Der Bauausschuss/Werkausschuss beschließt die Sanierung / Erneuerung der Forst- / Radwege in der Dechsendorfer Lohe gem. DABau Pkt. 5.5.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen wie im Sachbericht dargestellt, durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sanierung der vorhandenen Waldwirtschaftswege
zur Verbesserung der Bewirtschaftung des stark zersplitteten
Privatwaldgebietes. Damit einhergehend Erzielung einer ganz erheblichen und
nachhaltigen Verbesserung der Wegeoberflächen für die Naherholung, insbesonders
für den Fahrradverkehr. Genannte Wege sind wesentliche Bestandteile des
städtischen Radwegenetzes, zum einen zwischen Dechsendorf und Möhrendorf, zum
anderen zwischen Dechsendorf und Erlangen.
Die Wegesanierung besitzt entsprechende Priorität hinsichtlich der in der „AG
Radverkehr“ vorgeschlagenen Maßnahmenliste zur Verbesserung und
Attraktivitätssteigerung des vorhandenen Radwegenetzes. Wegen der grundlegenden
Sanierung der forstwirtschaftlichen Wege können regelmäßige
Unterhaltszuwendungen langfristig eingespart werden. Der Ausbau bietet eine
hohe Nachhaltigkeit und eine langfristige und allwettertaugliche Nutzung dieser
Wege für den Radwegverkehr sowie für die Naherholung.
Mit dem schwerlastbefahrbaren Ausbau der Forstwege besteht zukünftig eine gute
Erschließung für die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldgebietes
Dechsendorfer Lohe sowie für die Oberndorfer Weiher. Eine Befahrung des
Wegeabschnitts der Fahrradhauptroute 2 durch Kfz kann somit vermieden werden.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Ausbau erfolgt
unter Inanspruchnahme des Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums
sowie des Naherholungsvereins. Die Wege sind grundsätzlich als öffentliche
Feld- und Waldwege in der Baulast der Anlieger gewidmet, deren Zustimmung zum
Ausbau bereits vorliegt. Auf Grund der Verwendung öffentlicher Mittel,
insbesondere infolge der Förderung durch den Naherholungsverein, ist die
Mitwirkung der Stadt, hierbei des Tiefbauamtes als Träger der Baumaßnahme,
erforderlich.
Im Zusammenhang des Ausbaues der forstwirtschaftlichen Wege (BA I und BA II)
soll auch der südöstliche Wegeabschnitt der Fahrradhauptroute 2 saniert und in
einen baulich besseren und nachhaltigeren Zustand versetzt werden. Diese
Maßnahme wird von der Stadt vorgenommen und aus dem Unterhaltsbudget finanziert
(ca. 5.000,- €).
Der nordwestliche Abschnitt der Fahrradroute 2 bis zum Giesbethweg wurde
bereits in Zusammenarbeit mit der Jagdgenossenschaft unter finanzieller
Beteiligung der Stadt saniert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Vergabe nach
erfolgter Ausschreibung mit Durchführung der Maßnahme noch im Jahre 2010,
vorbehaltlich geeigneter Witterungsverhältnisse. Die Ausführung erfolgt nach
den Richtlinien des Forstwegebaues mit kostenfreier Bauleitung und Koordination
durch das AELF nach bereits vorhandener Ausbauplanung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
60.581,71€ |
bei
IPNr.: 541.850 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
51.636,00 € |
bei
Sachkonto: 541.850 EP |
8.945,71 € |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.850
(Mittelbereitstellung
gem. HFPA vom 22.09.2010)
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 (Lageplan)
Anlage 2
(Regelquerschnitt)