Betreff
Lärmimmission Eltersdorf
Vorlage
31/075/2010
Aktenzeichen
III/31/KJD
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im anlaufenden Planfeststellungsverfahren „Ausbau der A 73 auf sechs Fahrspuren“ werden von der Autobahndirektion (ABD) gesetzeskonform neu zu bauende Abschnitten mit Lärmschutzanlagen, dimensioniert gemäß Anforderungen der 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz versehen. Auch Eltersdorf erhält neue, massive Lärmschutzmaßnahmen. Nachdem in Eltersdorf die A 73 aber nicht durchgehend ausgebaut, sondern nur die Nord-Süd-Fahrbahn eine zusätzliche Fahrspur erhalten wird, werden in Elterdorf die Maßnahmen nur bis zur Unterführung der Weinstraße durchgeführt.

 

I.        Text aus den Planfeststellungsunterlagen:

Erlangen, Ortsteil Eltersdorf

Bei den schalltechnischen Berechnungen wurde der Ortsteil Eltersdorf je nach Lage westlich bzw. östlich der BAB A 73 unterschieden in Eltersdorf-West und Eltersdorf-Ost.

1       Eltersdorf-West

Eltersdorf-West im Süd-West-Quadranten des AK Fürth / Erlangen wird derzeit durch einen bis zu ca. 5 m hohen Lärmschutzwall der Stadt Erlangen geschützt. Im weiteren Verlauf der Tangentialrampe Würzburg-Fürth nach Süden zur BAB A 73 wird dieser aus Platzgründen niedriger und verfügt über eine aufgesetzte Lärmschutzwand. Trotz des vorhandenen Lärmschutzes haben die schalltechnischen Berechnungen für den Prognosenfall in den Wohn- und Mischgebieten von Eltersdorf- West tags an ca. 88 Gebäuden und nachts an
ca. 231 Gebäuden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte ergeben.

Es sind deshalb zum Schutz der Bebauung umfangreiche Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

Für den Ortsteil Eltersdorf-West wird ab Bau-km 380+000 im Bereich des Regnitzgrundes einschließlich der Brücken auf ca. 700 m Länge eine 6 m hohe transparente Lärmschutzwand errichtet. Zwischen der östlichen Flutbrücke (BW 380d) und dem Überführungsbauwerk der St 2242 (BW 380f) erhöht sich der Lärmschutz auf 10 m und setzt sich zusammen aus einem 6 m hohen Gabionensteilwall mit einer 4 m hohen aufgesetzten Lärmschutzwand. Östlich der Staatsstraßenüberführung entlang der Tangentialrampe Würzburg-Fürth wird auf ca. 275 m Länge ein 3 m hoher Wall, auf diesen ein 6 m hoher Gabionensteilwall und eine
4 m hohe Lärmschutzwand aufgesetzt. Diese insgesamt 13 m hohe Lärmschutzkonstruktion dient der Abschirmung des Autobahnkreuzes und insbesondere der höher gelegenen halbdirekten Rampe Bamberg-Nürnberg. Aus Platzgründen kann im südlich anschließenden Bereich der Lärmschutz auf ca. 285 m Länge nur als 6 m hohen Gabionensteilwall mit einer 4 m hohen aufgesetzten Lärmschutzwand und dann als reine Lärmschutzwand mit 8 m Höhe auf ca. 260 m und mit 6 m Höhe auf 78 m bis zum Unterführungsbauwerk der ER 3 weitergeführt werden. Ab der Unterführung der ER 3 bleibt der bestehende Lärmschutzwall mit bis zu 3 m Höhe erhalten, bzw. wird durch eine neue Lärmschutzwand mit 3 m Höhe ersetzt.

Trotz dieser umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen und Lärmschutzbelag auf der BAB A 3 als Hauptlärmquelle treten in den Wohngebieten von Eltersdorf-West immer noch
an 179 Gebäuden Nacht-Immissionsgrenzwert-Überschreitungen auf. Nachteilig dabei wirkt sich aus, dass große Bereiche, die teils bis an Lärmschutzkonstruktionen der Autobahn heranreichen, als Wohngebiete ausgewiesen wurden. Für die Gebäude mit Überschreitungen sind zusätzlich noch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, falls die vorhandenen Umfassungsbauteile noch keinen ausreichenden Schallschutz bieten.

Die Tagesimmissionsgrenzwerte können bei allen Gebäuden eingehalten werden.

2       Eltersdorf-Ost

Eltersdorf-Ost verfügt über keinen bestehenden Lärmschutz. Die schalltechnischen Berechnungen für den Prognose-Nullfall haben ergeben, dass im Misch- und Gewerbegebiet tags an ca. 3 Gebäuden und nachts an ca. 20 Gebäuden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte auftreten.

Für den Ortsteil Eltersdorf-Ost wird außer dem Lärmschutzbelag im Zuge der BAB A 3 kein aktiver Lärmschutz vorgesehen. Bei den 6 Gebäuden, bei denen Nachtimmissionsgrenzwert-Überschreitungen vorliegen handelt es sich um Gewerbebetriebe. Für diese Gebäude werden zusätzlich noch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, falls es sich um schutzbedürftige Räume handelt und die vorhandenen Umfassungsbauteile noch keinen ausreichenden Schallschutz bieten.

Die Tagesimmissionsgrenzwerte können bis auf ein Gebäude (Gewerbe) bei allen anderen Gebäuden eingehalten werden.

II.       

III.     Weitere Lärmminderungsmöglichkeiten und Informationen:

1.      Das Thema „Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A 73 bei Eltersdorf ist von der Stadt Erlangen mehrfach und ausführlich, aber leider erfolglos behandelt worden. Die Rechtslage sieht vor, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen dann angeordnet werden können, wenn zusammenhängende Siedlungsbereiche mit Sanierungs-Grenzwertüberschreitungen von 70/60 dB(A) tags/nachts im allgemeinen Wohngebiet WA oder von 72/62 dB(A) tags/nachts im Mischgebiet MI vorliegen. Diese Voraussetzungen liegen in Elterdorf nicht vor. Im Westen werden die Gebäude durch einen Lärmschutzwall zwar nicht optimal, aber doch bis zur Unterschreitung der Sanierungsgrenzwerte geschützt. Im Osten gibt es keine Wohngebiete, sondern nur Mischgebiete, direkt an der A 73 liegen nur Gewerbegebiete. Die Vorstöße der Stadt Erlangen wurden daher von der Autobahndirektion Nordbayern nicht akzeptiert.

2.      Die von Eltersdorfer Bürgern mehrfach geforderte „unverzügliche Aufbringung von Flüsterasphalt“ ist leider nicht durchsetzbar. Nach Aussage der Autobahndirektion wird bei einer Belagserneuerung der A 73 südlich des Autobahnkreuzes aller Voraussicht nach auch ein lärmoptimierter Asphalt mit einer Emissionsminderung von ca. 4 dB(A), mindestens aber ein Splittmastixasphalt mit einer Lärmminderung von 2 dB(A) aufgetragen werden. Die immer wieder zum Vergleich angeführten Maßnahmen in Bruck und Baiersdorf waren keine reinen Lärmminderungsmaßnahmen, sondern sie wurden im Zuge von Decken-Erneuerungsarbeiten oder im Zuge des Ausbaus der Seitenstreifen durchgeführt. So wird auch in Eltersdorf erst bei Notwendigkeit der Deckenerneuerung mit Lärmschutzasphalt zu rechnen sein. Ein Zeitpunkt steht noch nicht fest.

3.      Entwicklung des Verkehrs auf der A73 in Eltersdorf nach Fertigstellung des kreuzungsfreien Ausbaus des Frankenschnellweges in Nürnberg: Im Zuge früherer Ermittlungen wurde auch diese Frage an die Autobahndirektion gestellt. Nach deren Auskunft ist in Erlangen nicht mit relevanten Änderungen der Verkehrsmenge zur rechnen.

4.      Für die Beurteilung der Immissionssituation in Eltersdorf ist die Lärmminderungsplan-Immissionskarte im Internet weiterhin als Überblick brauchbar.

 


Anlagen:        keine