Betreff
Jugendsozialarbeit an Grundschulen - Bedarfsfeststellung für die Grundschule Brucker Lache
Vorlage
511/002/2010
Aktenzeichen
51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss stellt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Pestalozzi-Grundschule fest.

Der Jugendhilfeausschuss billigt die Beantragung für die Förderung Jugendsozialarbeit an der Grundschule Brucker Lache.


1.      Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und gefördert. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen werden die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und sozialverträgliche Lebensgestaltung verbessert.

Ab September 2010 soll an der Grundschule Brucker Lache Jugendsozialarbeit an Grundschulen starten.

 

2.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Installierung einer Vollzeitstelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ für die Grundschule Brucker Lache

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat das Programm zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen erweitert. Erstmals ist es ab dem Schuljahr 2010/11 möglich auch für Grundschulen Jugendsozialarbeit an Schulen zu beantragen. Der Antragsschluss für das Schuljahr 2010/11 war der 31.03.2010. Das Stadtjugendamt hat nach interner Rücksprache mit Ref.I, Herrn Lohwasser, und OBM/ZV, Herrn Ternes, den Antrag im Vorgriff auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses gestellt, damit die Antragsfrist –Ausschlussfrist- eingehalten wurde.Die Förderrichtlinien werden aktuell etwas modifiziert, sind aber in ihren Grundzügen unverändert. Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen, die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme, Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen und deren soziale und schulische, damit auch berufliche Integration erschwert ist. Der Migrationshintergrund der Schülerinnen und Schüler muss bei Grundschulen mehr als 20% betragen. Die Grundschule Brucker Lache erfüllt mit ca. 45% diese Hürde. Auch die anderen Förderkriterien werden nach Einschätzung der Verwaltung erfüllt.

 

3.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei der Regierung von Mittelfranken wird die staatliche Förderung für die Jugendsozialarbeit an der Pestalozzischule beantragt. Das Land beteiligt sich, wird die Grundschule Brucker Lache in die Förderung aufgenommen, mit 16.350,00 € je Vollzeitstelle an den Kosten.

Die Regierung will die Prüfung der Förderanträge bis Anfang Juni abgeschlossen haben und umgehend die Zu- bzw. Absagen mitteilen. Sollten die Förderung für die Pestalozzi-Schule positiv beschieden werden, kann im Rahmen der Budgetierungsregeln die Stelle für maximal ein 1/2 Jahr außerhalb des Stellenplans besetzt werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2011 ist die Stelle anzumelden.

 

 

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

5.000,00 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

16.350,00 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind 2010 im Budget vorhanden!

 

 

 

 


Anlagen: Die Bedarfsanalyse der Jugendhilfeplanung