Betreff
Sanierung Forst-/Radwege in der Dechsendorfer Lohe
Vorlage
66/070/2010
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/Werkausschuss beschließt die Sanierung / Erneuerung der Forst- / Radwege in der Dechsendorfer Lohe gem. DABau Pkt. 5.5.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen wie im Sachbericht dargestellt, durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sanierung der vorhandenen Waldwirtschaftswege zur Verbesserung der Bewirtschaftung des stark zersplitteten Privatwaldgebietes. Damit einhergehend Erzielung einer ganz erheblichen und nachhaltigen Verbesserung der Wegeoberflächen für die Naherholung, insbesonders für den Fahrradverkehr. Genannte Wege sind wesentliche Bestandteile des städtischen Radwegenetzes, zum einen zwischen Dechsendorf und Möhrendorf, zum anderen zwischen Dechsendorf und Erlangen.
Die Wegesanierung besitzt entsprechende Priorität hinsichtlich der in der „AG Radverkehr“ vorgeschlagenen Maßnahmenliste zur Verbesserung und Attraktivitätssteigerung des vorhandenen Radwegenetzes. Wegen der grundlegenden Sanierung der forstwirtschaftlichen Wege können regelmäßige Unterhaltszuwendungen langfristig eingespart werden. Der Ausbau bietet eine hohe Nachhaltigkeit und eine langfristige und allwettertaugliche Nutzung dieser Wege für den Radwegverkehr sowie für die Naherholung.
Mit dem schwerlastbefahrbaren Ausbau der Forstwege besteht zukünftig eine gute Erschließung für die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldgebietes Dechsendorfer Lohe sowie für die Oberndorfer Weiher. Eine Befahrung des Wegeabschnitts der Fahrradhauptroute 2 durch Kfz kann somit vermieden werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Ausbau erfolgt unter Inanspruchnahme des Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums sowie des Naherholungsvereins. Die Wege sind grundsätzlich als öffentliche Feld- und Waldwege in der Baulast der Anlieger gewidmet, deren Zustimmung zum Ausbau bereits vorliegt. Auf Grund der Verwendung öffentlicher Mittel, insbesondere infolge der Förderung durch den Naherholungsverein, ist die Mitwirkung der Stadt, hierbei des Tiefbauamtes als Träger der Baumaßnahme, erforderlich.
Im Zusammenhang des Ausbaues der forstwirtschaftlichen Wege (BA I und BA II) soll auch der südöstliche Wegeabschnitt der Fahrradhauptroute 2 saniert und in einen baulich besseren und nachhaltigeren Zustand versetzt werden. Diese Maßnahme wird von der Stadt vorgenommen und aus dem Unterhaltsbudget finanziert (ca. 5.000,- €).
Der nordwestliche Abschnitt der Fahrradroute 2 bis zum Giesbethweg wurde bereits in Zusammenarbeit mit der Jagdgenossenschaft unter finanzieller Beteiligung der Stadt saniert.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Vergabe nach erfolgter Ausschreibung mit Durchführung der Maßnahme noch im Jahre 2010, vorbehaltlich geeigneter Witterungsverhältnisse. Die Ausführung erfolgt nach den Richtlinien des Forstwegebaues mit kostenfreier Bauleitung und Koordination durch das AELF nach bereits vorhandener Ausbauplanung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

60.581,71€

bei IPNr.: 541.850

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

51.636,00 €

bei Sachkonto: 541.850 EP

Weitere Ressourcen

8.945,71 €

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.850
                  (Mittelbereitstellung gem. HFPA vom 22.09.2010)
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        Anlage 1 (Lageplan)
                        Anlage 2 (Regelquerschnitt)