Betreff
Zwischenbericht Wirtschaftsjahr 2010 hier: Mitteilung zur Kenntnis über den Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes gemäß § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V . m. § 8 Abs. 1 Betriebssatzung (BS-EBE)
Vorlage
E-V/1/013/2010
Aktenzeichen
VI/EBE/B/SSR
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) vom 16.05.1995 i. d. F. v. 19.05.2003 i. V. m. § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist der EBE verpflichtet, den Werkausschuss, den Oberbürgermeister sowie das Finanzreferat halbjährlich über den Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Finanzplanes anhand schriftlicher Unterlagen zu unterrichten.

 

Nachdem der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1 Betriebssatzung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung führt, erfolgt dies anhand des Zwischenberichtes zum 30.06.2010 bestehend aus:

 

-          Zwischenbilanz

-          Gewinn- und Verlustrechnung

-          Betriebsergebnis

-          Finanzmittel Anlagen im Bau

 

Zur Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf den Jahresabschluss 2009 zum 31.12.2009 aufbaut, der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 15.06.2010 begutachtet wurde.

 

Die ausführliche Fassung des Halbjahresabschlusses liegt beim EBE, Abteilung Buchhaltung / Organisation, zur Einsichtnahme auf.

 


Anlagen:        -