Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Anfrage von Herrn Stadtrat Könnecke gilt hiermit als bearbeitet.
I.
Herr Stadtrat Könnecke regt an, im Bereich Adenauerring Süd eine
Querungsampel aufzustellen und bittet die Verwaltung um Klärung, inwiefern dies
technisch machbar sei und innerhalb welchen Zeitrahmens und mit welchem
Kostenansatz dies möglich wäre.
Errichtung einer Fußgängersignalanlage am Standort
der bestehenden Fußweg-/Radweg-Querung
Die
Errichtung einer Fußgängersignalanlage (FULSA) am Standort der bestehenden
Querung mit Mittelinsel wird technisch für machbar gehalten (s. Anlagen).
Kostenschätzung:
- Stromanschluss (ca.
320 m ESTW- Netzanschluss-Kabelverlegung)
ca. 45.000,-€
- Fußgängersignalanlage ca.
20.000,-€
- Straßenbeleuchtung mit
Adaptationsstrecke (70 km/h) ca.
60.000,-€
- Tiefbauarbeiten,
bauliche Anpassung der vorhandenen
Querungshilfe (Mittelinsel) mit Aufstellbereichen für
die Signalanlage, Markierung, Baustellenabsicherung ca. 20.000,-€
Es
werden Gesamtkosten i.H.v. ca. 145.000,-
€ veranschlagt.
Stellungnahme
Straßenverkehrsamt und Polizei
Polizei
und Straßenverkehrsamt wurden angefragt. Ein hohes Fußgänger- und
Radfahreraufkommen wird im betreffenden Bereich nicht erwartet. Aus Sicht von
Amt 32 sollte der Abarbeitung der 2002 beschlossenen Prioritätenliste von
Signalanlagen, welche häufig Unfallhäufungsstellen darstellen (z.B. Gundstraße
/ Am Hafen bzw. Hüttendorfer Str. / Pappenheimer Str.) ein höherer Stellenwert
eingeräumt werden als der Forderung nach Signalisierung im Bereich der
Steudacher Str. / Adenauerring. Die zul. Höchstgeschwindigkeit wurde nach
großzügiger Auslegung der StVO auf nur 70 km/h festgelegt.
Straßenbeleuchtung
bei Errichtung einer FULSA
In
der Stellungnahme von Amt 32 wird bei Errichtung einer FULSA die Errichtung
einer Straßenbeleuchtung als „zwingend erforderlich“ eingestuft. Auch die
Polizei hält die Errichtung einer Straßenbeleuchtung an der Örtlichkeit aus
Gründen der Verkehrssicherheit für erforderlich und schließt sich den
Argumenten von Amt 32 an.
Der
Adenauerring liegt im Ausbaubereich des Ringschlusses außerhalb geschlossener
Ortslage und ist unbeleuchtet. Außerhalb geschlossener Ortslage besteht nach §
51 BayStrWG keine Beleuchtungspflicht.
Der
östlich anschließende Büchenbacher Damm ist ebenfalls unbeleuchtet. Auf dem
Büchenbacher Damm ist die Straßenbeleuchtung (150 Lichtpunkte) seit rd. 8 Jahren
gem. Beschluss des Bauausschusses des Stadtrates vom 10.12.2002 aus
Einsparungsgründen – Anlass war die Haushaltssperre im Sachkostenbudget 2002 –
außer Betrieb.
Bei
Entscheidung für eine FULSA und in diesem Zusammenhang für die Errichtung einer
Straßenbeleuchtung im v.g. Bereich (Beleuchtung außerhalb bebauter Gebiete in
dunkler Umgebung), ist gemäß der einschlägigen Beleuchtungsrichtlinie, für
Straßen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von
³ 50 km/h, eine sogenannte Adaptationsstrecke
erforderlich. D.h. die Anpassung der Leuchtdichte soll innerhalb einer
Adaptationszeit von 10s so erfolgen, dass die Sehleistung weitgehend erhalten
bleibt. Die Adaptationszeit von 10s entspricht bei einer Geschwindigkeit von 70
km/h einer Strecke von 200m, welche beidseits der Fußgängersignalanlage gem.
Richtlinie zu beleuchten ist. Bei Errichtung einer FULSA könnte der ohnehin
erforderliche Stromanschluss für die Versorgung einer Straßenbeleuchtungsschaltstelle
genutzt werden.
Stellungnahme
des Stadtplanungsamtes
Das
Stadtplanungsamt hat die Erforderlichkeit einer Fußgängersignalanlage geprüft.
Anhand der bestehenden Kriterien können im vorliegenden Fall sowohl
Querungshilfen in Form einer Mittelinsel als auch Fußgängersignalanlagen (FULSA)
Anwendung finden.
Aufgrund
dieser Rahmenbedingungen wird die bestehende Querungshilfe aber als ausreichend
angesehen. Es wird auch nicht davon ausgegangen, dass sich nach
Verkehrsfreigabe des Adenauerrings die
bisherigen Prüfkriterien (Querungsbedarf, Verkehrsaufkommen MIV)
sprunghaft ändern.
Falls
sich nach der Verkehrsfreigabe des Adenauerrings oder im Rahmen einer
zukünftigen Bebauung der Querungsbedarf oder das Verkehrsaufkommen erhöhen,
kann statt der Errichtung einer kostenintensiven FULSA auch mit einer
Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h einer sicheren
Querung Rechnung getragen werden.
Bei
Errichtung einer Fußgängersignalanlage sind die Warteflächen auf der
Mittelinsel zu verbreitern und an den Seitenbereichen Aufstellflächen zu
schaffen (s.Anlage1). Es ist eine gemeinsame Furt für Fußgänger und Radfahrer
einzurichten. Die Steuerung der FULSA ist so zu gestalten, dass die komplette
Fahrbahn ohne Halten auf der Mittelinsel überquert werden kann.
Betrieb,
Unterhalt und Erneuerung
Es
sind jährliche Betriebs- und Unterhaltskosten von ca. 1.500,- € für die FULSA
und ca. 1.200,-€ / Jahr für die v.g. Straßenbeleuchtung zu erwarten.
Die kapitalisierten Erhaltungskosten für die FULSA (kapitalisierte Kosten für
Strom- und Unterhalt sowie für die Erneuerung von Steuergerät und Signalgebern
nach 15 Jahren, Signalmaste nach 30 Jahren, Kabelanlage nach 40 Jahren) sind
mit ca. 50.000,- € anzusetzen.
Bisheriger
Planungsablauf
Anzumerken
ist, dass nach eingehenden und mehrjährigen Planungsphasen (Bebauungsplanverfahren
BP 420 „Verlängerung Adenauerring Süd“ und BP 421 „Adenauerring – Ringschluss“)
der Ausbauzustand des Ringschlusses Adenauerring in der jetzigen umzusetzenden
Form beschlossen wurde und von keiner Seite zusätzliche Forderungen im
Zusammenhang mit diesem Knotenpunkt und der Querungshilfe gestellt wurden.
Finanzierung
Haushaltsmittel
zu Finanzierung der Maßnahme stehen bei der Baumaßnahme „Ringschluss Adenauerring
– Abschnitt Süd“ nicht zur Verfügung. Bei Bedarf müssen die erforderlichen
Mittel im Haushalt 2011 gesondert zur Verfügung gestellt werden.
Weiteres
Vorgehen, Zeitrahmen der Umsetzung
Bezüglich
der Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage ist eine Entscheidung
herbeizuführen.
Die Forderung von Straßenverkehrsamt und Polizei nach einer Straßenbeleuchtung
bei Errichtung der FULSA wäre ebenfalls zu entscheiden.
Sofern
die benötigten Haushaltsmittel im Haushalt 2011 bereitgestellt werden, könnte
die Maßnahme bei frühzeitiger Freigabe der Mittel voraussichtlich im 2.Halbjahr
2011 durchgeführt werden. Aufgrund der erforderlichen baulichen Änderungen im
Knotenpunktsbereich ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen.
3 Anlagen