Betreff
Neuveranschlagung in 2009 eingezogener HH-Reste für den HH 2010
Vorlage
66/024/2010
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Vorbehaltlich des Gutachtens durch den BWA darf die Verwaltung über die eingezogenen und im Haushalt 2010 neu veranschlagten Haushaltsmittel - ohne haushaltmäßige Sperren – verfügen:

- IvP.-Nr. 541.502      Erschließungsstraßen E-West II, Bau                                  380.000.- €

- IvP.-Nr. 541.800      ICE Baukostenzuschüsse                                                     100.000,- €

- IvP.-Nr. 541.802      Neubau/Sanierung Brücke Wöhrmühle West                        90.000.- €

- IvP.-Nr. 541S.01      Helmstraße, Westseite Ausbau                                              90.000,- €

- IvP.-Nr. 541S.70      Bismarckstraße, Ausbau                                                        50.000.- €

 


Im HFPA vom 17.02.2010 / StR vom 25.02.2010 wurde beschlossen, die Restmittel 2009 für o. a. Maßnahmen einzuziehen und im Haushalt 2010 erneut zu veranschlagen, jedoch die sachliche und zeitliche Dringlichkeit der Neuveranschlagungen in den zuständigen Fachausschüssen und im HFPA zu prüfen.

Aus Sicht des Fachbereichs ist die Verfügbarkeit über o.a. HH-Mittel bei den einzelnen Maßnahmen aus folgenden Gründen erforderlich:

IvP.-Nr. 541.502   Erschließungsstraßen E-West II, Bau
In 2010 soll der Ausbau der Häuslinger Straße im Bereich des BP 410 erfolgen. Der Ausbau dient der straßenbaulichen Erschließung des Wohnbaugebietes.

IvP.-Nr. 541.800   ICE Baukostenzuschüsse
Die Kreuzungsvereinbarung für die Paul-Gossen-Brücke soll im BWA am 23.03.2010 beschlossen werden. Erste Kostenbeteiligungen für Planungsaufwendungen können bereits im Jahr 2010 anfallen. Der Brückenbau selbst wird erst ab 2011 erfolgen, so dass die wesentlichen Kostenbeteiligungen ab diesem Zeitpunkt anfallen.

Die Maßnahme selbst ist mit der DB abgestimmt und im Planfeststellungsverfahren rechtlich festgestellt.

 

 

IvP.-Nr. 541.802   Neubau/Sanierung Brücke Wöhrmühle West
Zum Abschluss der Baumaßnahme muss der Siedlerweg im Regnitzgrund saniert werden, da dieser als einzig mögliche Baustellenzufahrt für die Wöhrmühlbrücke fungierte und sich derzeit in einem entsprechend schlechten baulichen Zustand befindet. Die Bauarbeiten wurden bereits ausgeschrieben und sollen während der Schulferien bzw. vor Beginn der fahrradintensiven Jahreszeit durchgeführt werden. Die Maßnahme ist Bestandteil des Zuwendungsantrages „Wöhrmühlbrücke“ und wird mit ca. 64 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

In diesem Zusammenhang muss aber darüber informiert werden, dass aufgrund des bisherigen Rechnungsstandes und der vorliegenden Abrechnungsunterlagen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen und ein zusätzlicher Mittelbedarf von voraussichtlich 100.000.- € gegeben sein wird. Amt 66 wird eine entsprechende Mittelbereitstellungsvorlage als Tischauflage in den BWA am 23.03.2010 (Gutachten) und in den HFPA am 21.04.2010 (Beschluss) einbringen.

IvP.-Nr. 541S.01  Helmstraße, Westseite Ausbau
Die Westseite der Helmstraße ist Bestandteil des Umbaus der Straßenzüge Heuwaagstraße, Goethestraße-Nord, Bahnhofsplatz, Goethestraße-Süd und wird im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes entsprechend gefördert. Um die Maßnahme rechtzeitig vor der Bergkirchweih im Mai abzuschließen, erfolgte bereits die Ausschreibung, sodass die Bauarbeiten Ende März beginnen können.

IvP.-Nr. 541S.70   Bismarckstraße, Ausbau
In 2010 sollen durch Amt 61 und Amt 66 die Vergaben von Planungsleistungen und vorbereitenden Untersuchungen für den Ausbau der Bismarckstraße vorgenommen werden. Die Maßnahme ist Bestandteil des Projektes Soziale Stadt und wird entsprechend gefördert.

 

Stellungnahme der Kämmerei

Die schwierige städtische Haushaltslage erfordert es, die Ausführung der Maßnahmen kritisch zu hinterfragen, auch wenn hierfür schon Beschlüsse vorliegen und bei Nichtausführung möglicherweise zuwendungsrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Falls Maßnahmen für weniger dringlich eingestuft werden, werden die entsprechenden Haushaltsmittel gesperrt und zum Jahresende eingezogen oder sie können zur Deckung zwingend notwendiger Maßnahmen herangezogen werden.

 

 

 


Anlagen: