Der in den Anlagen dargestellten linearen Preiserhöhung um 3,08% in allen Tarifstufen wird zugestimmt. 


1. Sachstandsbericht

 

Die Gesellschafterversammlung des VGN hat am 16. März 2010 in einem Richtungs­beschluss einer Tariffortschreibung im Jahr 2011 um durchschnittlich 3,08 % zugestimmt, die gleichlautend auch in der Tarifstufe K wirkt. Für die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH bedeutet dies geschätzte Mehreinnahmen von rd. 230 Tsd. € brutto.

 

Grundlage war erstmals ein VGN-spezifischer Warenkorb, der den bisher für die Tariffortschreibung verwendeten VDV-Warenkorbindex ablöste, nachdem dieser nicht mehr vom VDV weiter entwickelt wurde. Im Rahmen des von der VGN-GmbH nach der Kostenentwicklung bei den VGN-Verkehrsunternehmen entwickelten Index, wurde dabei ergänzend ein Vergleich der Prognose-Ist-Entwicklung angestellt und nachgewiesen, dass nach einer Zeitreihenanalyse für die Jahre 2006 bis 2009 die tatsächlich eingetretene Kostenentwicklung bei den Verkehrsunternehmen über den geplanten Steigerungsraten lag, im Vergleich 2009 zu 2008 wurde der Kostenanstieg dagegen zu hoch geschätzt. In Summe wurde die spezifische Kostenentwicklung mit einem Anstieg von 8,4 % prognostiziert, die tatsächlich eingetretene Entwicklung lag mit einem Kostenzuwachs von 10,2 % um 1,8 % Punkte darüber.

 

Gemäß den Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der „Atzelsberger Beschlüsse“ wurde zwar eine Obergrenze von 2,9 % vereinbart, bei einer zu erwartenden Kostensteigerung, die darüber liegt, ist allerdings der berechnete Index zu verwenden. Der Zuschlag, der zur Abschmelzung verwendet wird, entfällt damit.

 

Zu einem Verhandlungsangebot der Verkehrsunternehmen, einen einmaligen Zuschlag von 2 % auf den Index für eine Tariferhöhung zum 1. Januar 2011 zu erheben, um damit die im Rahmen der Weiterentwicklung der „Atzelberger Beschlüsse“ vereinbarten Regelungen zur Abschmelzung einhalten zu können, konnte im Arbeitskreis ÖPNV der Landkreise am 5. März 2010 keine Einigung erzielt werden. Vorschläge für eine neue Obergrenzenregelung sollen allerdings erarbeitet werden und erstmals für die Tariferhöhung 2012 zur Anwendung kommen. Damit soll aber auch der stetigen Verschlechterung der absoluten wirtschaftlichen Ergebnisse bei den VGN-Verkehrsunternehmen Rechnung getragen werden

 

1.1.     Vorliegender Tarifvorschlag[1]

1.1.1 Auswirkung verbundweit

Innerhalb der „Atzelsberger Vereinbarungen“ wurden die Tarife generell linear fortgeschrieben. Ausnahmen sind im Wesentlichen eine Erhöhung der Einzelfahrkarte für Erwachsene in Preisstufe 2 um 10 ct (+5 %) und eine überdurchschnittliche Erhöhung der 5er Streifenkarten in der Preisstufe S jeweils je Fahrt um 6 ct/Erwachsenem (+6,25 %) bzw. um 2 Cent/Kind (+4 %) und in K um 8 ct/Erwachsenem (+6,25 %) bzw. um 4 Cent/Kind (+6,25 %). Letzteres ist nach Auffassung aller Verkehrsunternehmen zwingend notwendig, um den hohen Rabatt in dieser Preisstufe gegenüber den entsprechenden Einzelfahrkarten[2] abzubauen. Die Preise für die Einzelfahrkarten bleiben in diesen Tarifstufen konstant.

 

Weitere Maßnahme im Rahmen des 3. Schrittes der Zeitkartenreform[3] ist eine Erhöhung der MobiCard-Preise in den Preisstufen K und 2 um rd. 2 % über den Index.

 

1.1.2   Auswirkungen in der Tarifstufe K

Die verbundweite lineare Preiserhöhung wurde grundsätzlich auch auf die Tarifstufe K übertragen.

 

Weiter wirkt die bereits beschriebene und begründete überdurchschnittliche Erhöhung bei den MobiCards und bei den Streifenkarten. Die Streifenkarten sind dabei im Vergleich zur Preisstufe 2 weiterhin überdurchschnittlich[4] rabattiert. Die Preise für die Einzelfahrkarten Erwachsene/Kinder wurden beibehalten.

 

Erhöht wurde der letztmals zum 1. Januar 2009 angehobene Preis des Tagestickets Solo um 20 ct (+6,25 %). Das Ticket rechnet sich allerdings weiterhin im Bartarif im Vergleich zur Einzelfahrkarte bereits ab 3 Fahrten/Tag.

 

Die Preiserhöhungen bei den Abos und bei der Solo 31 Monatskarte liegen im Wesentlichen unter dem Durchschnitt von 3,08 %.

 

Die Preise in der Tarifstufe K sind in einem gesonderten Preisblatt in der Anlage 2 zusammengefasst. In der Anlage 3 ist ergänzend die Preisentwicklung in der Tarifstufe K seit 2002 dargestellt.

 

2.   Weiteres Vorgehen

Der vorliegende Tarifvorschlag wurde mit Vertretern der Erlanger Stadtratsfraktionen in einem informellen Gespräch[5] am 15. März 2010 erörtert.

 

Der Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke AG hat der Tarifanhebung am 4. Mai zugestimmt.

 

Dem vom VGN im Grundvertragsausschuss am 20. April 2010 eingebrachten, gleichlautenden Richtungsbeschluss wurde zugestimmt.

 

Eine endgültige Beschlussfassung zur Tariffortschreibung 2011 ist für die VGN-Gesellschafterversammlung am 28. Juni 2010 und im Grundvertragsausschuss am 13. Juli 2010 vorgesehen.

Bis zum letztgenannten Termin sollten verbindliche Beschlüsse der Stadt Erlangen vorliegen, da laut Beschluss der Sitzung des Grundvertragsausschusses vom 19. April 2007 Beschlussfassungen für die Tariffortentwicklung nur noch ohne Zustimmungsvorbehalte erfolgen können.

 

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 



[1])   vgl. Anlage 1: Zusammenstellung der verbundweiten Einnahmen und Mehrerträge der Tarif­anhebung 2011 sowie die anhängenden Preisblätter für alle Tarifstufen

[2])   Rabatt liegt nunmehr bei 15 % (bis 31.12.2010 bei 20 %)

[3])   der dritte Schritt der Zeitkartenreform wurde zum 01.01.2010 ausgesetzt

[4])   Rabatt bei der 10er Streifenkarte in der Tarifstufe 2 liegt bei rd. 10 %

[5])   anwesend: Frau STRin Traub-Eichhorn, Herren STR Volleth, Bußmann, Dr. Zeus


Anlagen:

Anlage 1: Zusammenstellung der Einnahmen und Mehrerträge der Tarifanhebung 2011

Anlage 2: Erhöhung der VGN-Tarife zum 1. Januar 2011, Preisvorschlag Stadtverkehr Erlangen/Tarifstufe K

Anlage 3: Entwicklung des VGN-Tarifs in der Tarifstufe K 2002 bis 2010 (Anlage 10)     

Anlagen 4-10: Detaillierte Zusammenstellung der Einnahmen und Mehrerträge für alle Tarifstufen