Betreff
ITP-Empfehlung zum Reduktionsspektrum in beiden StUB-Planfällen Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
613/023/2010
Aktenzeichen
VI/61/613 T. 1351
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Der Gutachter INTRAPLAN Consult GmbH (ITP) ist beauftragt, die Stadt-Umland-Bahn (StUB) in zwei Mitfallvarianten nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu bewerten. ITP hat in der letzten StUB-Arbeitskreissitzung zwei aus seiner Sicht dringend erforderliche Vorschläge a) zur Reduktion des StUB-Netzes und b) zur Bedienungshäufigkeit der StUB-Außenäste in der Normalverkehrszeit (NVZ) vorgetragen.

Der Gutachter vertritt zum derzeitigen Planungsstand die Auffassung (siehe Anlage 1), dass bei Weiterverfolgung des östlichen StUB-Endpunktes Eschenau und der Bedienungshäufigkeit in der NVZ im 20-Min.-Takt auf dem Außenast Ost mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verkehrswert der StUB unter betriebs- und gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht nachgewiesen werden kann.

ITP schlägt deshalb vor, bei den Bewertungen der beiden Mitfallvarianten auf den StUB-Streckenabschnitt Neunkirchen am Brand – Kleinsendelbach – Eschenau zu verzichten und die Taktung der Stadtbahnlinien auf dem verbleibenden Außenast Ost (Buckenhof/ Spardorf – Neunkirchen am Brand) während der NVZ als 40-Min.-Takt vorzusehen (siehe Anlage 2). (Die endgültige Festlegung der Taktung wird in Abhängigkeit von den Planungen zum ergänzenden Busliniennetz zu treffen sein.)

Die im projektbegleitenden Arbeitskreis vertretenen Institutionen (hier: Stadt Erlangen) wurden gebeten, ihr Einverständnis bzw. ihre Ablehnung zu dem Vorschlag des Gutachters für das Reduktionsszenario abzugeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen für die vom Gutachter vorgeschlagenen Änderungen bei der Bearbeitung des Bewertungsverfahrens entstehen nicht.

ITP weist darauf hin, dass zusätzliche Variantenrechnungen nicht Gegenstand ihres derzeitigen Auftrages sind und mit zusätzlichem Aufwand bzw. zusätzlichen Kosten gekoppelt wären.

 

Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung stimmt zu, die Bewertungen entsprechend der Vorschläge des Gutachters fortzuführen.

 


Anlagen:

Anlage 1:         Schreiben INTRAPLAN Consult GmbH „Stadtbahnkonzept in den StUB-Mitfallvarianten“ vom 27. Mai 2010

Anlage 2:         Tabellen zu Bedienungshäufigkeit / Takt des StUB-Liniennetzes im Mitfall
T-Netz und im Mitfall BI-Variante; Standardisierte Bewertung durch ITP, Stand: 21.05.2010