Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das vorliegende Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm gemäß DA Bau. Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2010 durchzuführen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahre 2010 gemäß DA Bau.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke bzw. Oberflächenbehandlung mittels Dünnschichtverfahren im Kalteinbau (DSK).

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

490.000,- €

bei IPNr.: 541.101

Sachkosten:

220.000,- €

bei Sachkonto:
54 12 1066 / 522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Sachbericht

Das öffentliche Straßennetz der Stadt Erlangen stellt ein Anlagevermögen von erheblichem Wert dar, dessen Verpflichtung zur Erhaltung nach diversen gesetzlichen Regelungen (GO, BayStrWG) besteht. Die Erhaltungspflicht wird wesentlich konkretisiert durch die bundesrechtlich geregelte Verkehrssicherungspflicht, aus der sich die zivilrechtliche Haftung des Straßenbaulastträgers für Schäden nach dem bürgerlichem Gesetzbuch § 828 (Schadensersatzpflicht), § 836 (Haftung bei Einsturz) sowie § 839 (Amtspflichtverletzung) und eine strafrechtliche Verantwortung der jeweils zuständigen Person ableitet.

Um den vorgenannten Ansprüchen gerecht zu werden, hat sich in der Vergangenheit die sogenannte Zweitdeckenbauweise (Fräsen + Erneuerung der Fahrbahndecke) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Diese unterliegt zudem nach geltender Rechtsprechung nicht dem KAG und somit der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.

Arbeitsprogramm 2009 / Ausführungsstand:

Entsprechend des im BWA vom 13.01.2009 beschlossenen Arbeitsprogrammes konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2009 insgesamt ca. 30.000 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 510.000,- € in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Dabei wurden Deckenerneuerungen in der

         -      Rathsberger Straße zw. Leo-Hauck- und Rudelsweiherstraße,

         -      Breslauer Straße zw. Gebbert- und Hartmannstraße,

         -      Kreuzung Komotauerstraße / Nürnberger Straße,

-            Friedrichstraße zw. Weiße Herzstraße und Bohlenplatz (Fertigstellung 2010),

-            Fürther Straße zw. Tennenloher Straße und Äußere Brucker Straße (im Zuge des Konjunkturprogrammes II der Bundesregierung)

durchgeführt.

Die beabsichtigten Maßnahmen in der Äußeren Brucker Straße – verschoben auf das Jahr 2010 aufgrund der Generalsanierung des Überführungsbauwerkes Äußere Brucker Straße Bw 33b über die A 73 durch die ABN im Jahr 2010- und Fahrstraße - während des Jahres Umleitungsstrecke für den Neubau Goethestraße und Kanalbau Friedrichstraße - konnten nicht realisiert werden. Ebenso konnte die Maßnahme Kreuzung Drausnick-, Kurt-Schumacher-, Sieglitzhofer Straße aufgrund von anstehenden Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten der Spartenträger nicht ausgeführt werden.

Ersatzweise und auf Grund gleichrangiger Priorität wurden in der

         -      Tennenloher Straße zw. Wladimirstraße und DB-Brücke,

         -      Sebastianstraße und Wetterkreuz zw. Am Winkelfeld und Am Weichselgarten

derartige Deckenerneuerungen vollzogen.

Arbeitsprogramm 2010 / Planungsstand:

Aufgrund der aktuellen Schadensentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der im Jahr 2007 im Rahmen der Bilanzerstellung zur Doppik flächendeckend durchgeführten messtechnischen und visuellen Zustandserfassung und  -bewertung (s. Anlagen 1.2 – 3.2) beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2010 Deckenerneuerungen durchzuführen.

 

Straße

Fläche
ca.

Kostenumfang
ca.

Am Europakanal zw. Steigerwaldallee und Dorfstraße
(Anlage 1.1/1.2)

8.400 m²

170.000,- €

Äußere Brucker Straße zw. Am Ehrenfriedhof und Unterführung Güterhallenstraße (Anlage 2.1/2.2)

3.300 m²

70.000,- €

Lachnerstraße zw. Weinstraße und Böhmlach
(Anlage 3.1/3.2)

3.400 m²

70.000,- €

Büchenbacher Damm zw. A73 / Ausfahrt Bruck und Bayernstraße (Anlage 3.1/3.2)

9.000 m²

180.000,- €

G e s a m t u m f a n g:

24.100 m²

490.000 ,- €

 

Hinsichtlich der Anlagen 1.2 – 3.2 wird darauf hingewiesen, dass diese auf einer automatischen Visualisierungssoftware für die visuelle- und messtechnische Zustandserfassung nach bundeseinheitlich geltendem Regelwerk für die Einführung eines Erhaltungsmanagements basieren. Demnach bedeutet z.B. die Farbe blau keinerlei, gelb zwingenden und rot dringendsten Handlungsbedarf.

Des Weiteren ist beabsichtigt, die in den letzten Jahren sich als bewährt erwiesene Oberflächenbehandlung in den Wohnstraßen in Erlangen-Bruck mittels maschinellem Aufbringens einer bituminösen Dünnschicht im Kalteinbau und Splittabsteuerung (DSK-Verfahren) fortzuführen. Auf Grund der minderen Verkehrsbelastung kann dabei mit dieser Bauweise dem verstärkten Verschleiß Einhalt geboten und wirtschaftlich der Erhalt für einen mittelfristigen Zeitraum gewährleistet werden.

Vorgesehen sind dabei Straßenabschnitte der Kanalstraße, Schwedlerstraße mit Stichstraßen der Noetherstraße, Eulerstraße, Helmholtzstraße, Daimlerstraße, Steinheilstraße und Zeißstraße mit einer Gesamtfläche von ca. 12.000 . Der Kostenaufwand hierfür wird nach Erfahrungswerten auf 120.000,- € geschätzt und wird aus dem Budget finanziert.

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen (DSK und Deckenerneuerung), insbesondere zahlreicher massiver Straßeneinbrüche auf den Sanierungsabschnitten, ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau in einer Größenordnung von ca. 100.000,- € auszuführen.

Nach den voraussichtlichen Mittelbereitstellungen für den HH 2010 kann das Sanierungsprogramm 2010 finanziert werden.

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Mittel, der Abstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und EStW sowie dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen als auch abschließender Untersuchungen bezüglich der bautechnischen Durchführbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmethode.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des erheblichen Rückstaues an Erhaltungsmaßnahmen eine Verdoppelung der Finanzmittel dringendst geboten ist, damit die Gebrauchstauglichkeit und eine verkehrssichere Nutzung der Straßeninfrastrukturanlagen zukünftig gewährleistet werden kann.

 

 

 


Anlagen:        Anlage 1.1 – Anlage 5 (8 Anlagen)