Das Informationsblatt zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wird in die sieben gängigsten Sprachen übersetzt. Der Antrag der Grünen Liste Nr. 097/2010 ist damit abschließend bearbeitet.
Ergebnis/Wirkungen
Bisher war es für die rechtzeitige
Verlängerung des Aufenthaltstitels in der Regel ausreichend, wenn der
Antragsteller die Verlängerung wenige Tage vor Ablauf seines Aufenthaltstitels
beantragte, da der Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde
selbst in Form eines Aufklebers im Pass ausgestellt wurde.
Mit der Umsetzung der EU-Verordnung zum 01.05.20011 ist die Bundesrepublik, wie
alle EU-Staaten, verpflichtet, Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige aus
Sicherheitsgründen nur noch im Scheckkartenformat (sog. elektronischer
Aufenthaltstitel) auszustellen. Die Ausstellung obliegt ausschließlich der
Bundesdruckerei in Berlin. Somit ist eine Erteilung am Tag der Antragstellung
künftig ausgeschlossen, da zunächst die Daten (einschließlich Fingerabdrücke
und biometrisches Foto) von der Ausländerbehörde erfasst und an die Bundesdruckerei
gesandt werden müssen. Dort werden die Daten verarbeitet und nach einer Bearbeitungszeit
von 3 - 4 Wochen wird die erstellte Scheckkarte der Ausländerbehörde zur Ausgabe
an den Antragsteller zugesandt. Um sicherzustellen, dass sofort nach Ablauf des
Aufenthaltstitels ein Anschlussaufenthaltstitel erteilt bzw. verlängert werden
kann, ist eine Vorsprache spätestens
5 Wochen vor Ablauf des gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
Dies hat auf die Betriebsorganisation und den Arbeitsprozess in der Ausländerbehörde weitreichende Konsequenzen.
Eine Beibehaltung des bisherigen Ablauf – und Organisationssystems mit anlassbezogenen Vorsprachen der ausländischen Bürger würde zu einem erheblichen Anstieg der Vorsprachen - somit des Publikumsverkehrs insgesamt – führen in der Konsequenz, dass neben erheblichen Wartezeiten dieses Aufkommen nur mit zusätzlichem Zeitaufwand zu schultern wäre. Dieser Zustand wäre weder für die Mitarbeiter noch unter dem Gesichtspunkt der Bürgerfreundlichkeit tragbar.
Es ist deshalb notwendig, die Bürgerkontakte in einem höchst möglichen Umfang und in einer Weise zu steuern, dass sich diese im Regelfall auf die obligatorisch notwendigen 2 Vorsprachen (Antrag und Abholung) reduzieren. Dies erfordert eine konsequente Abkehr von der bisher geübten anlassorientierten Praxis auf eine termingesteuerte Ablauforganisation (Terminverwaltung).
1.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Um die ausländischen Mitbürger über diese grundlegende Änderung in der
Sachbearbeitung rechtzeitig zu informieren und möglichen Anlaufschwierigkeiten
entgegen zu wirken, hat die Ausländerbehörde ein Merkblatt ein deutscher
Sprache entworfen, das im Rahmen der Vorsprachen möglichst frühzeitig vom
Sachbearbeiter ausgehändigt werden soll. Gleichzeitig soll dieses Merkblatt der
Universität Erlangen, den großen ortsansässigen Firmen und dem Ausländer- und
Integrationsbeirat zur Verfügung gestellt werden, die als Multiplikatoren per
Internet möglichst viele Betroffene erreichen können. Zusätzlich soll die
Übersetzung des Merkblattes in die jeweiligen Muttersprachen sowie die
Durchführung von Informationsveranstaltungen eine unnötige Verunsicherung bei den
ausländischen Mitbürgern vermeiden.
2.
Diese Maßnahme ist allerdings nur als
kleiner Beitrag zu verstehen, um den zu erwartenden Mehraufwand zu
kompensieren. Ein reibungsloser Publikumsverkehr nach Einführung des eAT kann
mit dem vorhandenen Personal keinesfalls sichergestellt werden.
3.
4.
Prozesse und Strukturen
Das Merkblatt soll durch geeignete
vereidigte Übersetzer in die sieben gängigsten Sprachen (englisch,
französisch, spanisch, arabisch, türkisch, russisch und chinesisch) übersetzt
werden.
5.
Ressourcen
Investitionskosten: |
€ |
bei
HHSt. |
Sachkosten: |
1000,-- € |
bei
HHSt. |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
HHSt. |
€ |
bei
HHSt. |
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
HHSt. |
Weitere
Ressourcen |
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Anlagen: Merkblatt zur Einführung des
elektronischen Aufenthaltstitels (in deutscher Sprache)
Antrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 097/2010