Betreff
Förderung von Sportvereinen - Barzuwendungen 2010
Vorlage
52/019/2010
Aktenzeichen
I/52/ZPB
Art
Beschlussvorlage

Nach Genehmigung des Haushalts 2010 durch die Regierung von Mittelfranken sind die Barzuwendungen wie von der Verwaltung vorgeschlagen den Erlanger Sportvereinen zu bewilligen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen der Sportförderrichtlinien erhalten die Erlanger Sportvereine wirtschaftliche Unterstützung, wie in der Anlage aufgeführt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Sportvereine für jedes Mitglied im Alter bis zu 18 Jahren eine Barzuwendung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Barzuwendungen werden wie von der Sportverwaltung vorgeschlagen beschlossen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

66.316,80 €

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind im Budget vorhanden!

 


Anlagen:        1 Liste Barzuwendungen 2010

 

 

 

In der zweiten Dezemberwoche wurden alle Erlanger Sportvereine vom Sportamt angeschrieben und aufgefordert, den Berichtsbogen 2010 und alle Zuschussanträge 2010 fristgemäß abzugeben. Mit Schreiben vom 18. Januar 2010 erhielten die Sportvereine ein Erinnerungsschreiben.

Den Berichtsbogen haben 2010 insgesamt 83 Sportvereine fristgemäß abgegeben.

Für Barzuwendungen sind im Haushalt 2010 66.600,00 € veranschlagt. Unter Einbeziehung der Restmittel für die Übungsleiterpauschale in Höhe von 1.152,25 € und Haushaltsmittel aus dem Sportamtbudget in Höhe von 636,95 € kann für 10.519 förderfähige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Barzuwendung in Höhe von 6,60 € pro Person gewährt werden.