Die Erneuerung der Paul-Gossen-Straße im Zuge der
ICE/S-Bahntrasse Nürnberg – Ebensfeld erfolgt entsprechend der vorgelegten
Planung.
Die Kreuzungsvereinbarung soll abgeschlossen werden.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Straßenbrücke über die
Bahnlinie Nürnberg – Ebensfeld im Zuge der Paul-Gossen-Straße muss zur
Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs und zur
Realisierung des 4-gleisigen Ausbaus der Bahnlinie Nürnberg – Ebensfeld für den
ICE/S-Bahn Verkehr erneuert werden.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Straßenbrücke muss vollständig abgebrochen
und in den zwischen der Stadt Erlangen und der DB AG abgestimmten Abmessungen
neu hergestellt werden. Der Neubau der Straßenbrücke und die Anpassung der
anschließenden Straßenabschnitte erfolgt entsprechend den beiliegenden
Planunterlagen.
-
Draufsicht Brücke
M=1:100
-
Ansichten und
Schnitte Brücke M=1:100
-
Lageplan
Straßenanpassung M=1:250
-
Höhenplan
Straßenanpassung M= 1:500/50
Die Verwaltung wird bis
Ende April 2010 einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken
einreichen.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Kreuzungsvereinbarung in der vorliegenden Form abzuschließen.
Redaktionelle Änderungen, die den Sinn und Inhalt der Vereinbarung nicht
berühren, können von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung verhandelt und
abgeschlossen werden.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionsaufwand Straßenbrücke : ca. 6.516.347,- € (incl. Planungsleistung)
davon
Anteil DB Netz AG: 3.655.339,-
€
Anteil Stadt Erlangen: 2.861.008,-
€
davon nicht kreuzungsbedingter Umbau
des Brucker Radweges im Brückenbereich ( 320.856,- €)
zzgl. Vorteilsausgleich 392.586,- €
Investitionskosten Stadt Erlangen: Gesamt: 3.253.594,-
€
In dem Anteil der Stadt Erlangen ist auch der Kostenanteil für den
Brucker Radweg unter der neuen Brücke enthalten. Dieser beläuft sich auf ca.
320.856,- €.
Sachkosten:
Personalkosten (brutto):
Folgekosten: jährliche Unterhaltskosten: 45.000,- €
Die Erneuerung der Straßenbrücke Paul-Gossen-Straße und Umbau des Brucker
Radweges werden durch den Freistaat Bayer gefördert. Es werden folgen
Fordermittel erwartet:
Erneuerung
Straßenbrücke (GVFG ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten):
ca. 1.295.000,- €
Umbau Brucker Radweg im Brückenbereich (FAG ca. 60% der zuwendungsfähigen
Kosten):
ca.
161.000,- €
Investitionskosten: |
3.253.594,- € |
bei IPNr.: 541.800 und |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
45.000,- € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
1.456.000,- € |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel sind auf
IPNr. 541.800 und IP Nr. 541.861 (Brucker Radweg) bzw. im Budget vorhanden!
Sachbericht:
Allgemeines:
Im Rahmen der Umsetzung der Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld ICE/S-Bahnstrecke Nürnberg – Forchheim ist auch ein Umbau der in der Baulast der Stadt Erlangen befindlichen Straßenbrücke über die Bahnlinie im Zuge der Paul-Gossen-Straße erforderlich.
Kreuzungsvereinbarung, Kostenteilung und Förderung:
In den bisherigen Beschlüssen und Abstimmungen wurde festgestellt, dass sowohl die DB AG als auch die Stadt Erlangen ein Ausbauverlangen in die Neuplanung des Brückenbauwerkes einbringen, so dass die Herstellungskosten gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz entsprechend den jeweiligen Ausbauabsichten geteilt werden. Hierzu wurden mit der DB AG umfangreiche Abstimmungsgespräche geführt. Neben der Ermittlung und Festlegung des Kostenteilungsschlüssels wurde auch die Kreuzungsvereinbarung mit allen erforderlichen Regelungen abgestimmt. Die Kreuzungsvereinbarung wurde zudem auch mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.
Die Kreuzungsvereinbarung liegt dem Beschluss bei und soll dementsprechend abgeschlossen werden. Redaktionelle Änderungen, die den Sinn und Inhalt der Vereinbarung nicht berühren, können von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung verhandelt und abgeschlossen werden.
Gemäß der o.g. Kreuzungsvereinbarung werden die Herstellungskosten des neuen Bauwerkes zu 41% von der Stadt Erlangen und zu 59% von der DB AG getragen.
Die Herstellungskosten (incl. Abbruch und Planungskosten) des neuen Brückenbauwerkes belaufen sich gemäß Kostenschätzung der Kreuzungsvereinbarung auf ca. 6.516.347,- €. Auf die Stadt Erlangen entfallen von den gesamten Herstellungskosten 41%.
In den Herstellungskosten sind auch die Kosten für den nicht kreuzungsbedingten Umbau des Brucker Radweges im Brückenbereich enthalten. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Kostenteilungsmasse und sind von der Stadt Erlangen alleine zu tragen. Für den weiteren Umbau des Brucker Radweges erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung.
Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz und den zugehörigen Ablöserichtlinien muss sich die Stadt Erlangen noch einerseits den Vorteil, den sie durch den Ersatz eines alten, abgedienten Bauwerkes mittels eines neuen Bauwerkes hat sowie andererseits den Nachteil wegen des nunmehr größeren Bauwerkes hat, anteilig anrechnen lassen. Der Vorteil beläuft sich auf ca. 392.586,- €. Dieser wird der DB AG im Rahmen der Kostenbeteiligung erstattet.
Bei den o.g. Kosten handelt es sich um vorläufige Zahlen, da entsprechend der Vereinbarung die tatsächlichen Kosten erst nach der Fertigstellung und endgültigen Abrechnung ermittelt werden.
Derzeit wird der Zuwendungsantrag für die o.g. Maßnahme erarbeitet und soll in Kürze bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird für die Erneuerung der Brücke mit einer Bezuschussung von ca. 1.450.000,- € gerechnet. Dieser Betrag ist jedoch abhängig von der festgesetzten Förderhöhe.
Planung, Umsetzung und Verkehrsführung:
Die vorliegende Planung wurde intensiv mit der DB Projektbau und dem Planungsamt der Stadt Erlangen abgestimmt.
Im Planfeststellungsbeschluss wurde der von der Stadt Erlangen geforderte zweite Aufzug auf der Südseite der Brücke als nicht Bestandteil der Kreuzungsmaßnahme abgelehnt. Unabhängig von der jetzigen Beschlussfassung zur Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung wird in Kürze eine Beschlussfassung zu den drei Möglichkeiten, Verzicht auf den zweiten Aufzug, Vorbereitung zum nachträglichen Einbau eines zweiten Aufzuges und Einbau eines zweiten Aufzuges mit den jeweiligen finanziellen Konsequenzen vorgelegt.
Mit der Erneuerung und der Verbreiterung der Brücke muss auch die Paul-Gossen-Straße außerhalb des Brückenbereiches an die Brückenplanung angepasst werden. Im vorliegenden Entwurf ist lediglich die seitens der Bahn erforderliche Anpassung an den Bestand enthalten. Zur Nutzung von Synergieeffekten soll jedoch entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 30.07.2009 die Paul-Gossen-Straße gleichzeitig mit der Brückenbaumaßnahme umgebaut werden. Die Ausführungsplanung zum Ausbau der Paul-Gossen-Straße soll im II. Quartal 2010 dem BWA zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Erneuerung der Straßenbrücke im Zuge der Paul-Gossen-Straße wird von der DB Projektbau ausgeschrieben und auch von dieser baulich umgesetzt. Die Maßnahmenvorbereitung, Ausschreibung, Vergabe sowie die bauliche Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Erlangen.
Entsprechend den
derzeitigen Planungen der DB Projektbau soll im Herbst 2010 mit den
vorbereitenden Arbeiten begonnen werden. Die Erneuerung der Straßenbrücke mit
den ersten Eingriffen in den Straßenverkehr wird voraussichtlich ab Frühjahr
2011 erfolgen. Die Fertigstellung ist im Herbst 2012 geplant.
Anlagen: