Vorbehaltlich des Gutachtens durch den BWA darf die Verwaltung über die eingezogenen und im Haushalt 2010 neu veranschlagten Haushaltsmittel - ohne haushaltmäßige Sperren – verfügen:
- IvP.-Nr. 541.502 Erschließungsstraßen E-West II, Bau 380.000.- €
- IvP.-Nr. 541.800 ICE Baukostenzuschüsse 100.000,- €
- IvP.-Nr. 541.802 Neubau/Sanierung Brücke Wöhrmühle West 90.000.- €
- IvP.-Nr. 541S.01 Helmstraße, Westseite Ausbau 90.000,- €
- IvP.-Nr. 541S.70 Bismarckstraße, Ausbau 50.000.- €
Im HFPA vom 17.02.2010 / StR vom 25.02.2010 wurde beschlossen, die Restmittel 2009 für o. a. Maßnahmen einzuziehen und im Haushalt 2010 erneut zu veranschlagen, jedoch die sachliche und zeitliche Dringlichkeit der Neuveranschlagungen in den zuständigen Fachausschüssen und im HFPA zu prüfen.
Aus Sicht des Fachbereichs ist die Verfügbarkeit über o.a.
HH-Mittel bei den einzelnen Maßnahmen aus folgenden Gründen erforderlich:
IvP.-Nr. 541.502 Erschließungsstraßen
E-West II, Bau
In 2010 soll der Ausbau der Häuslinger Straße im Bereich des BP 410
erfolgen. Der Ausbau dient der straßenbaulichen Erschließung des
Wohnbaugebietes.
IvP.-Nr. 541.800 ICE
Baukostenzuschüsse
Die Kreuzungsvereinbarung für die Paul-Gossen-Brücke soll im BWA am
23.03.2010 beschlossen werden. Erste Kostenbeteiligungen für
Planungsaufwendungen können bereits im Jahr 2010 anfallen. Der Brückenbau
selbst wird erst ab 2011 erfolgen, so dass die wesentlichen Kostenbeteiligungen
ab diesem Zeitpunkt anfallen.
Die Maßnahme selbst ist mit der DB abgestimmt und im Planfeststellungsverfahren rechtlich festgestellt.
IvP.-Nr. 541.802 Neubau/Sanierung
Brücke Wöhrmühle West
Zum Abschluss der Baumaßnahme muss der Siedlerweg im Regnitzgrund saniert
werden, da dieser als einzig mögliche Baustellenzufahrt für die Wöhrmühlbrücke
fungierte und sich derzeit in einem entsprechend schlechten baulichen Zustand
befindet. Die Bauarbeiten wurden bereits ausgeschrieben und sollen während der
Schulferien bzw. vor Beginn der fahrradintensiven Jahreszeit durchgeführt
werden. Die Maßnahme ist Bestandteil des Zuwendungsantrages „Wöhrmühlbrücke“
und wird mit ca. 64 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
In diesem Zusammenhang muss aber darüber informiert werden,
dass aufgrund des bisherigen Rechnungsstandes und der vorliegenden
Abrechnungsunterlagen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen
und ein zusätzlicher Mittelbedarf von voraussichtlich 100.000.- € gegeben sein
wird. Amt 66 wird eine entsprechende Mittelbereitstellungsvorlage als
Tischauflage in den BWA am 23.03.2010 (Gutachten) und in den HFPA am 21.04.2010
(Beschluss) einbringen.
IvP.-Nr. 541S.01 Helmstraße, Westseite Ausbau
Die Westseite der Helmstraße ist Bestandteil des Umbaus der
Straßenzüge Heuwaagstraße, Goethestraße-Nord, Bahnhofsplatz, Goethestraße-Süd
und wird im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes entsprechend gefördert. Um
die Maßnahme rechtzeitig vor der Bergkirchweih im Mai abzuschließen, erfolgte
bereits die Ausschreibung, sodass die Bauarbeiten Ende März beginnen können.
IvP.-Nr. 541S.70 Bismarckstraße, Ausbau
In 2010 sollen durch Amt 61
und Amt 66 die Vergaben von Planungsleistungen und vorbereitenden
Untersuchungen für den Ausbau der Bismarckstraße vorgenommen werden. Die
Maßnahme ist Bestandteil des Projektes Soziale Stadt und wird entsprechend gefördert.
Stellungnahme der Kämmerei
Die schwierige städtische Haushaltslage erfordert es, die Ausführung der Maßnahmen kritisch zu hinterfragen, auch wenn hierfür schon Beschlüsse vorliegen und bei Nichtausführung möglicherweise zuwendungsrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Falls Maßnahmen für weniger dringlich eingestuft werden, werden die entsprechenden Haushaltsmittel gesperrt und zum Jahresende eingezogen oder sie können zur Deckung zwingend notwendiger Maßnahmen herangezogen werden.
Anlagen: