Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 097/2010, Übersetzungskosten für die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige
Vorlage
332/003/2010
Aktenzeichen
III/332/KKB
Art
Beschlussvorlage

Das Informationsblatt zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wird in die sieben gängigsten Sprachen übersetzt. Der Antrag der Grünen Liste Nr. 097/2010 ist damit abschließend bearbeitet.

 

 


 

Ergebnis/Wirkungen
Bisher war es für die rechtzeitige Verlängerung des Aufenthaltstitels in der Regel ausreichend, wenn der Antragsteller die Verlängerung wenige Tage vor Ablauf seines Aufenthaltstitels beantragte, da der Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde selbst in Form eines Aufklebers im Pass ausgestellt wurde.

Mit der Umsetzung der EU-Verordnung zum 01.05.20011 ist die Bundesrepublik, wie alle EU-Staaten, verpflichtet, Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige aus Sicherheitsgründen nur noch im Scheckkartenformat (sog. elektronischer Aufenthaltstitel) auszustellen. Die Ausstellung obliegt ausschließlich der Bundesdruckerei in Berlin. Somit ist eine Erteilung am Tag der Antragstellung künftig ausgeschlossen, da zunächst die Daten (einschließlich Fingerabdrücke und biometrisches Foto) von der Ausländerbehörde erfasst und an die Bundesdruckerei gesandt werden müssen. Dort werden die Daten verarbeitet und nach einer Bearbeitungszeit von 3 - 4 Wochen wird die erstellte Scheckkarte der Ausländerbehörde zur Ausgabe an den Antragsteller zugesandt. Um sicherzustellen, dass sofort nach Ablauf des Aufenthaltstitels ein Anschlussaufenthaltstitel erteilt bzw. verlängert werden kann, ist eine Vorsprache spätestens 5 Wochen vor Ablauf des gültigen Aufenthaltstitels notwendig.

Dies hat auf die Betriebsorganisation und den Arbeitsprozess in der Ausländerbehörde weitreichende Konsequenzen.

Eine Beibehaltung des bisherigen Ablauf – und Organisationssystems mit anlassbezogenen Vorsprachen der ausländischen Bürger würde zu einem erheblichen Anstieg der Vorsprachen - somit des Publikumsverkehrs insgesamt – führen in der Konsequenz, dass neben erheblichen Wartezeiten dieses Aufkommen nur mit zusätzlichem Zeitaufwand zu schultern wäre. Dieser Zustand wäre weder für die Mitarbeiter noch unter dem Gesichtspunkt der Bürgerfreundlichkeit tragbar.

Es ist deshalb notwendig, die Bürgerkontakte in einem höchst möglichen Umfang und in einer Weise zu steuern, dass sich diese im Regelfall auf die obligatorisch notwendigen 2 Vorsprachen (Antrag und Abholung) reduzieren. Dies erfordert eine konsequente Abkehr von der bisher geübten anlassorientierten Praxis auf eine termingesteuerte Ablauforganisation (Terminverwaltung).

 

1.                  Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Um die ausländischen Mitbürger über diese grundlegende Änderung in der Sachbearbeitung rechtzeitig zu informieren und möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegen zu wirken, hat die Ausländerbehörde ein Merkblatt ein deutscher Sprache entworfen, das im Rahmen der Vorsprachen möglichst frühzeitig vom
Sachbearbeiter ausgehändigt werden soll. Gleichzeitig soll dieses Merkblatt der Universität Erlangen, den großen ortsansässigen Firmen und dem Ausländer- und Integrationsbeirat zur Verfügung gestellt werden, die als Multiplikatoren per Internet möglichst viele Betroffene erreichen können. Zusätzlich soll die Übersetzung des Merkblattes in die jeweiligen Muttersprachen sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen eine unnötige Verunsicherung bei den ausländischen Mitbürgern vermeiden.

2.                  Diese Maßnahme ist allerdings nur als kleiner Beitrag zu verstehen, um den zu erwartenden Mehraufwand zu kompensieren. Ein reibungsloser Publikumsverkehr nach Einführung des eAT kann mit dem vorhandenen Personal keinesfalls sichergestellt werden.

3.                   

4.                  Prozesse und Strukturen
Das Merkblatt soll durch geeignete vereidigte Übersetzer in die sieben gängigsten Sprachen (englisch, französisch, spanisch, arabisch, türkisch, russisch und chinesisch) übersetzt werden.
 

5.                  Ressourcen

Investitionskosten:

bei HHSt.

Sachkosten:

 1000,-- €

bei HHSt.

Personalkosten (brutto):

bei HHSt.

Folgekosten[i]:

bei HHSt.

Korrespondierende Einnahmen

bei HHSt.

Weitere Ressourcen

 

 

 



[i] Falls Kosten/ Folgekosten für das folgende Haushaltsplanjahr oder weitere Haushaltsplanjahre anfallen, ist über 12.000 Euro ein HFPA-Beschluss bzw.über 300.000 Euro ein Stadtratsbeschluss notwendig. (z.B. Beschluss über einen jährlichen Zuschuss von 2009 – 2012)

 


Anlagen:        Merkblatt zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (in deutscher Sprache)
Antrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 097/2010