Betreff
Schulsanierungsprogramm - Sanierung Hermann Hedenus Schule - Turnhalle, Entwurfsänderung nach DA-Bau 9.1
Vorlage
242/071/2010
Aktenzeichen
VI/242-3/JSC-1048
Art
Beschlussvorlage

Der Änderung der Entwurfsplanung für die Sanierung der Turnhalle der Hermann Hedenus Schule wird zugestimmt. Durch diese Änderung kann die Zuschussfähigkeit der Maßnahme gewahrt werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufrechterhaltung des Betriebs der Turnhalle. Sanierung unter Berücksichtigung der Auflagen des Zuschussgebers sowie Erfüllung von Brandschutzauflagen aus der Baugenehmigung

 

2.   Projektbeschreibung
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Über die Sanierung der Turnhalle wurde im BWA vom 10.11.2009 beschlossen (DA-Bau Beschluss nach 5.5.3 – Entwurf). Folgende Änderungen an der Planung werden notwendig:

 

2.1. Auflagen der Regierung von Mittelfranken                               194.000,00 €

Im Rahmen der Prüfung des Zuschussantrags nach FAG wurde seitens der Regierung von Mittelfranken von der Stadt Erlangen eine grundsätzliche Überprüfung des Schulsportflächenangebotes im Erlanger Westen abverlangt. Die Überprüfung der Sportflächen wurde vom Schulverwaltungsamt vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass im Erlanger Westen ein erhebliches Defizit an Schulsportflächen besteht. Da dieses Defizit auf Grund fehlender Finanzierung in absehbarer Zeit nicht z.B. durch Neubau von Sportflächen ausgegIichen werden kann, formulierte die Regierung die Auflage, bei der Sanierung der Turnhalle mehr Sportflächen zur Verfügung zu stellen, als von der Stadt vorgesehen waren. Damit soll das Defizit zumindest für die Hermann Hedenus Grundschule minimiert werden.

Konkret kam die Forderung, den Gymnastikraum im Obergeschoss der Turnhalle durch entsprechende Umbauten und Ergänzungen zu einer optimierten Sportfläche zu ertüchtigen. Gefordert wurde ein zusätzlicher Geräteraum sowie die entsprechenden Umkleiden und Duschen.

Die Erfüllung dieser Auflagen ist eine Voraussetzung um eine Bezuschussung zu ermöglichen.

 

 

Das GME hat die entsprechenden Umplanungen veranlasst.

Ergebnis:

·         Der Gymnastikraum wird entsprechend GUV-Richtlinien hergerichtet (Prallwand, Rückbau von Fensteröffnungen im Brüstungsbereich, Umbau der Fluchttüre)

·         ein vorhandener Nebenraum wird zum Geräteraum ertüchtigt (u.a. Einbau eines Schwingtores)

·         ein vorhandener Werkraum der Grundschule wird zu Duschen und Umkleiden umgebaut

·         der entfallende Nebenraum wird ebenfalls im Bereich des Werkraums eingerichtet

·         ein der Halle zugeordneter Nebenraum wird zum Erste-Hilfe-Raum umgebaut

·         In den Geräteräumen der Sporthalle werden Schwingtore eingebaut

·         Der Umkleideraum der Turnhalle erhält einen separaten Eingang, um die Trennung Stiefel-/Turnschuhgang zu verbessern

·         der Entfall des Werkraums der Grundschule wird durch Umbau von 2 Nebenräume im Untergeschoss der Hauptschule kompensiert (diese Maßnahme wird der Sanierung der Grundschule zugeordnet)

Die Umplanungen wurden mit der Regierung von Mittelfranken in dieser Form abgestimmt.

 

2.2. Brandschutzauflagen                                                                   15.000,00 €

Neben den Vorgaben der Regierung von Mittelfranken bedingen zusätzliche Auflagen aus der Baugenehmigung Mehraufwendungen, die Mehrkosten verursachen (aufwändigere Ausführung Brandabschnitt im unausgebauten Dachgeschoss).

 

3.   Zeitplan
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Änderungsmaßnahmen sind nur wirtschaftlich umzusetzen, wenn sie zeitgleich mit der laufenden Sanierung ausgeführt werden. Der Fertigstellungstermin (April 2011) kann eingehalten werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

209.000 €

bei IPNr.: 211H.459

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Investitionskosten setzen sich wie folgt zusammen:

Ausgaben

Der Mehrkostenbetrag soll wie folgt finanziert werden:

·         93.000 € werden in 2010 bereitgestellt. Siehe hierzu die Mittelbereitstellung, die in der heutigen Sitzung zur Begutachtung vorliegt und im HFPA am 22.09.2010 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

·         116.000 € sollen im Haushaltsjahr 2011 eingestellt werden.

 

Korrespondierende Einnahmen

Die Mehraufwendungen können nach FAG bezuschusst werden. Der zu erwartende Förderbetrag beträgt ca. 52.000 €

Der Förderbetrag nach KP II (Konjunkturprogramm) bleibt unverändert.

 


Anlagen:        Planübersichten der umgeplanten Bereiche