Stellungnahme der Stadt Erlangen:
Seitens der Stadt Erlangen besteht Einverständnis mit der 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ der Gemeinde Heßdorf unter der Maßgabe, dass
- die Vereinbarung über die Flächenspendenfunktion der Gemeinde Heßdorf abgeschlossen wird,
- die max. Bruttogeschossfläche (BGF) mit 2.500 m², die max. Verkaufsflächen (VKF) mit 1.550 m² und das Warensortiment im Einzelnen festgesetzt werden,
- die Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsbetrieben durch die Gemeinde Heßdorf wirksam verhindert wird.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
· Landesplanerische Zulässigkeit eines Pferdesportfachmarktes als großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Kleinzentrum Heßdorf;
· Verhinderung der Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet Ost der Gemeinde Heßdorf und mithin die Fortsetzung der landesplanerischen und städtebaulichen Fehlentwicklung – der Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben an einem städtebaulich nicht integrierten Standort –.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zu der 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ wird eine Stellungnahme abgeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Stellungnahme der Stadt Erlangen wird in beide o.g. Bauleitplanverfahren eingebracht.
1
Anlass
Es besteht ein konkretes
Ansiedlungsinteresses für einen Pferdesportfachmarkt im Erlanger Großraum.
Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen und in Abstimmung zwischen
der Stadt Erlangen, der Gemeinde Heßdorf und der Regierung von Mittelfranken
(Reg. v. Mfr.) besteht die Möglichkeit der Ansiedlung des o.g. Fachmarktes im
„Gewerbegebiet Ost“ der Gemeinde Heßdorf.
Aufgrund seiner Größe wäre dieser Fachmarkt als großflächiger Einzelhandelsbetrieb bauplanungsrechtlich nur in einem Kerngebiet gem. § 7 BauNVO oder in einem entsprechenden Sondergebiet gem. § 11 BauNVO zulässig.
2
Verfahren
Der Heßdorfer Gemeinderat hat
daher am 30. 03.2010 die 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans
und die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ beschlossen.
Mit Schreiben vom 10.05.2010 wurde die Stadt Erlangen um die Abgabe einer Stellungnahme zu beiden o.g. Bauleitplänen bis zum 11.06.2010 aufgefordert.
Parallel führt die Reg. v. Mfr. die erforderliche landesplanerische Beurteilung in Form eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens durch (siehe Pkt. 4). Hierüber wurde die Stadt Erlangen mit Schreiben vom 20.05.2010 in Kenntnis gesetzt.
Aufgrund des späteren UVPA-Sitzungstermins am 22.06.2010 bat die Verwaltung bei der Gemeinde Heßdorf um Verlängerung des Abgabetermins der Stellungnahme bis zum 06.07.2010.
3
Ziel und Inhalt
der Bauleitpläne
Beide Bauleitpläne stellen eine
Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel Pferdesportartikel“ dar bzw.
setzten ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pferdsportartikel“ fest.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans sieht für den geplanten Pferdesportfachmarkt bei einer BGF von ca. 2.500 m² und einer VKF von insgesamt ca. 1.550 m² im Einzelnen folgende Warensortimente und Verkaufsflächen vor:
· für Reiten, Dressur, Springen und Vielseitigkeit ca. 450 m²
· Western-, Wandern- und Distanzreiten ca. 400 m²
· Isländer, Friesen, Andalusier und andere ca. 150 m²
· Fahren, Sport, Hobby ca. 200 m²
· Stall- und Pflegeartikel, Hindernisse ca. 200 m²
· Eingangsbereich und Ausstellung ca. 150 m²
· Büro- und Sozialräume ca. 250 m²
· Lager ca. 700 m²
Der räumliche Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha.
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Landesplanerische
Beurteilung
Aufgrund der geplanten BGF / VKF
handelt es sich um ein Einzelhandelsgroßprojekt, das landesplanerisch überprüft
werden muss. Da die Gemeinde Heßdorf das Bauleitplanverfahren für das Vorhaben
bereits eingeleitet hat, führt die Reg. v. Mfr. ein vereinfachtes
Raumordnungsverfahren (ROV) nach Art. 23 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG)
im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durch.
Laut den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) sollen Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte i.d.R. nur in Unterzenten und Zentralen Orten höherer Stufe ausgewiesen werden (vgl. LEP Ziel B II 1.2.1.2). Ein Ausnahmefall kann nach der Begründung zu dem o.g. LEP-Ziel vorliegen, wenn geeignete Zentrale Orte keine geeigneten Flächen aufweisen und auf Flächen benachbarter Kleinzentren (ggf. sonstiger Gemeinden) angewiesen sind (Flächenspenderfunktion). Somit ist im vereinfachten ROV zu prüfen, ob im vorliegenden Fall die für die Flächenspendenfunktion notwendigen Voraussetzungen erfüllbar sind.
Im vorliegenden Fall wäre eine sog. „Flächenspende“ der Gemeinde Heßdorf an die Stadt Erlangen erforderlich. Gegenstand der Flächenspende ist ein Abtreten der sortimentbezogenen Verkaufsflächen durch die Stadt Erlangen zu Gunsten der Gemeinde Heßdorf.
Nach der Auswertung der Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren kann eine landesplanerische Beurteilung durch die Reg. v. Mfr. erfolgen.
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Flächenspende der
Gemeinde Heßdorf
Auf Grundlage des StR-Beschlusses
vom 10.12.2009 liegt eine Vereinbarung über die Flächenspendenfunktion der
Gemeinde Heßdorf im Entwurf vor:
In der Vereinbarung würde sich die Stadt Erlangen mit einer Flächenspende der Gemeinde Heßdorf hinsichtlich eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes im „Gewerbegebiet Ost“ mit der Zweckbestimmung „Pferdesportfachmarkt“ und einer Bruttogeschossfläche von ca. 2.500 m² sowie einer Verkaufsfläche von 1.550 m² einverstanden erklären. Das Erlanger Einverständnis setzt u.a. auch die Verpflichtung der Gemeinde Heßdorf voraus, im „Gewerbegebiet Ost“ die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe zu verhindern.
Der Entwurf der Vereinbarung soll mit der Gemeinde zeitnah abgestimmt und abgeschlossen werden.
6
Stellungnahme der
Verwaltung
Grundsätzlich besteht seitens der
Verwaltung mit der 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und
der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ unter folgenden Maßgaben
Einverständnis:
· die Vereinbarung über die Flächenspendenfunktion der Gemeinde Heßdorf abgeschlossen wird,
· die max. Bruttogeschossfläche (BGF) mit 2.500 m², die max. Verkaufsflächen (VKF) mit 1.550 m² und das Warensortiment im Einzelnen festgesetzt werden,
· die Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsbetrieben durch die Gemeinde Heßdorf wirksam verhindert wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan „Gewerbegebiet Ost“