Betreff
AWO-Kinderkrippe "Sonnenschein", Am Weichselgarten 3 in Erlangen-Tennenlohe, hier: Erweiterung um 22 auf insgesamt 46 Krippenplätze
Vorlage
512/021/2010
Aktenzeichen
IV/51/512/FUE T. 1785
Art
Beschlussvorlage
  1. Bedarfsanerkennung von 22 Krippenplätzen in der AWO-Kinderkrippe Sonnenschein, Am Weichselgarten in Tennenlohe.
  2. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Betriebskosten

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

In der Kinderkrippe Sonnenschein, Am Wechselgarten in Tennenlohe wurden im September 2009 22 Krippenplätze als Ausweichplätze für die im Bau befindliche Kinderkrippe an der Ludwig-Erhard-Str. 15 in Erlangen in Betrieb genommen. Nach dem Umzug der Kinder in den Neubau wurden diese Plätze ab dem 1. November 2010 mit 22 Krippenkindern von Siemens Energy Sector, Freyeslebenstr. 1 belegt.

 

Die somit zusätzlich zur Verfügung stehenden Plätze werden als Erweiterung der bestehenden Einrichtung „Sonnenschein“ betrieben. Eine Betriebserlaubnis wurde mit der Auflage erteilt, eine Außenspielfläche zu errichten.

 

Das Vorhaben, die vorübergehend eingerichteten Krippenplätze dauerhaft betreiben zu wollen, war vom Träger im Vorfeld bereits angemeldet worden. Aufgrund des Ausbaustandes in Tennenlohe war das Vorhaben ohne zeitliche Festlegung in die Priorisierungsliste aufgenommen worden.

 

Auf Grund des Betreuungsbedarfs bei Mitarbeiter/innen der Fa. Siemens Energy hat der Träger die Plätze ohne die Inanspruchnahme von zusätzlichen Fördermitteln für die Investitionen und die Ausstattung sofort weiter belegt, um diesen konkret bestehenden Bedarf zu decken.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Bedarfsanerkennung von 22 Krippenplätzen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung der laufenden Betriebskosten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Betriebskosten werden zur Hälfte durch den Freistaat Bayern refinanziert. Auf Grund der Kurzfristigkeit des Antrags stehen Haushaltsmittel noch nicht zur Verfügung.

Es fallen rückwirkend Betriebskosten für November und Dezember 2010 sowie die laufenden Betriebskosten ab 2011 an

Es wurde mit der Kämmerei vereinbart, Betriebskosten für die Kindertagesstätten erst im Herbst 2011 zu ermitteln und dann im Haushalt einzustellen.

 

Mit der Inbetriebnahme der bereits eingerichteten Plätze wurde ein Vorhaben realisiert, das erst zu einem späteren Zeitpunkt angedacht war und dann mit Inanspruchnahme von Fördermitteln verbunden gewesen wäre. Es wird somit ein vorhandener Bedarf gedeckt, ohne Investitionskosten zu verursachen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

 

 

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Betriebskosten für 2010

€ 24.450,00

bei Sachkonto: 530101

Jährlich ab 2011

€ 147.000,00

 

Korrespondierende Einnahmen

 

bei Sachkonto:

2010

€ 12.225,00

414101

Jährlich ab 2011

€ 73,500,00

 

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden benötigt für 2011 nach Absprache mit der Kämmerei

             für 2010 sind vorhanden auf IvP-Nr. 364D.880
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen: