Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 162 für die Baugrenzenüberschreitung wird befürwortet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
162 |
Gebietscharakter: |
GE |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Stellplätze und Anbauten liegen außerhalb
der Baugrenzen. |
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Vom Antragsteller ist eine Erweiterung des Betriebes beantragt. Geplant ist eine Hofüberdachung, ein Eingang sowie ein Lager, das an der Nord-West-Seite an den Baukörper anschließt. Dieses Lager überschreitet, ebenso wie die notwendigen Stellplätze, die parallel zur Bahntrasse Erlangen-Frauenaurach verlaufende Baugrenze des rechtskräftigen Bebauungsplans 162.
Die DB AG hat die auf Bahngrund fallenden Abstandsflächen
übernommen. Zudem möchte der Antragsteller einen Streifen des Bahnlandes
erwerben, was seitens der DB in Aussicht gestellt ist. Dieses soll dann als
Parkfläche für die notwendigen Stellplätze herangezogen werden. Durch
Eingrünungen bleibt der Charakter des Bahngeländes erhalten.
Sowohl die mit beantragte Hofüberdachung als auch der Eingang liegen innerhalb der Baugrenzen und bedürfen keiner Befreiung, so dass dem Vorhaben insgesamt zugestimmt werden kann.
Anlagen: Lageplan
Ausschnitt aus dem
Bebauungsplan