Die Einleitungsgebühren für die Jahre 2011 bis 2014 werden auf 1,89 € pro Kubikmeter Frischwasser festgesetzt.
Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen gemäß Anlage 3 wird hiermit beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Für die Entwässerungseinrichtung sollen kostendeckende Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Die Kosten können für einen mehrjährigen (jedoch höchstens vierjährigen) Kalkulationszeitraum zusammengefasst werden. Die ansatzfähigen Kosten werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und umfassen die Betriebskosten sowie angemessene Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen für das Anlagekapital (Anlage 1).
Die aufgrund gesetzlicher und technischer Vorgaben notwendigen, teilweise sehr umfangreichen Investitionen am Erlanger Klärwerk werden ausschließlich über Einleitungsgebühren finanziert, so dass sich hieraus ein erhöhter Gebührenbedarf ergibt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung beantragt, die Einleitungsgebühren für die Jahre 2011 bis 2014 von 1,48 € auf 1,89 € pro Kubikmeter Frischwasser anzuheben (Anlage 2).
Die von der Verwaltung erarbeitete Änderungssatzung (Anlage 3) soll beschlossen werden.
Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beauftragt, die Gebührenkalkulation zu überprüfen. Den Empfehlungen des BKPV im Rahmen der Kalkulation wurde vollständig Folge geleistet.
Die Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 2,90 DM/m³ bzw. 1,48 €/m³ waren seit dem 01.01.1998 und damit über einen Zeitraum von 13 Jahren unverändert.
Mit einer Kanalbenutzungsgebühr von 1,89 €/m³ (Frischwasserbezug) verfügt Erlangen auf Basis eines repräsentativen 3-Personen-Haushaltes im Städtevergleich Erlangen, Nürnberg, Fürth und Schwabach weiterhin über die niedrigsten Kanalbenutzungsgebühren in der Metropolregion Nürnberg (vgl. auch MZK im BWA vom 28.09.2010).
Gemäß den §§ 5 und 6 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen sollen die Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Erlangen in der Sitzung des BWA am 12.10.2010 begutachtet und in der Sitzung des Stadtrates am 28.10.2010 beschlossen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
-
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Zusammenstellung der Kosten für den Entwässerungsbetrieb
Anlage 2: Berechnung der Einleitungsgebührensätze
Anlage
3: Entwurf der Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Entwässerungssatzung