Für das Einzugsgebiet Erlangen wurde eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung durchgeführt sowie ein Sanierungskonzept des Kanalnetzes mit unterschiedlichen Prioritätsstufen entwickelt. Der Entwurf wurde durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg begutachtet.
Der Entwässerungsbetrieb wird beauftragt, die im Sanierungskonzept aufgeführten Sanierungsmaßnahmen mit der Prioritätsstufe „hoch“ zu projektieren und bis zum 31.12.2019 abzuschließen.
Die übrigen Sanierungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit der baulichen Erfordernisse und des Auftretens von Überstauereignissen umzusetzen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
Die hydraulische Leistungsfähigkeit des
Kanalnetzes der Stadt Erlangen wird durch die Sanierungsmaßnahmen verbessert.
Die Überstauungen werden auf die gemäß DWA-Arbeitsblatt 118 zulässigen
Häufigkeiten reduziert.
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
Gemäß Wasserrechtsbescheid vom
21.12.2005 wurde für das Kanalnetz der Stadt Erlangen eine hydrodynamische
Kanalnetzberechnung erstellt.
Der Entwurf wurde
durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg geprüft. Mit Schreiben vom 08.01.2010
wurde die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur
hydrodynamischen Kanalnetzberechnung zur Ergänzung des Bescheides Nr.
III/31/RBC der Stadt Erlangen, Amt für Energie und Umweltfragen, vom
21.12.2005, vorgelegt. Bezüglich der hydraulischen Sanierungsmaßnahmen wurde
mitgeteilt:
„1. Die unter Nr. 5 des Sanierungskonzeptes
aufgeführten Sanierungsmaßnahmen mit der Prioritätsstufe „hoch“ sind bis zum
31.12.2019 abzuschließen. Dies sind aus wasserwirtschaftlichen Gründen
insbesondere
- Büchenbach (Entlastung RÜB 20)
- Eltersdorf (Entlastungssammler DN 500)
- Alterlangen (ERB, Nutzung Stauraumkanal)
- Stadtzentrum (Drosselung Sammler Hauptstraße)
2. Die Sanierung der übrigen Maßnahmen kann in Abhängigkeit
baulicher Erfordernisse und des Auftretens von Überstauereignissen an den betroffenen
Stellen unter Eigenverantwortung des EBE erfolgen.“
3.
Prozesse und Strukturen
3.1 Zulässige Überstauhäufigkeiten
Grundsätzlich
muß bei stärkeren Regengüssen mit Rückstau aus dem öffentlichen Kanal gerechnet
werden. Eine Kanalisation, die auch extreme Regenfälle aufnimmt und völligen
Schutz vor Überschwemmungen bietet, ist technisch weder durchführbar noch
finanzierbar. Der jeweilige Hauseigentümer muß sich gegen Rückstau aus dem
öffentlichen Kanal sichern. Als Rückstauebene gilt, soweit keine andere
festgesetzt wird, die Höhe der Straße vor dem Grundstück.
Zur Festlegung der zulässigen (maßgebenden)
Überstauhäufigkeiten wurden die Empfehlungen aus dem DWA-Arbeitsblatt A 118
zugrunde gelegt. Bei einer Überschreitung der zulässigen Überstauhäufigkeit ist
eine Sanierung des Kanalnetzes erforderlich. Nach einer erfolgten Sanierung
müssen die zulässigen Überstauhäufigkeiten für ein saniertes Netz eingehalten
werden.
Unterschieden
werden die zwei maßgeblichen Gebietsnutzungen „Allgemeine Wohngebiete“ und
„Gewerbegebiete/Stadtzentren“.
|
Zulässige Überstauhäufigkeit Nachrechnung |
Zulässige Überstauhäufigkeit Sanierung |
Allgemeine Wohngebiete |
n = 0,50 (1/a) |
n = 0,33 (1/a) |
Gewerbegebiete/Stadtzentren |
n = 0,33 (1/a) |
n = 0,20 (1/a) |
Demzufolge wird
empfohlen, dass ein Schacht im allgemeinen Wohngebiet höchstens 1 mal in 2
Jahren, ein Schacht in einem Gewerbegebiet/Stadtzentrum höchstens 1 mal in 3
Jahren einen Überstau aufweist.
Die im
Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen enthaltenen 6 Nutzungsarten wurden den
beiden Gebietstypen zur Bewertung der zulässigen Überstauhäufigkeit zugeordnet.
3.2 Umfang Hydrodynamische
Kanalnetzberechnung
Die Berechnung
wurde in 7 Arbeitsbereiche gegliedert und in separaten Erläuterungsberichten
dokumentiert. Die Arbeitsbereiche umfassen:
Projektgrundlagen:
Übernahme und Aufbereitung der Kanalstammdaten in ein Kanalberechnungsmodell
für das Programmpaket HYSTEM-EXTRAN.
Einzugsgebiet:
Aufbereitung der Einzugsgebietsdaten für den Ist-Zustand und den
Prognose-Zustand. Dieser Teil enthält eine detaillierte grafische Dokumentation
der Kanalnetzdaten und des Einzugsgebietes.
Niederschlags-Abfluss-Messungen
und Kalibrierung: Aufbereitung der für die Kalibrierung des Simulationsmodells
erforderlichen Niederschlags-Abfluss-Daten und anschließende Kalibrierung des
Modells. Die Niederschlags-Abfluss-Daten basieren teilweise auf einer
durchgeführten Messkampagne.
Hydraulische
Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der hydraulischen Leistungsfähigkeit wurde
mittels Langzeitserien-Simulation erbracht. Die erforderlichen Daten für die Berechnung
des Trockenwetter- und Regenwetterabflusses wurden erläutert. Durch die
Auswertung der Überstauhäufigkeit wurde der erforderliche Sanierungsbedarf im Kanalnetz
aufgezeigt.
Sanierungsvarianten
West: Untersuchung der jeweiligen möglichen Sanierungsvarianten im
Einzugsgebiet westlich der Regnitz.
Sanierungsvarianten
Ost: Untersuchung der jeweiligen möglichen Sanierungsvarianten im Einzugsgebiet
östlich der Regnitz. Die Sanierungsvarianten bilden die Entscheidungsgrundlagen
für das Sanierungskonzept.
Sanierungskonzept:
Aus den Sanierungsvarianten wurden die geeignetsten Sanierungsmöglichkeiten
ausgewählt und im Sanierungskonzept zusammengefasst. Die Maßnahmen wurden nach
Prioritäten eingestuft und der hydraulische Leistungsnachweis dokumentiert.
Der Übersichtsplan Sanierungskonzept mit einer zusammenfassenden Darstellung aller Sanierungsmaßnahmen wird in der Sitzung aufgehängt.
3.3 Sanierungsmaßnahmen mit der
Prioritätsstufe „hoch“
Nr. |
Bereich |
Maßnahme |
Kosten € |
Bemerkung |
1 |
Neumühle, Damaschkestraße |
Kanalaufweitung |
189.620,- |
Im Zuge Erschließungsvertrag BP 391 bereits ausgeführt |
2 |
Sebaldusstraße |
Trennung MW -SW |
500,- |
Günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis |
3 |
Erwin-Rommel-Straße |
Reaktivierung Notüberlauf |
500,- |
Günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis |
4 |
Büchenbach |
Entlastung Bimbach, Umschluss RÜB 20 |
208.042,- |
Unzulässige Überstauhäufigkeit hoch, günstiges
Kosten-Nutzen-Verhältnis |
5 |
Alterlangen |
Nutzung ERB, |
556.076,- |
Wasserschutzgebiet |
6 |
Stadtzentrum |
Trennung Fuchsenwiese, |
405.320- |
Unzulässige Überstauhäufigkeit hoch (Jahnstraße) |
7 |
Eltersdorf |
Entlastungssammler |
500.500,- |
Trasse Radweg BP E 392 |
8 |
Schallershofer Straße |
Kanalaufweitung |
1.539.200,- |
Unzulässige Überstauhäufigkeit hoch |
9 |
Stadtzentrum Süd/Bruck |
Günther-Scharowsky-Straße inkl. Nebensammler |
2.785.187,- |
Hauptverkehrsstraße |
10 |
Stadtzentrum Süd/Bruck |
Stauraum Nürnberger Straße, Begleitmaßnahmen |
2.749.300,- |
Hauptverkehrsstraße |
Summe Kosten brutto € |
8.934.245,- |
|
Die
Sanierungsmaßnahmen mit der Prioritätsstufe „hoch“ sind bis zum 31.12.2019 abzuschließen,
die Abwicklung ist in der angegebenen Reihenfolge geplant.
3.4 Übrige Sanierungsmaßnahmen
Nr. |
Bereich |
Maßnahme |
Kosten € |
Bemerkung |
1 |
Frauenaurach |
Kanalaufweitung |
556.174,- |
Priorität mittel |
2 |
Alterlangen |
Begleitmaßnahmen |
431.700,- |
Priorität mittel |
3 |
Eltersdorf |
Druckdichte Schachtausbildung, Aufweitung, Maschenbildung |
421.471,- |
Priorität mittel |
4 |
Graf-Zeppelin-Straße |
Kanalaufweitung |
174.710,- |
Priorität niedrig |
5 |
RW-Kanal Damaschkestraße |
Umwandlung in Mischsystem incl. Begleitmaßnahmen |
112.550,- |
Priorität niedrig |
6 |
Dechsendorf |
Kanalaufweitung |
709.682,- |
Priorität niedrig |
7 |
Häusling |
Staukanal |
325.000,- |
Priorität niedrig |
8 |
Alterlangen |
Geisbergstraße, Membacher Weg |
723.650,- |
Priorität niedrig |
9 |
Eltersdorf |
Kanalaufweitung Sonnenstraße |
171.080,- |
Priorität niedrig |
10 |
RW Weidenweg |
Kanalaufweitung |
151.697,- |
Priorität niedrig |
11 |
Stadtzentrum Süd/Bruck |
Hilpertstraße, Felix-Klein-Straße |
175.275,- |
Priorität niedrig |
12 |
Bayernstraße |
Kanalaufweitung |
504.768,- |
Priorität niedrig |
13 |
Burgberg |
Platenstraße |
103.800,- |
Priorität niedrig |
14 |
Burgberg |
Rathsberger Straße incl. Begleitmaßnahmen |
132.675,- |
Priorität niedrig |
15 |
Staukanal RÜB 27 |
Druckdichte Schachtausbildung |
1.000,- |
Ohne Priorität, |
16 |
Güterhallenstraße |
Druckdichte Schachtausbildung |
1.000,- |
Ohne Priorität, |
Summe Kosten brutto € |
4.696.232,- |
|
Die übrigen Sanierungsmaßnahmen werden in Abhängigkeit baulicher Erfordernisse und des Auftretens von Überstauereignissen umgesetzt.
4. Ressourcen
Die Sanierungsmaßnahmen sind als Investitionen in den Wirtschaftsplänen 2011 bis 2019 zu berücksichtigen.