Betreff
Bau einer Logistikanlage, Kraftwerkstraße (ehem. EON-Gelände), Az.: 2010-156-BA
Vorlage
63/048/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Geplant ist der Bau einer ca. 29.000 m² großen Halle mit je einer ca. 9 m tiefen Bürozeile an den Stirnseiten. Genutzt wird die Halle zur Lagerung und Konfektionierung von Waren.

Soweit ein Treppenhaus außerhalb der Baugrenzen geplant ist, bestehen keine Bedenken, eine Befreiung zu erteilen, auch die Stellplatzreihe an der Südseite und die Feuerwehrumfahrt an der Ostseite außerhalb der Baugrenzen kann zugelassen werden.

Die umfangreichen Straßen-, Rangier- und Stellplatzflächen bewirken, dass die zulässige Grundflächenzahl (GFZ) von 0,8 um 0,05 überschritten wird. Eine Befreiung ist lt. Bebauungsplan ausgeschlossen, die fehlende Fläche muss daher mittels Grunddienstbarkeit auf den weiteren Grundstücksflächen gesichert werden.

Die in der sog. Baubeschränkungszone geplanten 3 oberirdischen Sprinklertanks mit einem Technikgebäude bedürfen der Zustimmung der Autobahndirektion Nordbayern.

Die erforderlichen Stellplätze müssen anhand konkreter aufgeschlüsselter Büro-, Lager- und Ver-/Bearbeitungsflächen nachgewiesen werden. Wenn dabei ein offensichtliches Missverhältnis nachgewiesen wird, können eventuell geringere Ansätze gegeben sein. Der Ansatz ein Stellplatz je 3 Mitarbeiter (angegeben 150) ist wegen der Lage des Grundstückes nicht möglich.