Betreff
Solartankstelle im Innenstadtbereich bzw. im Umfeld des Rathaues - Fraktionsanträge der Grünen Liste Fraktion Nr. 069/2010 vom 01.07.2010 und der SPD-Fraktion Nr. 071/2010 vom 06.07.2010.
Vorlage
610.3/007/2010
Aktenzeichen
UVPA/011/2010
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen. Die beiden Fraktionsanträge Nr. 069/2010 und Nr. 071/2010 sind damit bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bereitstellung einer Solartankstelle im Innenstadtgebiet zum Aufladen von Elektrofahrzeugen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?

Amt 61 hat bei den Erlanger Stadtwerken (ESTW) als Betreiber mehrerer großer Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet, die Möglichkeiten der Errichtung und des Betriebes von Solartankstellen abgefragt.
Von den ESTW wurde mitgeteilt, dass diese derzeit Gespräche mit der Universität, mit Siemens sowie der Stadtverwaltung bezüglich eines E-Mobilität-Konzeptes führen, die auch das Thema Solartankstelle beinhalten. Die Umsetzung des Konzeptes ist für 2011 vorgesehen. Es wird daher nicht empfohlen, Teillösungen voranzutreiben.

Sobald das Konzept vorliegt, wird Amt 61 die Standortsuche für eventuell geplante Solartankstellen unterstützen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Grüne Liste Nr. 069/2010

                        Fraktionsantrag SPD Nr. 071/2010

                        Vermerk ESTW vom 14.10.2010