Das Bauvorhaben (Rückgebäude) und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
189, 2. Deckblatt |
Gebietscharakter: |
MI |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Baugrenzenüberschreitung Norden |
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Fragen des Vorbescheides:
Ist es zulässig, im Westen an das bereits genehmigte Vordergebäude einen Anbau (E+1+D) in den Maßen 15,30 m x 10,50 m mit der entsprechenden Baugrenzenüberschreitung anzubauen?
Ist es zulässsig, den Anschlussbau zwischen Vordergebäude und Anbau mit Flachdach (Traufhöhe 8,50 m) auszubilden?
Die Errichtung des Vordergebäudes entlang der Fürther Straße wurde am 10.11.2009 vom Bauausschuss befürwortet. Die Baugenehmigung 2009-1272-VV wurde am 10.5.2010 erteilt, diese ist nach Rücknahme einer Nachbarklage gegen die Baugenehmigung inzwischen bestandskräftig.
An das Vordergebäude soll nun
nach Westen ein zweigeschossiger Anbau mit ausgebautem Dachgeschoss angebaut werden.
Die Verbindung der beiden Baukörper erfolgt über einen Zwischenbau mit
Flachdach. Das Gebäude befindet sich im Emsemble Fürther Straße. Der Anbau hält
einen Abstand von 10 m zum südlich gelegenen Baudenkmal ein, die Zustimmung der
Unteren Denkmalschutzbehörde dazu liegt vor.
Die Befreiungen von den Baugrenzen nach Norden und die Überschreitung der GRZ sind für die vorgelegte Planung städtebaulich vertretbar und werden befürwortet.
Die erforderlichen Stellplätze sind in der geplanten Tiefgarage des Vordergebäudes unterzubringen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: noch nicht durchgeführt.
Anlagen: Lageplan
Darstellung mit
Maßangaben