Betreff
Gehweg Stintzingstraße, hier: Ausführungsplanung
Vorlage
66/058/2010
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Gehwegneubau entlang der Stintzingstraße

- 1 Lageplan                            Plan-Nr.   2-1006.1                M 1: 250

- 1 Höhenplan                         Plan-Nr.   2-1006.3                M 1: 250/ 50

- 1 Regelquerschnitt               Plan-Nr.   2-1006.4                M 1: 50

wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Bau des Gehweges wird die fußläufige Erschließung an der Westseite der Stintzing-straße hergestellt. Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes wird im Zuge der Baumaßnahme die angrenzende Asphaltdeckschicht der Stintzingstraße im erforderlichen Umfang erneuert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nach den Vorgaben von Amt 61 wurde vom Tiefbauamt die Ausführungsplanung für den Gehweg an der Westseite der Stintzingstraße erstellt.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt und abgeleitet.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die Baumaßnahme soll im Herbst 2010 durchgeführt werden.


4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

30.000€

bei HHSt. 541.500

Sachkosten:

bei HHSt.

Personalkosten (brutto):

bei HHSt.

Folgekosten:

Jährliche Unterhaltskosten:
Straßenbau             ca. 130 €

bei HHSt.

Korrespondierende Einnahmen

bei HHSt.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.500
             sind nicht vorhanden

 

Für den Gehwegneubau sind Erschließungsbeiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben. Die Beitragsschuldner werden rechtzeitig über die durchzuführenden Baumaßnahmen und die Höhe der voraussichtlich anfallenden Erschließungsbeiträge informiert.

 

 


Anlagen:          - Übersichtsplan (Anlage 1)
                        - Lageplan (Anlage
2)