Betreff
Bedarfsanerkennung von 8 Krippenplätzen in der Kindertageseinrichtung Miniclub
Vorlage
512/005/2010
Aktenzeichen
IV/51/512/BUH
Art
Beschlussvorlage

In der Kindertageseinrichtung „Miniclub“, Träger Gesellschaft bürgerlichen Rechts, werden weitere 8 Krippenplätze zum 01.09.2010 als bedarfsnotwendig anerkannt.

Ein Investitionskostenzuschuss für die Ausstattung der Einrichtung in Höhe von 10.000 € für die neu geplanten 8 Krippenplätze wird bereitgestellt. Der Ausstattungszuschuss wird in voller Höhe vom Freistaat Bayern refinanziert.


1.   Ergebnis/Wirkungen
Die Kindertageseinrichtung „Miniclub“, Paul-Gossen-Strasse 73 a, 91052 Erlangen plant seine Einrichtung um 8 bedarfsanerkannte Krippenplätze zu erweitern. Der Ausbau von 8 weiteren Krippenplätzen entspricht dem TAG - Ausbaubeschluss vom 23.02.2006.

 

Die Kindertageseinrichtung „Miniclub“ besteht bislang aus zwei verschiedenen Arten der Kinderbetreuung:

Im Obergeschoss des Gebäudes betreibt der Träger seit dem 01.11.2008 eine Kindertageseinrichtung nach dem BayKiBiG, mit 18 bedarfsanerkannten Plätzen für Kinder im Alter zwischen 0 – 3 Jahren.

Im Erdgeschoss des Gebäudes ist seit dem 15.09.2008 die sogenannte Flexible Gruppe des Miniclubs untergebracht. Hier können Eltern ihre Kinder regelmäßig, aber auch unregelmäßig und flexibel zur Betreuung geben. Diese Gruppe ist zwar betriebserlaubnispflichtig, arbeitet aber nicht auf der Grundlage des BayKiBiGs.

Eltern, deren Kinder in der Flexiblen Gruppe betreut werden, äußern zunehmend den Wunsch nach längeren Buchungszeiten für ihre Kinder. Die gestiegene Nachfrage an Krippenplätze hat den Träger veranlasst, die Flexible Gruppe zu schließen und die von ihm betriebene Kinderkrippe zu erweitern.

In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist geplant, die vorhandenen Räumlichkeiten im Erdgeschoss für die im Obergeschoss betriebene Kinderkrippe mit zu nutzen. Das Platzangebot könnte so um acht bedarfsanerkannte Krippenplätze erweitert werden. Insgesamt verfügt die Einrichtung dann über 26 Krippenplätze nach dem BayKiBiG. Eine Betriebserlaubnis für die Erweiterung der Einrichtung wird in Aussicht gestellt, sobald die Bedingungen (Umbaumaßnahmen im Sanitärbereich) umgesetzt wurden.

Für die Erweiterung der Einrichtung sind nur geringe Umbaumaßnahmen erforderlich. Diese werden vom Träger in Eigenleistung – ohne die Inanspruchnahme von Fördergeldern – erbracht. Für die Ausstattung wurde vom Träger ein Ausstattungskostenzuschuss in Höhe von 10.000 € beantragt (Zweckbindungsfrist für Möbel 5 Jahre).

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung bietet sich folgendes Bild:

Die Kinderkrippe „Miniclub“ ist nahe der Grenzen der Planungsbezirke C – Anger, F – Bruck und G – Röthelheim und Südgelände gelegen, wobei er statistisch dem Letztgenannten zugerechnet wird. Mit Stichtag zum 31.12.2009 lebten in diesem Planungsbezirk 665 Kinder im Alter von unter drei Jahren. Diesen Kindern können derzeit 106 öffentlich geförderte Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen sowie 29 Plätze bei Tagesmüttern angeboten werden. Somit ergibt sich eine rechnerische Versorgungsquote von 20,3%.

Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 31.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.

Im Planungsgebiet liegen dem Jugendamt derzeit mehrere Vorhaben zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren vor. Werden diese alle in geplanter Weise umgesetzt, so wird sich die lokale Versorgungsquote, incl. der acht zusätzlichen Plätze im Miniclub bis 2013 auf ca. 39% erhöhen.

Die geografische Lage der Einrichtung, nahe den Grenzen der Planungsbezirke macht es jedoch notwendig auch die dortige Entwicklung mit zu berücksichtigen. Weder für den Planungsbezirk C – Anger, noch für den Bezirk F – Bruck ist ähnliches Ausbaupotenzialen vorhanden. Darüber hinaus ist die im Stadtvergleich besonders hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Planungsbezirk G – Röthelheim und Südgelände zu berücksichtigen.

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich deshalb, dass die Neuschaffung von acht Kinderbetreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren im Miniclub dem Bedarf angemessen ist.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
1.) Bedarfsanerkennung von weiteren 8 Krippenplätzen ab dem 01.09.2010, d.h. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung der laufenden Betriebskosten.

2.) Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ausstattungskosten der 8 Krippenplätze

3.) Beantragung der staatlichen Fördermittel für die Refinanzierung der Ausstattungskosten

 

3.   Prozesse und Strukturen

Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen des Sonderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 für neu geschaffene Krippenplätze einen Ausstattungszuschuss in Höhe von maximal 1.250 € pro Platz. Für die Ausstattung der 8 neuen Krippenplätze wird ein Ausstattungszuschuss bis maximal 10.000 € gewährt. Der Ausstattungszuschuss wird in voller Höhe vom Freistaat Bayern refinanziert.

 

4.   Ressourcen

Investitionskosten:

Ausstattungszuschuss

 

10.000 €

bei IPNr.: 365D.880

KSt. 510 090

KTr. 365 100 51

Folgekosten: Betriebskosten

1.) vom 01.09. – 31.12. 2010

2.) Jährlich ab 2011

 

17.800 €

53.330 €

SK 530 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

Korrespondierende Einnahmen

1.) 01.09. – 31.12.2010

2.) jährlich ab 2011

 

Staatl. Ausstattungszuschuss

 

  8.900 €

26.665 €

 

10.000 €

SK 414 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

 

365D.610ES

KSt. 512 090

KTr. 365 100 51

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.: 365D.880 bzw. im Budget vorhanden!