Betreff
Verbuchung der bilanziellen Verluste der Wirtschaftsjahre 2007 bis 2010 gegen die allgemeine Rücklage und Herabsetzung des Eigenkapitals
Vorlage
E-V/1/020/2010
Aktenzeichen
VI/EBE/B/JFA
Art
Beschlussvorlage

Es wird beantragt, die bilanziellen Verluste der Wirtschaftsjahre 2007 bis 2010 gegen die allgemeine Rücklage zu verrechnen und das Eigenkapital herabzusetzen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Verrechnung der bilanziellen Verluste gegen die allgemeine Rücklage i.V.m. der Herabsetzung des Stammkapitals auf 1,0 Mio. Euro.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Umbuchung der Sonderposten mit Rücklageanteil an allgemeine Rücklage (rd. 6,7 Mio. Euro).

Änderung der Betriebssatzung des EBE bzgl. Reduzierung des Stammkapitals von 10,00 Mio. Euro auf 1,00 Mio. Euro (siehe gesonderte Beschlussvorlage in heutiger Sitzung).

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurde die Kanalbenutzungsgebühr jeweils für vier Jahre kalkuliert. Aus der Vorperiode (2003 bis 2006) waren gemäß der Kalkulation Gebührenüberschüsse in Höhe von rd. 7,6 Mio. Euro vorhanden, die im Kalkulationszeitraum 2007 bis 2010 abgebaut werden mussten und die Gebührenzahler entsprechend entlasteten.

Aufgrund des o.g. Sachverhalts entstanden bis zum Jahre 2010 beim EBE bilanzielle Verluste in entsprechender Größenordnung.

 

Über den Sachverhalt wurde bereits im Rahmen der Begutachtung der Jahresabschlüsse 2008 und 2009 durch den Wirtschaftsprüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV), Herr Dr. Pentenrieder ausführlich berichtet.

Auf die Ausführungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) im Prüfungsbericht der Jahresabschlüsse 2008 und 2009 wird verwiesen.

 

Durch Inkrafttreten des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMog) erfolgte durch den Wegfall des §273 Handelsgesetzbuch (HGB) - umgekehrte Maßgeblichkeit - u.a. die Streichung des §247 Abs. 3 HBG, der die Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil vorschrieb.

Mit Umsetzung des BilMog ist es erforderlich, den Sonderposten mit Rücklageanteil im Wirtschaftsjahr 2010 aufzulösen und der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Durch die Herabsetzung des Stammkapitals von 9,00 Mio. Euro auf 1,00 Mio. Euro (siehe gesonderte Beschlussvorlage in heutiger Sitzung) sollen die aufzulösenden 9,00 Mio. Euro aus dem Stammkapital ebenfalls der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  
     

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        -