Das Bauvorhaben ist unter den aufgeführten Voraussetzungen genehmigungsfähig.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor ?)
Bebauungsplan: |
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Gebietscharakter: |
Außenbereich,
landwirtschaftliche Fläche, § 35 BauGB |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
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2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist, den vorhandenen landwirschaftlichen Betrieb
im Außenbereich um eine Biogasanlage zu erweitern. Die Biogasanlage setzt
sich zusammen aus meheren baulichen Anlagen wie Fahrsilo, Fermenter und einem
Gebäude für die Unterbringung der Gasmotoren. Die Anlage entsteht westlich
des landwirtschaftlichen Anwesens in Abstand von 6,00 m zu den vorhandenen
baulichen Anlagen. ·
Es muss
nachgewiesen werden, dass die Biomasse überwiegend aus dem eigenen Betrieb
oder aus nahegelegenen privilegierten Betrieben stammt bzw. angekauft wird.
Die Angaben müssen von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten bestätigt sein. ·
Es ist
ein aussagefähiger Freiflächenplan vorzulegen und umzusetzen, welcher eine
Ortsrandeingrünung vorsieht. ·
Mit
dem Freiflächengestaltungsplan ist eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach
§ 15 BNatSchG vorzulegen. ·
Die
Grundstücke sind zu vereinigen, da die Anlage auf zwei Flurnummern errichtet
wird. ·
Für
den Fall einer späteren Stilllegung der Anlage ist eine Rückbauverpflichtung
gegenüber der Stadt Erlangen abzugeben. ·
Die
erforderliche Abweichung hinsichtlich der zu geringen Abstände nach der
Abstandsflächenvorschrift der Bayer. Bauordnung ist zu beantragen. Die Stellungnahme des Amtes für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten lag zur Zeit der Erstellung der
BWA-Vorlage noch nicht vor. |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung. Zustimmung liegt vor.
Anlagen: 2 Lagepläne