Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
IP-Nr. --- |
Kostenstelle [310090 |
Produkt
5521 Öffentliche Gewässer |
45.000
€ für |
Sachkonto [521111 Unterhalt der eigenen Grundstücke |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
IP-Nr. [552.513
Gewässersanierung (Brucker Seela) |
Kostenstelle [310090 |
in Höhe von |
45.000
€ bei |
Produkt 5521 Öffentliche Gewässer |
Sachkonto [024202- |
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und in Höhe von |
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und in Höhe von |
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1. Ressourcen
Zur Durchführung der Maßnahme sind nachfolgende Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
0 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
0 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
0 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
45.000
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
X
einmalig von ………. bis 31.12.2010
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
X Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
X Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert bis 31.12.2015 für die Oberflächegewässer den guten ökologischen Zustand.
Durch gezielte Gewässersanierungen und –renaturierungen soll eine ökologisch nachhaltige Entwicklung von Gewässern, Ufern und Überschwemmungsgebieten sicher gestellt werden. Die Belange des Hochwasserschutzes und die Stärkung des ökologischen Naturhaushalts sind dabei zu berücksichtigen.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Finanzbedarf für den
dringend notwendigen Gesamt-Sanierungsumfang für das Brucker Seela umfasst
75.000 €. Die Gesamtmaßnahme Sanierung
Brucker Seela umfasst sowohl klassische Investitionsmaßnahmen als auch
klassische Unterhaltsmaßnahmen, wie die Entschlammung des Brucker Seelas.
Die Maßnahme Sanierung Brucker Seela ist im HH 2010 mit einem
Investitionsansatz von 75.000 € für 2010 enthalten. Der Zeitplan sieht eine
Abwicklung der Gesamtmaßnahme im Spätherbst/Winter 2010 vor.
Im Vollzug der Auflagen der Regierung von Mittelfranken zum Haushalt
2010 darf die Sanierungsmaßnahme gegenwärtig nicht durchgeführt werden. Damit
verschiebt sich die Maßnahme als Neu-Investition zunächst auf 2011,
voraussichtlich aber auf einen noch späteren Zeitraum.
Aufgrund der sehr geringen verbleibenden Wassertiefe kam es in der
Vergangenheit bei einer langen Frostperiode zu Sauerstoffproblemen im Weiher
und in der Folge zu einem größerem Fischsterben. Zur Vermeidung
gleichgelagerter Problemfälle ist das Brucker
Seela dringend zu entschlammen und die Wasserpflanzen (Schilf und
Seerosen) dabei zum Großteil einschließlich Wurzeln zu entfernen.
Zunehmend häufen sich auch Anliegerbeschwerden wegen Geruchsbelästigung
und des vermehrten Insektenbefalls (u.a. Stechmücken).
Aus der Gesamtsicht kann die
Entschlammung des Brucker Seelas und im Zusammenhang damit die Entnahme
eines Großteiles der angesiedelten Wasserpflanzen nicht nach 2011 oder später
verschoben werden. Die Teilmaßnahme ist als Unterhaltsmaßnahme vorgezogen und
losgelöst vom restlichen Sanierungs- bzw. Investitionsbedarf abzuwickeln.
Die dringend notwendige Entnahme der Wasserpflanzen (Schilf und
Seerosen) aus dem Weiher durch eine qualifizierte Fachfirma als losgelöste
Einzelmaßnahme im Rahmen des Gewässerunterhalts mit deutlich höheren Kosten
kann dann auch entfallen.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Brucker Seela hat keinen natürlichen Zulauf und auch keinen natürlichen Ablauf.
Eine klassische Entschlammung im Trockenverfahren mittels Moorfahrzeuge ist nur im Zuge einer natürlichen Entwässerung der Weiherfläche wirtschaftlich und zielführend und scheidetz aufgrund der örtlichen Verhältnisse somit aus. Auch eine Nassentschlammung mit anschließender Verfrachtung mit und ohne vorausgehende Schwerkraftabtrennung des Wassers ist nicht zielführend.
Als zielführend und wirtschaftlich zugleich erweist sich im vorliegenden Fall eine Förderung des nassen Schlammes mit Pumpen und eine maschinelle Entwässerung des Schlammes. Erst der entwässerte Schlamm soll vom Weiher abgefahren und schließlich geordnet landwirtschaftlich verwertet werden. Ausgehend von einer Entnahmemenge von rd. 1.500 m³ Nassschlamm (Trockenrückstand ca. 4 – 6 %) reduziert sich die zu verwertende Menge auf rd. 300 m³ (Trockenrückstand ca. 25 %).
Ökologisch hat diese Art der Entschlammung den Vorteil, dass die Räumung und Entnahme über schwimmende Rohrleitungen von einer Stelle des Ufers aus vorgeht. Schlamm und Wasser werden in einem geschlossenen System getrennt. Der entwässerte Schlamm (25 % Trockenrückstand sind vergleichbar mit der natürlichen Erdfeuchte) wird in Container abgeworfen und mittels Container entsorgt. Das zurückbleibende Presswasser/Zentrat ist prozessbedingt mit Nährstoffen angereichert und kann und soll über das öffentliche Kanalnetz der Kläranlage der Stadt zugeführt und dort zusammen mit den sonstigen Abwässern biologisch behandelt werden.
Ausgehend von einer Tagesmenge von 150 m³ errechnet sich eine Entnahmezeit von ca. 2-3 Wochen und somit in Summe eine Gesamtdauer von rd. 4 Wochen.
Als vorausgehende Leistungen sind die Wasserpflanzen mittels qualifizierender Fachfirma zu entnehmen und der Weiher abzufischen.
Gemäß beiliegender Kostenschätzung errechnet sich für die Entschlammung des Brucker Seelas mit Entnahme der Wasserpflanzen ein Kostenvolumen von rd. 45.000 €.
Anlagen:
Entschlammung Brucker Seela – Kostenschätzung vom 02.11.2010