1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Hausnummerierung in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 05.10.2010, Anlage 1) wird hiermit beschlossen.
2. Die Gebührensatzung zur Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 05.10.2010, Anlage 2) wird hiermit beschlossen..
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Es soll der Vorschlag des KGSt-Gutachtens umgesetzt werden, die Gebühren für die Erteilung von Hausnummern von 51,00 EUR auf 75,00 EUR anzuheben. Außerdem soll die Gebührenpflicht wie bei anderen städtischen Satzungen in einer separaten Satzung geregelt werden. Durch die neueingeführte Möglichkeit, vorläufige Hausnummern für mobile Unterkünfte zu vergeben, soll in Zukunft ein unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen
/ Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Änderung der bereits bestehenden Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Hausnummerierung und Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Hausnummerierung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto:
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Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Hausnummerierung in der Stadt Erlangen
Anlage
2: Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Hausnummerie-
rung in der Stadt
Erlangen