Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB) hier: GSB-Bericht 2009
Vorlage
EBE/001/2010
Aktenzeichen
VI/EBE/FWA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2009 hat den Mitgliedern des BWA zur Kenntnis gedient.

 

I.             Sachbericht:

 

Gemäß den Bestimmungen der Wassergesetze (§ 64 Abs. 1 WHG n. F. sowie Art. 38 BayWG n. F.) haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m3 Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.

Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen Gewässerschutzbericht an den zuständigen Betreiber (Kommune/Industrie) zu erstellen.

Die Bestellung des Unterzeichners erfolgte mit Schreiben vom 06. Februar 2003 entsprechend den Aufgaben nach § 21 b WHG a. F. mit Wirkung zum 01. April 2003.

 

Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2009, d.h. vom 01.01.2009 bis 31.12.2009, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß den §§ 21 c ff. WHG a. F. obliegenden Pflichten festgestellt werden.

 

Die Betriebswerte sowie Ergebnisse der Eigenüberwachung 2009 sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

 

Der für das Jahr 2009 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 13,18 % unter dem Vorjahreswert von 14,27 % und somit weiter deutlich unter der 25 %- Grenze gemäß Wasserrecht.

 

Bezüglich der Zielsetzungen und geplanten Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf die Seiten 42 – 44 der Umwelterklärung 2009 verwiesen, die den BWA-Mitgliedern bereits im Rahmen der MzK bzgl. Rezertifizierung nach DIN EN ISO14001 und DIN EN ISO9001 sowie Validierung nach EMAS zugesandt wurde.