auszug aus den ParkRL im Anhang 1). Für Schwerbehinderte und Mitarbeiter, die ihr Privat-Kfz für mehr als 2000 km jährlich für Dienstfahrten einsetzen, ist der Stellplatz kostenfrei.

 

Stellplätze an städtischen und staatlichen Schulen:

An städtischen und staatlichen Schulen stehen ca. 780 Stellplätze zur Verfügung. Davon wurden im Jahr 2009 189 Stellplätze an insgesamt 9 Schulen (drei städtische Schulen sowie sechs staatliche Schulen im Innenstadtbereich) verrechnet, wodurch Erträge in Höhe von ca. 8.000,00 € erzielt wurden, die z. T. wieder dem jeweiligen Schulbudget zugeführt werden.

An 23 Staatlichen Schulen wird kein Stellplatzentgelt entrichtet.

Eine ausführlichere Stellungnahme zu diesem Thema erfolgte im Zusammenhang mit der Beantwortung des Protokollvermerkes KGST – K74 „Verrechnung von Lehrerparkplätzen“ (Gutachten in der Sitzung des BWA vom 12.10.2010 mehrheitlich angenommen, im HFPA vom 20.10.2010 wurde der Tagesordnungspunkt vertagt).


Gesamtbetrachtung Mitarbeiterparkplätze (Haushaltsjahr 2009):

Jährlicher Aufwand:    81.566,00 €
Jährliche Erträge:       54.351,00 € (inkl. Schulen)


Anmerkung zu 2. – Ausstattung betriebseigener Parkplätze:

Wie aus der Übersicht der Verwaltungsparkplätze ersichtlich sind die einzelnen Stellplätze auf einer Vielzahl von Parkflächen verteilt, die sich nur z. T. auf eigenem Grundstück befinden.

Die Umsetzung des Vorschlages der Erlanger Linke würde das Anbringen von intelligenten Zufahrtssystemen (mit Erfassung der Zufahrtsdaten) an allen Parkflächen notwendig machen. Dies ist nicht möglich bei:

-          angemieteten Stellplätzen

-          nicht abgrenzbaren Stellplätzen (z. B. Parkplatz Hochstraße-West, Michael-Vogel-Str.)

und nicht wirtschaftlich bei:

-          kleineren Parkflächen (< 50 Stellplätze)

 

Die Beschaffenheit der städtischen Mitarbeiter-Parkflächen (Anzahl, Lage, Größe und Ausstattung)  ist nicht dafür geeignet, eine Parkraumbewirtschaftung vergleichbar der Universität Heidelberg einzuführen, die insgesamt 4000 Stellplätze auf einem Grundstück zur Verfügung haben.

Wie aber aus der angehängten tabellarischen Übersicht ersichtlich, werden auch bereits bei der Stadtverwaltung Erlangen ein Großteil der Parkflächen verrechnet und die besonderen Umstände (Eingruppierung, dienstliche Nutzung des Privat-Kfz, Gehbehinderung) der jeweiligen Mitarbeiter berücksichtigt. Diese Parkrichtlinien wurden 1997 eingeführt, um damit den Bus-Bahn-Zuschuss zu finanzieren, der ansonsten gestrichen worden wäre.

 

 

 

Anmerkung zu 1 – Job-Ticket:

Siehe Stellungnahme des Personalamtes im Anhang 2.
(Hinweis: Die Stellungnahme ist ein Auszug aus der „Gemeinsamen Stellungnahme des Gesamt- und Stammpersonalrates und des Referates Zentrale Verwaltung zu den Einsparvorschlägen der KGSt“. Der Vorschlag seitens Personalrat und Verwaltung (11.15 / Vorschlag 32 / Förderung ÖPNV und Fahrrad) wurde im HFPA in der Sitzung am 10./11.02.2010 inhaltlich bestätigt und beschlossen.)

 


Anlagen:        Auszug Parkrichtlinien Anhang 1
                        Stellungnahme Amt 11 Anhang 2
                        Fraktionsantrag Erlanger Linke 032/2010