Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Der Antrag der Erlanger Linke gilt somit als bearbeitet.
Verwaltungsparkplätze (Stand 2009)
Die Stadtverwaltung Erlangen stellte 2009 eine Anzahl von
566 Stellplätzen auf insgesamt 15 verschiedenen Parkflächen für ihre
MitarbeiterInnen zur Verfügung. Die einzelnen Parkflächen befinden sich
entweder auf eigener Fläche oder sind bei Amt 23 bzw. von privat angemietet.
Die Vergabe und Verrechnung der einzelnen Stellplätze richtet sich nach den
städtischen Parkrichtlinien (ParkRL).
Parkplätze für Mitarbeiter (Stand 2009) |
Status |
Stellplätze |
Innenhof Schuhstr. 40 |
Eigene Fläche |
50 |
Hochstraße Ost |
Eigene Fläche |
100 |
Hochstraße West |
Eigene Fläche |
57 |
Friedrichstr. 19-21 |
Eigene Fläche |
16 |
Wasserturmstr. |
Eigene Fläche |
4 |
Sponselhalle |
Eigene Fläche |
18 |
Frankenhof |
Eigene Fläche |
3 |
Museumswinkel |
Eigene Fläche |
66 |
Henkestraße (Wegfall 04/2010) |
Anmietung bei Amt 23 |
31 |
Mozartstraße |
Anmietung bei Amt 23 |
27 |
Münchner Str. |
Anmietung bei Amt 23 |
1 |
Parkhaus Großparkplatz |
Anmietung bei Amt 23 |
18 |
Parkhaus Schuhstraße |
Anmietung von privat |
148* |
Schuhstr. 30 |
Anmietung von privat |
24 |
Tiefgarage Nägelsbachstraße |
Anmietung von privat |
3 |
GESAMT |
|
566 |
* davon 84 Stellplätze
aufgrund Erbpachtvertrag kostenfrei
In den 566 Stellplätzen sind enthalten:
- 4 Stellplätze für Schwerbehinderte
- 4 Stellplätze für Stadtratsmitglieder
- 15 Stellplätze für Dienstfahrzeuge
- ca. 220 Stellplätze für dienstlich genutzte Privatfahrzeuge
Der jährliche Aufwand für die Stellplätze beläuft sich auf 81.565,00 €. Durch die Verrechnung von Stellplatzentgelten nach den städtischen Parkplatzrichtlinien werden Erträge in Höhe von rund 48.000,00 € jährlich erzielt.
Die Höhe des jeweiligen Stellplatzentgeltes richtet sich
nach den konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Parkplatzes, nach der sozialen
Leistungsfähigkeit des Parkberechtigten sowie nach dem Grad der dienstlichen
Nutzung. Die einzelnen Entgeltbeträge liegen zwischen
5,11 € und 25,56 € pro Monat (siehe auch Auszug
aus den ParkRL im Anhang 1). Für Schwerbehinderte und Mitarbeiter, die
ihr Privat-Kfz für mehr als 2000 km jährlich für Dienstfahrten einsetzen, ist
der Stellplatz kostenfrei.
Stellplätze an städtischen und staatlichen Schulen:
An städtischen und staatlichen Schulen stehen ca. 780 Stellplätze zur Verfügung. Davon wurden im Jahr 2009 189 Stellplätze an insgesamt 9 Schulen (drei städtische Schulen sowie sechs staatliche Schulen im Innenstadtbereich) verrechnet, wodurch Erträge in Höhe von ca. 8.000,00 € erzielt wurden, die z. T. wieder dem jeweiligen Schulbudget zugeführt werden.
An 23 Staatlichen Schulen wird kein Stellplatzentgelt entrichtet.
Eine ausführlichere Stellungnahme zu diesem Thema erfolgte im Zusammenhang mit der Beantwortung des Protokollvermerkes KGST – K74 „Verrechnung von Lehrerparkplätzen“ (Gutachten in der Sitzung des BWA vom 12.10.2010 mehrheitlich angenommen, im HFPA vom 20.10.2010 wurde der Tagesordnungspunkt vertagt).
Gesamtbetrachtung Mitarbeiterparkplätze (Haushaltsjahr 2009):
Jährlicher Aufwand: 81.566,00
€
Jährliche Erträge: 54.351,00 €
(inkl. Schulen)
Anmerkung zu 2. – Ausstattung betriebseigener Parkplätze:
Wie aus der Übersicht der Verwaltungsparkplätze ersichtlich sind die einzelnen Stellplätze auf einer Vielzahl von Parkflächen verteilt, die sich nur z. T. auf eigenem Grundstück befinden.
Die Umsetzung des Vorschlages der Erlanger Linke würde das Anbringen von intelligenten Zufahrtssystemen (mit Erfassung der Zufahrtsdaten) an allen Parkflächen notwendig machen. Dies ist nicht möglich bei:
- angemieteten Stellplätzen
-
nicht abgrenzbaren Stellplätzen (z. B. Parkplatz Hochstraße-West, Michael-Vogel-Str.)
und nicht wirtschaftlich bei:
- kleineren Parkflächen (< 50 Stellplätze)
Die Beschaffenheit der städtischen Mitarbeiter-Parkflächen (Anzahl, Lage, Größe und Ausstattung) ist nicht dafür geeignet, eine Parkraumbewirtschaftung vergleichbar der Universität Heidelberg einzuführen, die insgesamt 4000 Stellplätze auf einem Grundstück zur Verfügung haben.
Wie aber aus der angehängten tabellarischen Übersicht ersichtlich, werden auch bereits bei der Stadtverwaltung Erlangen ein Großteil der Parkflächen verrechnet und die besonderen Umstände (Eingruppierung, dienstliche Nutzung des Privat-Kfz, Gehbehinderung) der jeweiligen Mitarbeiter berücksichtigt. Diese Parkrichtlinien wurden 1997 eingeführt, um damit den Bus-Bahn-Zuschuss zu finanzieren, der ansonsten gestrichen worden wäre.
Anmerkung zu 1 – Job-Ticket:
Siehe Stellungnahme des Personalamtes im Anhang 2.
(Hinweis: Die Stellungnahme ist ein Auszug aus der „Gemeinsamen
Stellungnahme des Gesamt- und Stammpersonalrates und des Referates Zentrale
Verwaltung zu den Einsparvorschlägen der KGSt“. Der Vorschlag seitens
Personalrat und Verwaltung (11.15 / Vorschlag 32 / Förderung ÖPNV und Fahrrad)
wurde im HFPA in der Sitzung am 10./11.02.2010 inhaltlich bestätigt und
beschlossen.)
Anlagen: Auszug Parkrichtlinien Anhang 1
Stellungnahme Amt
11 Anhang 2
Fraktionsantrag
Erlanger Linke 032/2010