Betreff
Bau einer Kindertagesstätte, Friedrich-Bauer-Straße, Fl.-Nrn. 1949/267, 1949/285, Az.: 2010-534-AN
Vorlage
63/091/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs.2 BauGB werden befürwortet, wenn die genannten Rahmenbedingungen eingehalten werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

190

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 190, da es vollständig außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen errichtet werden soll.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplant ist der Bau einer Kindertagesstätte, dabei sollen für 50 Kinder Krippenplätze und 25 Kinder Kindergartenplätze angeboten werden. Abweichend von der bekannten Version soll nun zusätzlich eine Hortgruppe mit 20 Kindern eingebaut werden.

Das Vorhaben befindet sich vollständig außerhalb der überbaubaren Flächen. Die Abstandsflächen des Vorhabens überschneiden sich mit denen des Objektes Friedrich-Bauer-Str. 3 (Hochhaus).

Die überarbeitete Planung setzt die Vorgaben des Bauausschusses aus der Sitzung vom 15.06.2010 nur teilweise um, weshalb eine erneute Behandlung im Ausschuss erforderlich ist.





Folgende Vorgaben des Bauausschusses wurden umgesetzt::

Das Gebäude wurde, um den notwendigen Sicherheitsabstand zur öffentlichen Straße zu gewährleisten und um die notwendige Größe für den Bring- und Holverkehr (Fahrräder mit Anhänger, Pkws etc.) aufzuweisen, wie gefordert nach Norden verschoben.

Folgende Vorgaben des Bauausschusses wurden nicht umgesetzt:

Die für das Vorhaben erforderlichen Stellplätze sind auf der Südseite und nicht wie zur Erstversion gefordert im Norden des Baugrundstückes angeordnet.

Für das Vorhaben sollen nunmehr noch ein gemäß Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen und Bebauungsplan Nr. 190 zu erhaltender Baum (großkronige Eiche), eine Birke sowie vor kurzer Zeit gepflanzte Ersatzbäume (naturschutzrechtlicher Ausgleich) gefällt werden.

Durch das weitere Verschieben nach Norden in die übernommene Abstandsfläche des Hochhauses Friedrich-Bauer-Str. 3 (Fl.-Nr. 1949/174) ist wie bisher die Zustimmung des Eigentümers dieses Grundstückes zum Vorhaben erforderlich.

Weiterhin ist nachzuweisen, dass der durch das Vorhaben verursachte Hol- und Bringverkehr verträglich ist.

 

Es bestehen nunmehr keine Bedenken, das Vorhaben zuzulassen, wenn der Errichtung in der Abstandsfläche zugestimmt wird und der durch das Vorhaben verursachte Hol- und Bringverkehr verträglich ist.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: wird durchgeführt.


Anlagen: Lageplan