Betreff
Veränderung der Wohnungszuschnitte und Errichtung einer internen Verbindungstreppe als Anbau, Sperlingstraße 28 (Alterlangen), Fl.-Nr. 3369/32, Az. 2010-39-VO
Vorlage
63/027/2010/1
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Baugenehmigung und die erforderliche Befreiung vom Baulinienplan nach § 31 Abs.2 BauGB werden nicht in Aussicht gestellt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Baulinienplan: 

64

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet

Widerspruch zum Baulinienplan:

Baugrenzenüberschreitung nach Westen (Vorgarten) um 1,80 m

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß Protokollvermerk vom 23.03.2010 sollte vor Beschlussfassung nochmals geprüft werden, inwieweit eine Verbindungstreppe auf der Südostseite möglich ist.
Nach Rücksprache mit dem Antragsteller ist ein Verbindungstreppenanbau auf der Südostseite nicht möglich. Der Antragsteller hat eine Umplanung zugesagt, wonach der Vorbau auf die Breite des bestehenden Balkons reduziert wird.

 

Ursprüngliche Antragsbegründung für die Sitzung am 02.03./23.03.2010:

Der Bauherr beabsichtigt, die Erdgeschosswohnung mit der im Obergeschoss über eine interne Treppe zu verbinden. Der Anbau für die Treppe überschreitet die straßenseitige Baugrenze um 1,80 m.

Die erforderliche Befreiung von der Baugrenze kann nicht befürwortet werden, weil dadurch das Straßenbild beeinträchtigt und die Grundzüge der Planung berührt werden. Die 5,00 m tiefe Vorgartenzone in der näheren Umgebung ist bisher bis auf Nebenanlagen von einer Bebauung freigehalten und soll als Grünraum auch so erhalten bleiben.

Die am 21.04.2009 vom Bauauschuss befürwortete Befreiung für die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Falkenstraße 7 im Bereich desselben Baulinienplanes ist mit dem hier vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da es sich dort nur um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze um 0,50 m gehandelt hat.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Noch nicht durchgeführt (da Nachbarn in ihren Rechten nicht betroffen sind).

 


Anlagen: Lageplan