Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Seit Juli dieses Jahres errichtet eine Erlanger Immobilien GmbH bzw. ein großes
Erlanger Bauunternehmen in der Hofmannstraße vier mehrgeschossige Wohngebäude.
Die genaue Lage der Neubauten ist beil. Planauszug zu entnehmen. Die einzige
insbesondere für große Baufahrzeuge nutzbare Zu- und Abfahrt zur Baustelle
führt von der Schuhstraße entlang des städt. Gebäudes Schuhstraße 40 in
westlicher Richtung vorbei an den bestehenden Wohngebäuden Hofmannstraße 1 –
11. Bereits bei den ersten Gesprächen zur Bauabwicklung wurde von hier die
Forderung aufgestellt, dass zwingend Ersatzbewohnerparkplätze erforderlich
sind, da baustellenbedingt im Bereich Hofmannstraße 1 – 11 Haltverbote
anzuordnen waren. Die vorgenannten Ersatzparkplätze konnten mit Zustimmung des
Tiefbauamtes auf dem südlichen Gehweg der Hofmannstraße zwischen Sieboldstraße
und Schuhstraße angelegt werden.
Mit Beginn der umfangreichen Bautätigkeiten, die noch bis
Mitte des kommenden Jahres andauern werden, gingen bei der Verwaltung,
insbesondere bei der Bauaufsicht sowie bei der Abteilung Verkehrswesen
Beschwerden insbesondere eines Bewohners aus dem Anwesen Hofmannstraße 9 ein,
wie beispielsweise
a. dass Baufahrzeuge innerhalb der ausgeschilderten Haltverbote geparkt werden,
b. dass Baufahrzeuge die dortige Zufahrtsstraße blockieren,
c. dass außerhalb der normalen Arbeitszeiten lärmintensive Tätigkeiten auf der Baustelle stattfinden
d.
dass derzeit noch keine Bautafel aufgestellt
ist.
Zahlreiche Gespräche mit dem Bauträger und dem Bauunternehmen waren die Folge dieser Beschwerden. Insbesondere der Bauträger wurde von hier eindringlich gebeten, das Gespräch mit den betroffenen Bewohnern zu suchen und hier Aufklärungsarbeit zu leisten.
Hinsichtlich der genannten Beschwerden wurden die Bauaufsicht, das Umweltamt, die Polizei sowie der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung eingeschaltet und gebeten, hier zuständigkeitshalber tätig zu werden. Dem betroffenen Beschwerdeführer wurde darüber hinaus in zahllosen Gesprächen versucht verständlich zu machen, dass eine derartige Baumaßnahme, selbstverständlich im Rahmen der geltenden Bestimmungen, nicht ohne Lärm- und Staubbelästigungen abgewickelt werden kann.
Die zuständigen Dienststellen werden die genannte Baumaßnahme
weiter im Auge behalten und bei Bedarf eingreifen. So fand zur weiteren
Optimierung der Baustellenabwicklung am
2. November 2010 ein Ortstermin statt, an dem neben den beteiligten
Fachbereichen auch Vertreter der Anwohner teilgenommen haben.
Anlagen: Lageplan