Der Bau- und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb nimmt die im Sachbericht aufgezeigten Änderungen und Einflüsse für den Unterhalt des Infrastrukturvermögens zur Kenntnis.
Das Tiefbauamt wird beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Rahmen des Arbeitsprogrammes 2010 auszuführen sowie die Mittel für die erforderlichen grundsätzlichen Erneuerungen im Rahmen der anstehenden Finanzplanungen anzumelden.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur durch nachhaltige Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und rechtzeitige Erneuerungsmaßnahmen.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Durchführung von baulichen Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen des laufenden Unterhaltes und des dazu erstellten Arbeitsprogrammes mit den dafür in 2010 verfügbaren Budgetmitteln (Ergebnishaushalt).
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Beauftragung des Tiefbauamtes, die erforderlichen HH-Mittel für die dringlichen und grundsätzlichen Erneuerungsmaßnahmen für den Ergebnis- und Investitionshaushalt 2011 ff anzumelden.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen zur Realisierung des Leistungsangebotes in 2010 vorhanden?)
Investitionskosten: |
keine |
|
Sachkosten: |
ca.
530.000,- € |
bei
Sachkonto: 522.102 |
Folgekosten: |
|
|
Korrespondierende
Einnahmen: |
- |
Sachbericht
Im BWA vom 19.01.2010 wurde das Arbeitsprogramm des
Tiefbauamtes für das Jahr 2010 zur Kenntnis genommen. In den jeweiligen
Textziffern wurde dabei auch darauf hingewiesen, dass mit den nurmehr begrenzt
verfügbaren Mitteln der nachhaltigen Substanzerhaltung der
Verkehrsinfrastruktur nicht nachgekommen werden kann. Ebenso wurde im
Arbeitsprogramm vermerkt, dass die Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht nicht
auf ein vorausschauendes Programm abgestellt werden können, da die verfügbaren
Mittel auch für unmittelbar eintretende Schadensereignisse verwendet werden
müssen. Dieses Ereignis ist durch den lang anhaltenden und frostigen Winter
2009/2010 eingetreten und hat diesbezüglich nach mittlerweile vollzogener
Bilanz für folgende Beeinflussung des Arbeitsprogrammes gesorgt.
· Gehwegschäden:
Wie bei den Nachbarstädten auch, sind auch
im Stadtgebiet von Erlangen und hierbei mit besonderer Konzentration auf die
Innenstadt, Frostschäden einhergehend mit einer
verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Lockerung von gebundenen Pflasterflächen
im vorher nicht gekannten Ausmaß entstanden. Der Gesamtumfang der Schadflächen
beträgt dabei ca. 7.000 m² (Schadensbilder s. Anlage 1.1 – 1.3). Der daraus
resultierende Kostenbedarf beziffert sich auf ca. 600.000,- €. Amt 66
beabsichtigt anhand der personell und finanziell verfügbaren Ressourcen eine
Neuverlegung von ca. 3.000 m² im gesamten Jahresverlauf durchzuführen. Darüber
hinaus kann dem Verkehrssicherheitsbedürfnis nurmehr mit Provisorien begegnet
werden Der Sachkostenaufwand beträgt dabei ca. 200.000,- €, die überwiegende
Durchführung mit eigenem Personal ist wirtschaftlich, eine Vergabe an Dritte
jedoch auch mangels Finanzierbarkeit ausgeschlossen.
· Straßenschäden:
Auf Grund der Alters- und ungeeigneten Aufbaustruktur sowie durch Aufgrabungen bedingte Beeinflussung der Fahrbahnflächen hat der Winter zahlreiche, über das durchschnittliche Maß hinausgehende Schlaglöcher entstehen lassen. Der Baubetriebshof ist dabei in der Lage, die Schließung zeit- und fachgerecht vornehmen zu können, soweit die Straßen noch die notwendige Substanz aufweisen.
Bei bereits schlechten Straßen mit amtsseitig bekannter unzureichender Struktur und bereits angemeldetem Erneuerungsbedarf haben sich jedoch nachhaltige, mit Unterhaltsleistungen nicht mehr korrigierbare Schäden aufgetan. Folgende Straßen sind dabei insbesonders nach erfolgten Straßenkontrollen betroffen:
- Michelbacher Straße (Anlage 2.1 – 2.2)
- Nürnberger Straße (Anlage 2.3 – 2.4)
- Paul-Gossen-Straße/Südkreuzung (Anlage 2.5, 2.7)
- Mozartstraße (Anlage 2.8 – 2.9)
- Am Pestalozziring (Anlage 2.10 – 2.11)
- Steudacher Straße (Anlage 2.12)
Die Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit ist mangels nachhaltig erzielbarer Wirkung äußerst personal-
und sachkostenintensiv und somit in keinster Weise wirtschaftlich. Die
grundlegende Erneuerung ist dringendst erforderlich und neben dem Einsatz von
Eigenmitteln im Einzelfall unter Inanspruchnahme von Fördermitteln als auch
Anliegerbeiträgen finanzierbar. Bei nicht zeitnah erfolgendem Neubau muss eine
Sperrung mit teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von Verkehrsarten in Erwägung
gezogen werden.
· Winterdienstüberstunden
Der lang andauernde Winter mit einer
Vielzahl von Winterdiensteinsätzen hat zu einer hohen Anzahl von Überstunden
geführt. Das Bauhofpersonal des Amtes 66, welches auch stadtinterner
Organisation für derlei Einätze zur Verfügung gestellt werden muss, hat dabei
Überstunden in Höhe von ca. 2.300 Stunden aufgebaut. Einhergehend mit einem
Resturlaubskontingent von 135 Tagen wegen der geltenden Urlaubssperre ergibt
sich eine rechnerische Ausfallzeit von 2,5 Wochen des Baubetriebshofes, die
eine Minderung beim Vollzug des Arbeitsprogrammes hervorrufen. Ein Ausgleich
durch eine Vergabe von Leistungen ist auf Grund der bereits genannten Mittelknappheit
nicht möglich.
· Amtsinterne Restfinanzierung Betonlichtmasten:
Die Tragfähigkeitsprüfung von
Betonlichtmasten ist nurmehr zu 50 % aus zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln
finanziert. Der Restbedarf von ca. 190.000,- € ist aus Budgetmitteln des Amtes
66 zu decken. In Konsequenz dessen sind ca. 100.000,- € für ursprünglich zur
Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur vorgesehene Mittel für die dinglichen
Sicherheitsbelange der Straßenbeleuchtung zu verwenden. Eine Minderung des
Arbeitsprogrammes im Bereich des Straßen- und Gehwegunterhaltes, des
Brückenunterhaltes und der Erneuerung von Verkehrszeichen und
–einrichtungen ist die Folge.
Anlagen: 1.1 – 1.3
(3 Anlagen)
2.1 – 2.17 (14
Anlagen)