Betreff
Arbeitsprogramm 2010, hier: Änderungen und Einflüsse betreffs Unterhalt des Infrastrukturvermögens (Straßen, Wege- und Brückenunterhalt)
Vorlage
66/026/2010
Aktenzeichen
VI/662/GRA
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb nimmt die im Sachbericht aufgezeigten Änderungen und Einflüsse für den Unterhalt des Infrastrukturvermögens zur Kenntnis.

Das Tiefbauamt wird beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Rahmen des Arbeitsprogrammes 2010 auszuführen sowie die Mittel für die erforderlichen grundsätzlichen Erneuerungen im Rahmen der anstehenden Finanzplanungen anzumelden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur durch nachhaltige Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und rechtzeitige Erneuerungsmaßnahmen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durchführung von baulichen Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen des laufenden Unterhaltes und des dazu erstellten Arbeitsprogrammes mit den dafür in 2010 verfügbaren Budgetmitteln (Ergebnishaushalt).

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Beauftragung des Tiefbauamtes, die erforderlichen HH-Mittel für die dringlichen und grundsätzlichen Erneuerungsmaßnahmen für den Ergebnis- und Investitionshaushalt 2011 ff anzumelden.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen zur Realisierung des Leistungsangebotes in 2010 vorhanden?)

Investitionskosten:

keine

 

Sachkosten:

ca. 530.000,- €

bei Sachkonto: 522.102

Folgekosten:

 

Korrespondierende Einnahmen:

-

 

Sachbericht

Im BWA vom 19.01.2010 wurde das Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes für das Jahr 2010 zur Kenntnis genommen. In den jeweiligen Textziffern wurde dabei auch darauf hingewiesen, dass mit den nurmehr begrenzt verfügbaren Mitteln der nachhaltigen Substanzerhaltung der Verkehrsinfrastruktur nicht nachgekommen werden kann. Ebenso wurde im Arbeitsprogramm vermerkt, dass die Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht nicht auf ein vorausschauendes Programm abgestellt werden können, da die verfügbaren Mittel auch für unmittelbar eintretende Schadensereignisse verwendet werden müssen. Dieses Ereignis ist durch den lang anhaltenden und frostigen Winter 2009/2010 eingetreten und hat diesbezüglich nach mittlerweile vollzogener Bilanz für folgende Beeinflussung des Arbeitsprogrammes gesorgt.

·     Gehwegschäden:

      Wie bei den Nachbarstädten auch, sind auch im Stadtgebiet von Erlangen und hierbei mit besonderer Konzentration auf die Innenstadt, Frostschäden einhergehend mit einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Lockerung von gebundenen Pflasterflächen im vorher nicht gekannten Ausmaß entstanden. Der Gesamtumfang der Schadflächen beträgt dabei ca. 7.000 m² (Schadensbilder s. Anlage 1.1 – 1.3). Der daraus resultierende Kostenbedarf beziffert sich auf ca. 600.000,- €. Amt 66 beabsichtigt anhand der personell und finanziell verfügbaren Ressourcen eine Neuverlegung von ca. 3.000 m² im gesamten Jahresverlauf durchzuführen. Darüber hinaus kann dem Verkehrssicherheitsbedürfnis nurmehr mit Provisorien begegnet werden Der Sachkostenaufwand beträgt dabei ca. 200.000,- €, die überwiegende Durchführung mit eigenem Personal ist wirtschaftlich, eine Vergabe an Dritte jedoch auch mangels Finanzierbarkeit ausgeschlossen.

·     Straßenschäden:

      Auf Grund der Alters- und ungeeigneten Aufbaustruktur sowie durch Aufgrabungen bedingte Beeinflussung der Fahrbahnflächen hat der Winter zahlreiche, über das durchschnittliche Maß hinausgehende Schlaglöcher entstehen lassen. Der Baubetriebshof ist dabei in der Lage, die Schließung zeit- und fachgerecht vornehmen zu können, soweit die Straßen noch die notwendige Substanz aufweisen.

      Bei bereits schlechten Straßen mit amtsseitig bekannter unzureichender Struktur und bereits angemeldetem Erneuerungsbedarf haben sich jedoch nachhaltige, mit Unterhaltsleistungen nicht mehr korrigierbare Schäden aufgetan. Folgende Straßen sind dabei insbesonders nach erfolgten Straßenkontrollen betroffen:

-       Michelbacher Straße (Anlage 2.1 – 2.2)

-       Nürnberger Straße (Anlage 2.3 – 2.4)

-       Paul-Gossen-Straße/Südkreuzung (Anlage 2.5, 2.7)

-       Mozartstraße (Anlage 2.8 – 2.9)

-       Am Pestalozziring (Anlage 2.10 – 2.11)

-       Steudacher Straße (Anlage 2.12)

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist mangels nachhaltig erzielbarer Wirkung äußerst personal- und sachkostenintensiv und somit in keinster Weise wirtschaftlich. Die grundlegende Erneuerung ist dringendst erforderlich und neben dem Einsatz von Eigenmitteln im Einzelfall unter Inanspruchnahme von Fördermitteln als auch Anliegerbeiträgen finanzierbar. Bei nicht zeitnah erfolgendem Neubau muss eine Sperrung mit teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von Verkehrsarten in Erwägung gezogen werden.

·     Winterdienstüberstunden

            Der lang andauernde Winter mit einer Vielzahl von Winterdiensteinsätzen hat zu einer hohen Anzahl von Überstunden geführt. Das Bauhofpersonal des Amtes 66, welches auch stadtinterner Organisation für derlei Einätze zur Verfügung gestellt werden muss, hat dabei Überstunden in Höhe von ca. 2.300 Stunden aufgebaut. Einhergehend mit einem Resturlaubskontingent von 135 Tagen wegen der geltenden Urlaubssperre ergibt sich eine rechnerische Ausfallzeit von 2,5 Wochen des Baubetriebshofes, die eine Minderung beim Vollzug des Arbeitsprogrammes hervorrufen. Ein Ausgleich durch eine Vergabe von Leistungen ist auf Grund der bereits genannten Mittelknappheit nicht möglich.

·     Amtsinterne Restfinanzierung Betonlichtmasten:

            Die Tragfähigkeitsprüfung von Betonlichtmasten ist nurmehr zu 50 % aus zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln finanziert. Der Restbedarf von ca. 190.000,- € ist aus Budgetmitteln des Amtes 66 zu decken. In Konsequenz dessen sind ca. 100.000,- € für ursprünglich zur Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur vorgesehene Mittel für die dinglichen Sicherheitsbelange der Straßenbeleuchtung zu verwenden. Eine Minderung des Arbeitsprogrammes im Bereich des Straßen- und Gehwegunterhaltes, des Brückenunterhaltes und der Erneuerung von Verkehrszeichen und
–einrichtungen ist die Folge.

 

 

 


Anlagen:          1.1 – 1.3   (3   Anlagen)
                        2.1 – 2.17 (14 Anlagen)