Betreff
Errichtung einer Fußgängersignalanlage am Adenauerring Süd/Bereich Fußweg-/Radweg-Querung Steudacher Straße, Anfrage von Herrn StR Könnecke in der BWA-Sitzung am 13.07.2010
Vorlage
66/068/2010
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Anfrage von Herrn Stadtrat Könnecke gilt hiermit als bearbeitet.


I.     Herr Stadtrat Könnecke regt an, im Bereich Adenauerring Süd eine Querungsampel aufzustellen und bittet die Verwaltung um Klärung, inwiefern dies technisch machbar sei und innerhalb welchen Zeitrahmens und mit welchem Kostenansatz dies möglich wäre.

Errichtung einer Fußgängersignalanlage am Standort der bestehenden Fußweg-/Radweg-Querung
Die Errichtung einer Fußgängersignalanlage (FULSA) am Standort der bestehenden Querung mit Mittelinsel wird technisch für machbar gehalten (s. Anlagen).

Kostenschätzung:

  • Stromanschluss (ca. 320 m ESTW- Netzanschluss-Kabelverlegung)                   ca. 45.000,-€
  • Fußgängersignalanlage                                                                                   ca. 20.000,-€
  • Straßenbeleuchtung mit Adaptationsstrecke (70 km/h)                                      ca. 60.000,-€
  • Tiefbauarbeiten, bauliche Anpassung der vorhandenen
    Querungshilfe (Mittelinsel) mit Aufstellbereichen für
    die Signalanlage, Markierung, Baustellenabsicherung                                       ca. 20.000,-€

 

Es werden Gesamtkosten i.H.v. ca.                                          145.000,- €       veranschlagt.

Stellungnahme Straßenverkehrsamt und Polizei

Polizei und Straßenverkehrsamt wurden angefragt. Ein hohes Fußgänger- und Radfahreraufkommen wird im betreffenden Bereich nicht erwartet. Aus Sicht von Amt 32 sollte der Abarbeitung der 2002 beschlossenen Prioritätenliste von Signalanlagen, welche häufig Unfallhäufungsstellen darstellen (z.B. Gundstraße / Am Hafen bzw. Hüttendorfer Str. / Pappenheimer Str.) ein höherer Stellenwert eingeräumt werden als der Forderung nach Signalisierung im Bereich der Steudacher Str. / Adenauerring. Die zul. Höchstgeschwindigkeit wurde nach großzügiger Auslegung der StVO auf nur 70 km/h festgelegt.

 

Straßenbeleuchtung bei Errichtung einer FULSA

In der Stellungnahme von Amt 32 wird bei Errichtung einer FULSA die Errichtung einer Straßenbeleuchtung als „zwingend erforderlich“ eingestuft. Auch die Polizei hält die Errichtung einer Straßenbeleuchtung an der Örtlichkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit für erforderlich und schließt sich den Argumenten von Amt 32 an.

Der Adenauerring liegt im Ausbaubereich des Ringschlusses außerhalb geschlossener Ortslage und ist unbeleuchtet. Außerhalb geschlossener Ortslage besteht nach § 51 BayStrWG keine Beleuchtungspflicht.

Der östlich anschließende Büchenbacher Damm ist ebenfalls unbeleuchtet. Auf dem Büchenbacher Damm ist die Straßenbeleuchtung (150 Lichtpunkte) seit rd. 8 Jahren gem. Beschluss des Bauausschusses des Stadtrates vom 10.12.2002 aus Einsparungsgründen – Anlass war die Haushaltssperre im Sachkostenbudget 2002 – außer Betrieb.

Bei Entscheidung für eine FULSA und in diesem Zusammenhang für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung im v.g. Bereich (Beleuchtung außerhalb bebauter Gebiete in dunkler Umgebung), ist gemäß der einschlägigen Beleuchtungsrichtlinie, für Straßen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von
³ 50 km/h, eine sogenannte Adaptationsstrecke erforderlich. D.h. die Anpassung der Leuchtdichte soll innerhalb einer Adaptationszeit von 10s so erfolgen, dass die Sehleistung weitgehend erhalten bleibt. Die Adaptationszeit von 10s entspricht bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h einer Strecke von 200m, welche beidseits der Fußgängersignalanlage gem. Richtlinie zu beleuchten ist. Bei Errichtung einer FULSA könnte der ohnehin erforderliche Stromanschluss für die Versorgung einer Straßenbeleuchtungsschaltstelle genutzt werden.

 

Stellungnahme des Stadtplanungsamtes

Das Stadtplanungsamt hat die Erforderlichkeit einer Fußgängersignalanlage geprüft. Anhand der bestehenden Kriterien können im vorliegenden Fall sowohl Querungshilfen in Form einer Mittelinsel als auch Fußgängersignalanlagen (FULSA) Anwendung finden.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen wird die bestehende Querungshilfe aber als ausreichend angesehen. Es wird auch nicht davon ausgegangen, dass sich nach Verkehrsfreigabe des Adenauerrings die  bisherigen Prüfkriterien (Querungsbedarf, Verkehrsaufkommen MIV) sprunghaft ändern.

Falls sich nach der Verkehrsfreigabe des Adenauerrings oder im Rahmen einer zukünftigen Bebauung der Querungsbedarf oder das Verkehrsaufkommen erhöhen, kann statt der Errichtung einer kostenintensiven FULSA auch mit einer Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h einer sicheren Querung Rechnung getragen werden.

Bei Errichtung einer Fußgängersignalanlage sind die Warteflächen auf der Mittelinsel zu verbreitern und an den Seitenbereichen Aufstellflächen zu schaffen (s.Anlage1). Es ist eine gemeinsame Furt für Fußgänger und Radfahrer einzurichten. Die Steuerung der FULSA ist so zu gestalten, dass die komplette Fahrbahn ohne Halten auf der Mittelinsel überquert werden kann.

 

Betrieb, Unterhalt und Erneuerung

Es sind jährliche Betriebs- und Unterhaltskosten von ca. 1.500,- € für die FULSA und ca. 1.200,-€ / Jahr für die v.g. Straßenbeleuchtung zu erwarten.
Die kapitalisierten Erhaltungskosten für die FULSA (kapitalisierte Kosten für Strom- und Unterhalt sowie für die Erneuerung von Steuergerät und Signalgebern nach 15 Jahren, Signalmaste nach 30 Jahren, Kabelanlage nach 40 Jahren) sind mit ca. 50.000,- € anzusetzen.

Bisheriger Planungsablauf

Anzumerken ist, dass nach eingehenden und mehrjährigen Planungsphasen (Bebauungsplanverfahren BP 420 „Verlängerung Adenauerring Süd“ und BP 421 „Adenauerring – Ringschluss“) der Ausbauzustand des Ringschlusses Adenauerring in der jetzigen umzusetzenden Form beschlossen wurde und von keiner Seite zusätzliche Forderungen im Zusammenhang mit diesem Knotenpunkt und der Querungshilfe gestellt wurden.

 

Finanzierung

Haushaltsmittel zu Finanzierung der Maßnahme stehen bei der Baumaßnahme „Ringschluss Adenauerring – Abschnitt Süd“ nicht zur Verfügung. Bei Bedarf müssen die erforderlichen Mittel im Haushalt 2011 gesondert zur Verfügung gestellt werden.

 

Weiteres Vorgehen, Zeitrahmen der Umsetzung

Bezüglich der Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage ist eine Entscheidung herbeizuführen.
Die Forderung von Straßenverkehrsamt und Polizei nach einer Straßenbeleuchtung bei Errichtung der FULSA wäre ebenfalls zu entscheiden.

Sofern die benötigten Haushaltsmittel im Haushalt 2011 bereitgestellt werden, könnte die Maßnahme bei frühzeitiger Freigabe der Mittel voraussichtlich im 2.Halbjahr 2011 durchgeführt werden. Aufgrund der erforderlichen baulichen Änderungen im Knotenpunktsbereich ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen.

 

 


3 Anlagen