Betreff
Einkaufszentrum Neuer Markt, Umgestaltung und Anbau eines neuen Vordaches, Rathausplatz 4, 5, Fl.-Nr. 1039/2, -4, Az.: 2010-630-BA
Vorlage
63/097/2010
Aktenzeichen
VI/63/1-3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Vordach und die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

311, 1. Deckblatt

Gebietscharakter:

Kerngebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Das geplante Vordach über dem Haupteingang widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da es außerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden soll.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neben internen Umbauten soll am Gebäude ein neues Vordach über dem Haupteingang angebracht werden. Das geplante Dach kragt 6,75 m aus, die Dachoberkante ist in ca. 6,70 m Höhe geplant, d. h ca. 3 m weiter auskragend und ca. 3,2 m höher als das bestehende Vordach.

 

Die Überschreitung der Baulinie durch das neue Vordach ist eine nicht befreiungsfähige Abweichung von den Planungszielen des 1. Deckblatts zum Beb.-Plan 311, durch eine geschlossene blockhafte Baukörpergestaltung eine räumliche Fassung der Platzsituation zu erreichen. Ein überdimensioniertes Vordach würde diese exakte Raumkante verunklären. Auch an anderer Stelle in der Nürnberger Straße wurden unter Bezugnahme auf Baulinien Vordachwünsche abgelehnt. Gründe für eine Befreiung sind nicht erkennbar.

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)


Nachbarbeteiligung: Zustimmung liegt vor.

 

 


Anlage: Lageplan