Im Vollzug der DA Bau wird,
1. dem Entwurf für den Neubau des Regenüberlaufbeckens RÜB 11210 Tennenlohe zugestimmt, und
2. das Vorhaben mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung fortgesetzt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
· Betrieb der Abwasseranlage nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für das Einleiten von gesammeltem Abwasser (Mischwasser) in oberirdische Gewässer.
· Verbesserung der hydraulischen Situation des Hutgrabens in Tennenlohe.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
·
Behandlung des gesammelten Abwassers nach den
Auflagen des Wasserrechtsbescheides
vom 24.11.2009.
· Neubau eines Regenüberlaufbeckens mit nachgeschaltetem Regenrückhaltebecken.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Bau- und
Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb hat dem Vorentwurf für den Neubau am
23.03.2010 zugestimmt.
Die nachfolgende
Entwurfsplanung ist abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorentwurf hat sich das
ursprüngliche Gesamtvolumen der Vorbemessung von 5.330 m³ um 310 m³ auf nunmehr
5.640 m³ erhöht.
Zeitplan
Unter
Berücksichtigung der Verrechenbarkeit der Investitionen mit der fälligen
Abwasserabgabe ist nach Abschluss der Entwurfsplanung weiterhin folgender
Terminablauf vorgesehen:
· Ausführungsplanungen und Vergaben der Fachgewerke bis 07 / 2010
· Baubeginn Abschnitt 1, RÜB / RRB / Pumpstation ab 08 / 2010
· Inbetriebnahme Abschnitt 1 bis 12 / 2011
· Fortsetzung Abschnitt 2, Abbruch best. Becken / Restabwicklung RÜB ab 01 / 2012
· Fertigstellung Abschnitt 2 und Inbetriebnahme Gesamtanlage bis 12 / 2013
Der vorstehende
Zeitplan macht es nach derzeitigem Kenntnisstand möglich für den Zeitraum vom
01.01.2009 bis 31.12.2013 = 5 Jahre die hierfür fällige Abwasserabgabe für
Großeinleiter in Höhe von bis zu rd. 2,000 Mio. € zu verrechnen.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
· Die Kostenberechnung des Entwurfes ergibt Investitionskosten in Höhe von brutto rd. 4,200 Mio. € und entspricht der Kostenschätzung des Vorentwurfes.
· Korrespondierende Verrechnung der fälligen Abwasserabgabe wie oben aufgezeigt.
Anlagen: