Mängel an Betonlichtmasten der Straßenbeleuchtung

In Folge eines Sturms wurde im Juli 2009 in Erlangen bei einem Betonlichtmast der Straßenbeleuchtung ein abgebrochener Ausleger festgestellt. Daraufhin wurden stichprobenartig Tragfähigkeitsprüfungen an Auslegern von  Betonlichtmasten an ausgewählten Standorten durchgeführt. Im Ergebnis zeigen ca. 15 % der in 2009 und Anfang 2010 geprüften 538 Stück  Betonmastausleger eine nicht ausreichende Tragfähigkeit. Das typische Schadensbild bei den Auslegermasten aus Beton zeigt sich als Korrosion der Verbindungselemente aus Stahl, welche das Mastunterteil und den aufgesetzten Ausleger verbinden (siehe Anlage 1). Die nicht mehr tragfähigen Ausleger wurden  im Anschluss an die Prüfung demontiert und durch einen Ausleger aus Nirosta-Stahl ersetzt. Damit konnten kostenaufwändige Zwischenprovisorien vermieden und für den Bürger die Straßenbeleuchtung ohne Unterbrechungen zur Verfügung gestellt werden.

Tragfähigkeitsprüfungen an Auslegern von Betonlichtmasten, Ausschreibung 2010

Aufgrund der bei den v.g. Prüfungen festgestellten Mängel und um Gefährdungen auszuschließen, ist in 2010 vorgesehen, den bisher ungeprüften Bestand, d.h. ca. 2.200 Stück Betonlichtmaste mit Ausleger zu prüfen. Bei unzureichender Tragfähigkeit der Betonmastausleger sind diese im Anschluss an die Prüfung durch geeignete Ausleger zu ersetzten und die Leuchten wieder zu montieren. Die Kosten für diese in 2010 durchzuführenden Mastprüfungen und Sanierungen werden auf ca. 430.000,- € geschätzt. Die Maßnahme wird zur Zeit ausgeschrieben.
Für die geprüften Maste kann davon ausgegangen werden, dass die Tragfähigkeit für die nächsten 5 Jahre gewährleistet ist (Wiederholungsprüfung). Wird der Ausleger bemängelt und ausgetauscht, beträgt dieser Zeitraum 10 Jahre (Gewährleistung für Ersatzausleger).

Finanzierung der Tragfähigkeitsprüfungen 2010

Im Budget des Tiefbauamtes sind jährlich 50.000,- € für Standsicherheitsprüfungen eingeplant. Bei den Haushaltberatungen 2010 wären, wie mit HFPA-Vorlage des Tiefbauamtes am 02.12.2009 zum Beschluss eingebracht, 380.000,- € als erforderlicher Mehrbedarf für Tragfähigkeitsprüfungen beim Sachkostenbudget des Tiefbauamtes zu berücksichtigen gewesen. Als Ergebnis der Haushaltberatungen wurden jedoch nur 190.000,- € zur Verfügung gestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von vsl. 190.000,- € ist aus dem Amtsbudget zu finanzieren, d.h. Maßnahmen aus dem Straßen-/ Brücken- sowie dem Straßenbeleuchtungsunterhalt müssen aufgrund der vordringlichen Tragfähigkeitsprüfungen zurückgestellt werden.

 

Erneuerungsprogramm für die Straßenbeleuchtung

Die zunehmende Überalterung der Lichtmaste (siehe Anlage 2, Diagramm) erfordert die Erstellung eines gesonderten Erneuerungsprogramms für die Straßenbeleuchtung. Bisher wurden Erneuerungen der Straßenbeleuchtung über die IvP Nr. 545.600 „Erneuerung, Verbesserung, Energieeinsparung“ finanziert. Wegen der äußerst knapp bemessenen Mittel konnten in den vergangenen Jahren Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen nur im geringen Umfang durchgeführt werden. In erster Linie wurden Energiesparmaßnahmen von den zur Verfügung gestellten Mitteln umgesetzt. Auch in den Jahren 2010 bis 2012 wird ein völlig unzureichender Betrag von lediglich 50.000,- € p.a. zur Verfügung gestellt.

Es ist vorgesehen für die überalterten Straßenbeleuchtungsanlagen ein fortlaufendes Erneuerungsprogramm zu erstellen und die Einrichtung einer gesonderten Investitionsplan Nr. zum Investitionshaushalt ab 2011 zu beantragen. Schwerpunkt der Maßnahmen soll die straßenzugweise Erneuerung und Verbesserung von Straßenbeleuchtungsanlagen, welche älter als ca. 40 Jahre sind, sein. Es handelt sich derzeit überwiegend um rd. 2.000 Lichtmaste aus Beton (s. Anlage 3) sowie um überalterte Straßenbeleuchtungs-Erdkabel.

Das Investitionsvolumen wird auf rd. 6 Mio. Euro veranschlagt. Um der zunehmenden  Überalterung der Straßenbeleuchtungsanlagen wirksam zu begegnen, sind Haushaltmittel von 300.000,- € pro Jahr (Mindestansatz) erforderlich.

Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung (Erneuerung und Verbesserung) können in der Regel Straßenausbaubeiträge je nach Klassifizierung der Straße von 70 % (Anliegerstraße) bis 40% (Haupterschließungsstraße) erhoben werden. Die Beitragsfähigkeit wird jeweils im Zuge der Planung der Einzelmaßnahmen geprüft. Ebenso wird entsprechend DA-Bau der grundsätzliche Bedarf geprüft.

 

 

Vordringliche Maßnahmen

Vordringlich zu sanieren und zu verbessern ist u.a. die Straßenbeleuchtung in der Gebbertstraße zwischen Hofmannstraße und Gleiwitzer Straße (ca. 1,5 km). Hier besteht seit Jahren wegen der überalterten und verbesserungsbedürftigen Beleuchtung vordringlicher Bedarf.

 

 

Anlagen:    Schadensbilder (Anlage 1)
                  Diagramm (Anlage 2)
                  Aufstellung Betonlichtmaste Alter über 40 Jahre (Anlage 3)