Die
Sanierungsmaßnahmen des Sanierungsgebietes in der Erlanger Innenstadt
(Sanierungsgebiet V) sind zum Teil durchgeführt. Weitere Maßnahmen entsprechend
den Sanierungszielen können nicht umgesetzt werden.
Die Satzung zur
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes in
der Erlanger Innenstadt (Sanierungsgebiet V) (Entwurf vom 08.07.2010, Anlage 1)
wird beschlossen. Ausgleichsbeträge sind nicht zu erheben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf die in gleicher Sitzung aufliegende Beschlussvorlage zur Erweiterung
des „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ wird
hingewiesen.
Der Stadtrat hatte mit Beschluss vom 31.05.1989 die Satzung über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes in der Erlanger Innenstadt
(Sanierungsgebiet V) im umfassenden Verfahren, entsprechend den Bestimmungen
des Städtebaurechts, beschlossen (Lageplan siehe Anlage 2).
Sanierungsziele und –maßnahmen:
Das Sanierungsgebiet V wurde vor über 20 Jahren im umfassenden Verfahren
festgesetzt. Durch die Sanierung sollten folgende allgemeine Sanierungsziele
umgesetzt werden:
·
Erhaltung
der vorhandenen Mischnutzung von Wohnen und nichtstörendem Gewerbe
·
Verbesserung
der Bausubstanz sowie Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes und
Reduzierung der Nebengebäude
·
Verbesserung
der Wohnverhältnisse (z. B. Zuschnitt der Wohnungen, Belichtung, Belüftung
etc), dabei weitgehende Erhaltung preiswerten Wohnraumes
·
Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse, insbesondere beim ruhenden Verkehr.
Die oben genannten Sanierungsziele konnten nur zum Teil erreicht werden.
Durch Städtebauförderungsmittel konnten Ziele wie Entkernung und Verbesserung
der Wohnverhältnisse erreicht werden. Ein großes Sanierungsziel, eine
Entschärfung im ruhenden Verkehr durch eine Erhöhung des Parkplatzangebotes zu
erzielen (z. B. Parkhaus an der Henkestraße), wurde nicht erreicht.
Aufheben der Sanierungssatzung:
Die oben beschriebenen Maßnahmen verteilten sich auf eine
Realisierungsphase von über 20 Jahren. So wurden die privaten Modernisierungen
überwiegend von 1989 bis 1995 realisiert. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
im Jahr 2005 stellte die letzte geförderte Maßnahme dar. Laut Gesetz ist die
Stadt verpflichtet die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung
durchgeführt ist, die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder die
Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird (vgl. § 162 Abs. 1
BauGB).
Keine Ausgleichsbetragspflicht:
Mit Aufhebung der Sanierungssatzung eines umfassenden Verfahrens entsteht für die Grundstückseigentümer die Pflicht zur Entrichtung eines Ausgleichsbetrages an die Stadt, welcher der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes ihres Grundstückes entspricht. Durch das an Herrn Prof. Dr. Hagedorn in Auftrag gegebene Gutachten zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen i. S. d. § 154 BauGB im Sanierungsgebiet V wurde festgestellt, dass die Festsetzung, Anrechnung und Ablösung von Ausgleichsbeträgen für alle Grundstückszonen des Sanierungsgebietes V entfällt (vgl. Anlage 3). Weiter führt das Gutachten an, dass grundstücksspezifische sanierungsbedingte Bodenwirkungen in keiner Zone festgestellt werden, da die Standortqualitäten des Sanierungsgebietes und seiner einzelnen Grundstücke nicht verändert wurden.
Die Stadt Erlangen folgt der Empfehlung des Gutachters, von einer Erhebung der Ausgleichsbeträge abzusehen, da faktisch keine sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung eingetreten ist.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Entwurf der Aufhebungssatzung vom 08.07.2010
2. Lageplan Sanierungsgebiet V
3. Gutachtliche Empfehlungen für das Sanierungsgebiet V