Nach Genehmigung des Haushaltes 2010 durch die Regierung von Mittelfranken werden die Großgeräte der Sportvereine wie von der Verwaltung vorgeschlagen bezuschusst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Rahmen der Sportförderrichtlinien erhalten die Sportvereine wirtschaftliche Unterstützung.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Anschaffung von Großgeräten in den Sportvereinen wird bezuschusst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die In Aussichtstellung und Bewilligung der Zuschüsse wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen bewilligt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
9.000
€ |
bei
IPNr.: 421.K882 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: 421.K882 vorhanden!
Anlagen: Liste Großgeräte 2010
Sachbericht:
Insgesamt wurden im Jahr 2010 fristgemäß von 15
Sportvereinen (2009 von 18 Sportvereinen) für 27 Geräte (2009 für 29 Geräte)
Anträge auf Bezuschussung nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Erlangen
gestellt.
Davon ist die Bezuschussung von neun Geräten (acht Ablehnungen 2009)
abzulehnen.
Im Jahr 2010 sind im Haushalt 9.000 € für die Bezuschussung
von Großgeräten vorgesehen.
Es können Leistungen in Höhe von insgesamt 8.464 € in Aussicht gestellt werden.
Restmittel sollen bei der Bezuschussung von Baumaßnahmen Verwendung finden.