Alternative A:
Die Resolution „Kein Sparpaket auf Kosten der Kommunen – Unterstützung der Proteste der Gewerkschaften und Sozialverbände“ wird beschlossen.
Alternative B:
Die Resolution wird nicht beschlossen, da bei den unmittelbar die Kommune betreffenden Themen, wie Gewerbesteuer, Städtebauförderung sowie Kinderbetreuung bereits entsprechende Stadtratsbeschlüsse bzw. Stellungnahmen des Städtetages bestehen. Hinsichtlich des geplanten Sparpaktes der Bundesregierung sowie der Haushaltsthemen des Bundes wären die Bundestagsabgeordneten direkte Ansprechpartner für Bürger und Parteien.
Der Antrag Grüne Liste/Erlanger Linke/ÖDP Nr. 116/2010 vom 04.11.2010 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
In dem gemeinsamen Fraktionsantrag wird eine Initiative zur Stützung der kommunalen
Haushalte vorgetragen. Konkret wird darauf hingewiesen, dass der Bund aktuell
„mit sinkender Städtebauförderung und Abbau der Gewerbesteuer droht“. Deshalb
wird vorgeschlagen, dass sich der Stadtrat für den Erhalt und Ausbau der Gewerbesteuer
sowie eine Umverteilung bei wichtigen kommunalen Ausgaben wie Kinderbetreuung und Investitionszuschüsse
ausspricht.
Bei diesen Themen gibt es in der Tat eine unmittelbare Betroffenheit der
Kommunen. Deswegen hat sich der Erlanger Stadtrat in seiner Juli-Sitzung mit
großer Mehrheit für den Erhalt und den Ausbau der Gewerbesteuer eingesetzt
(Resolution der Vollversammlung des Bayerischen Städtetags). Hinsichtlich der
Themen „Städtebauförderung“ sowie „gerechte Verteilung der Ausgaben für
Kinderbetreuung“ hat sich wiederholt sowohl der bayerische als auch der
deutsche Städtetag geäußert (s. Anlage).
Des Weiteren fordert der Antrag, dass der Stadtrat sich bei den Bundestagsabgeordneten der Region „für ein gerechtes Sparpaket und für starke Kommunalfinanzen“ einsetzt. Ebenso solle der Stadtrat die Aktionen des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit den Forderungen „Anhebung des Spitzensteuersatzes, zumindest auf das alte Niveau, Einführung einer Finanztransaktionssteuer, Erhöhung der Erbschaftssteuer, Wiedereinführung der privaten Vermögenssteuer“ unterstützen. Diese nicht kommunal, sondern bundespolitischen Themen sind in der Zuständigkeit des Deutschen Bundestages und deswegen ist der Adressat – wie es der Antrag ausführt – der/die Bundestagsabgeordnete. Jeder Bürger und jede Partei kann direkt Bundestagsabgeordnete anschreiben oder ansprechen. Es ist deshalb nicht zwingend notwendig, dass ein kommunales Gremium wie der Stadtrat zusätzliche Resolutionen verfasst.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1) „Kahlschlag in der
Städtebauförderung wäre fatal – Infobrief des Bayerischen Städtetags Oktober“
2) „Kommunen stellt Ausgleich für Ausbau der Kinderbetreuung zu“ – Mitteilungen 8/10 Deutscher Städtetag