Alternative A (Anlage1):
Die Busspur 5 (direkt vor der Hugenottenkirche) wird dauerhaft für die Durchfahrt von Bussen und den Individualverkehr gesperrt. Die Haltestelle der Linie 293 wird auf den Bussteig 4, die Haltestelle der Linie 281 vor das Anwesen der Calvinstr. 5 verlegt. Westlich im Anschluss an den bestehenden Behindertenparkplatz wird auf ca. 6m Länge ein eingeschränktes Halteverbot ausgewiesen, das den Bewohnern kurzes Be- und Entladen ermöglicht. (Wunsch des Pfarrers und der Kirchgänger).
Alternative B (Anlage 2):
Die Busspur 5 bleibt für die Durchfahrt von Bussen und dem Individualverkehr offen, die Haltestellenbelegung ändert sich nicht. Die Haltestellen der Linien 281 und 293 werden, wie zuvor, auf den Bussteigen 4 und 5 eingerichtet, vor dem Anwesen Calvinstr. 5 wird, wie zuvor, ein eingeschränktes Halteverbot auf einer Länge von ca. 15m ausgewiesen (Wunsch der Anwohner).
Sachbericht:
Der Pfarrer der Hugenottenkirche bat mit Schreiben vom 16. November 2009
die Stadt Erlangen, die Busspur vor dem Haupteingang des Kirchengebäudes für
den fließenden Verkehr zu sperren. Die Belastungen seien unerträglich geworden,
bei Öffnung des Hauptportals haben die Besucher mit Belästigungen durch Auto-
und Busabgase zu kämpfen. Des Weiteren sei es ein würdeloser Zustand, wenn die
Besucher der Gemeinde zum Beispiel nach Trauerfeiern, bei denen der Sarg in der
Kirche aufgebahrt wurde, beim Hinausgehen beinahe mit einem Bus zusammenstoßen,
weil keinerlei Flächen zur Verfügung stehen, auf der sich die
Trauergesellschaft versammeln kann.
Diesem Wunsch kam die Stadt zum Fahrplanwechsel 2009/2010 nach und
sperrte bis zum 19.05.10 den Bussteig 5 gemäß beiliegender verkehrsrechtlicher
Anordnung vom 30.11.2009 (Anlage 3) für den fließenden Verkehr und den
Busverkehr. In diesem Zusammenhang mussten die Haltestellen der Linie 293 und
281 verlegt werden. Die Haltestelle der Linie 293 wurde auf Bussteig 4, die
Haltestelle der Linie 281 in die Calvinstr. auf Höhe des Anwesens Nr. 5
verlegt.
Daraufhin wandten sich die Bewohner des Anwesens der Calvinstr. 5 sowie
eine hier ansässige Arztpraxis mit Schreiben vom 29.01.2010 bzw. 08.02.2010 an
die Verwaltung mit der Bitte, diese Haltestelle dort wieder zu entfernen, da es
ihrer Meinung nach dadurch zum einen zu erhöhter Lärmbelastung und
Umweltverschmutzung für die Anwohner kommt[1]. Zum anderen wird kritisiert, dass durch die
Bushaltestelle Haltemöglichkeiten für die Bewohner und 4 (Arzt-)Praxen im Haus
wegfallen würden. Das in diesem Bereich vorher geltende eingeschränkte
Halteverbot hatte zumindest die Möglichkeit geboten, kurz anzuhalten um ein-
bzw. auszuladen oder Patienten zu den Praxen zu bringen.
Diese Belastungen bzw. Einschränkungen für Patienten, Praxisbetreiber und
ca. 100 Anwohner des Anwesens würden täglich bestehen und nicht nur einmal, wie
beim wöchentlichen Kirchgang.
Dem Vorschlag der Anwohner, diese eingeschränkte Halteverbotszone in den
östlichen Bereich der Calvinstraße zu verschieben, kann aufgrund der
Notwendigkeit, diesen Bereich für wartende Busse der Linie 30/30E vorzuhalten,
nicht entsprochen werden.
Sollten sich im Bezug auf die Linienführung der Busse im Bereich des
Hugenottenplatzes zukünftig Änderungen ergeben (Herausnahme der Linien
284,285,294 und 30/30E aus der Goethestraße, wird derzeit geprüft), kann dieser
Vorschlag erneut in Erwägung gezogen werden.
Die Entscheidung hierzu soll Anfang 2011 getroffen werden. Die Verwaltung
verweist zusätzlich auf den UVPA-Beschluss vom 09.02.2010 „Darstellung der Situation des ÖPNV in der
Innenstadt“
Die beschlossene Maßnahme kann mit
sofortiger Wirkung umgesetzt werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Einnahmen |
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[1] Auszug aus der Stellungnahme von Amt 31, Immissionsschutz vom 25.02.2010: „Durch die zusätzlich haltenden (statt durchfahrenden und erst später haltenden) Busse verschlechtert sich die … dargestellte Immissionssituation (Lärm) nicht in nachweisbarem Maße“ und „Die Fenster des Anwesens Calvinstr. 5 ... dürften erfahrungsgemäß keine höhere Luftbelastung aufweisen als vor der Haltestelleneinrichtung“
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussvorschlag Variante A
Anlage 2: Beschlussvorschlag Variante B
Anlage 3: Verkehrsrechtliche Anordnung vom 30.11.2009