Für das Vorhaben wird unter den unten genannten Bedingungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
202 |
Gebietscharakter: |
Sondergebiet
Universität |
Widerspruch
zum Bebauungsplan: |
Die Nordostecke
überschreitet die Baugrenze um ca. 3 m. |
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist der Neubau des Zentrums für Translationale Klinische Forschung (Translational Research Center, TRC), Immunologie und Entzündungsforschung, Nieren- und Kreislaufforschung und Bereiche der Tumorforschung). Im 1. Abschnitt wird ein 4-geschossiges Gebäude für ca. 180 Beschäftigte errichtet.
Beim Vorhaben handelt es sich um ein reines Forschungsgebäude. Der Stellplatzschlüssel mit der Bezugsgröße „Studierende“ ist in diesem Fall unpassend. Das Fällen von geschützten Bäumen bedarf noch der Zustimmung und Festlegung der erforderlichen Ersatzmaßnahmen. Die genannten Nachweise müssen vor dem Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens erbracht oder einvernehmlich geregelt werden. Soweit bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: nicht erforderlich.
Anlagen: Lageplan