Betreff
Erweiterung des Betriebsgebäudes (Lagerhalle und Büroeingang) und Überdachung des Betriebshofes, Karl-Bröger-Straße 5, Fl.-Nr. 707, Az.: 2009-1308-BA
Vorlage
63/092/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 162 für die Baugrenzenüberschreitung wird befürwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

162

Gebietscharakter:

GE

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Stellplätze und Anbauten liegen außerhalb der Baugrenzen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vom Antragsteller ist eine Erweiterung des Betriebes beantragt. Geplant ist eine Hofüberdachung, ein Eingang sowie ein Lager, das an der Nord-West-Seite an den Baukörper anschließt. Dieses Lager überschreitet, ebenso wie die notwendigen Stellplätze, die parallel zur Bahntrasse Erlangen-Frauenaurach verlaufende Baugrenze des rechtskräftigen Bebauungsplans 162.

 

Die DB AG hat die auf Bahngrund fallenden Abstandsflächen übernommen. Zudem möchte der Antragsteller einen Streifen des Bahnlandes erwerben, was seitens der DB in Aussicht gestellt ist. Dieses soll dann als Parkfläche für die notwendigen Stellplätze herangezogen werden. Durch Eingrünungen bleibt der Charakter des Bahngeländes erhalten.

Sowohl die mit beantragte Hofüberdachung als auch der Eingang liegen innerhalb der Baugrenzen und bedürfen keiner Befreiung, so dass dem Vorhaben insgesamt zugestimmt werden kann.

 


Anlagen:        Lageplan
                        Ausschnitt aus dem Bebauungsplan