Betreff
Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds des Jugendhilfeausschuss
Vorlage
51/011/2010
Aktenzeichen
IV/510/RRF
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss begutachtet, der Stadtrat beschließt:

 

als Vertreterin Diakonie im Jugendhilfeausschuss wird Frau Sabine Hornung als stimmberechtigtes Mitglied gewählt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses nachdem das Diakonische Werk Frau Sabine Hornung anstelle des bisherigen stimmberechtigten Mitglieds, Herrn Achim Falk, vorschlägt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Wahl von Frau Sabine Hornung als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Frau Hornung ist Leiterin der Bezirksstelle der Diakonie Erlangen, Bereichsleitung Soziale Dienste und Leiterin der Tagespflege „Maria Busch Haus“. Sie gehört nicht dem Stadtrat an.

 

Die nicht dem Stadtrat angehörenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden nach § 51 Abs. 3 Satz 1 und 4 GO gewählt. Abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO erfolgt die Wahl in offener Abstimmung (§ 4 Abs. 1 der Satzung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erlangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen: