Betreff
Stadtratsgeschäftsordnung vom 2.5.2008, Änderung der Delegationsregelungen im Beamten-, Arbeits- und Tarifrecht
Vorlage
11/022/2010
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Die Delegationsregelungen in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Stadtrates vom 27.08.2008 werden wie nachfolgend ergänzt:
 

  1. Die Anordnung von Dienst zu ungünstigen Zeiten gemäß § 6 der Arbeitszeit-verordnung erfolgt durch die für das jeweilige Amt zuständige Referats- bzw. 1. Werkleitung. Diese werden ermächtigt im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen Dienst an Sonn-, Feiertagen und zu Nachtzeiten anzuordnen.

  2. Die bislang in der Delegationsregelung der Stadtratsgeschäftsordnung nicht erfasste „Feststellung tariflicher Stellenneubewertungen“ wird insoweit geregelt, dass

·         der Stadtrat über Änderungen der tariflichen Eingruppierung von Amts-, Schul,- und 2. Werkleitungen sowie über Änderungen der Eingruppierungen nach EG 15 entscheidet.

·         Die Entscheidung über die Eingruppierung von Beschäftigten nach EG 13 und EG 14 liegt beim Oberbürgermeister.

·         Bei Eingruppierungen nach EG 12/EG 11 entscheidet Referat OBM/ZV.

·         Für die nachfolgenden Eingruppierungen ist das Personal- und Organisationsamt entscheidungsberechtigt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aktualisierte Geschäftsordnung mit sachgerechter Delegation nach veränderten Rechts- und Tarifgrundlagen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Kurze Erläuterung der Ziffern des Antrags:

1.      Für die Anordnung von Dienst zu ungünstigen Zeiten gemäß § 6 der Arbeitszeit-verordnung ist die oberste Dienstbehörde (= Stadtrat) zuständig.
Nachdem oftmals in der Praxis, beispielsweise bei der Sperrzeitüberwachung zur Bergkirchweih, Personaleinsätze über mehrere Ämter hinweg (z.B. hier innerhalb des Ref. III) angeordnet werden, ist es sachgerecht, dies nicht auf die Amtsleitungen sondern auf die Referatsleitungen zu übertragen. Damit wird auch eine einheitliche Handhabung in den jeweiligen Referaten erreicht.

2.      Die Feststellung tariflicher Stellenneubewertungen orientiert sich an den Delegationsregelungen im Beamtenbereich für Beförderungen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Ergänzungen der Delegationsregeln werden bei der nächsten redaktionellen Überarbeitung der Geschäftsordnung des Stadtrats eingearbeitet. Dabei werden auch die adäquaten Eingruppierungen des Sozial- und Erziehungsdienstes redaktionell hinzugefügt.

OBM und Ref. OBM/ZV sind ermächtigt,  ihre Befugnisse weiter zu delegieren.

 

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Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt